Sitzung: 05.05.2015 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Vorlage: FB4/0211/2015
Beschluss:
1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
i.V.m. §§ 1 (8) und 13a BauGB
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften nimmt den
Gestaltungsplan (Stand April 2015) zu der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
276, Meerbusch‑Strümp, Am Strümper Busch/Im Plötschen, im Bereich der östlich
angrenzenden Feuerwehr Strümp zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 276, Meerbusch‑Osterath, Am Strümper Busch/Im Plötschen, im
Bereich der östlich angrenzenden Feuerwehr Strümp gemäß
§ 2 (1) in Verbindung mit § 1 (8) BauGB
Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014
(BGBl. I S. 1748), für ein Gebiet, das
im Westen durch die Straße „Am Strümper Busch“, im Norden durch die
Osterather Straße (L 154),
im Osten durch die vorhandenen Lärmschutzanlage und im Süden durch die
südliche Begrenzungslinie der Gerhart-Hauptmann-Straße und der nördlichen
Begrenzungslinie des westlich weiterführenden Fuß- und Radweges begrenzt ist; maßgebend ist die
Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 (7) BauGB in der 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 276, der Bestandteil des Beschlusses ist,
die
vorrangig folgende Planungsziele zur
Grundlage haben soll:
-
Entwicklung von Wohnbauflächen
-
Neuordnung der Baufelder
- Realisierung von mind. 30 % sozial geförderter
Wohnungsbau
Der Rat der Stadt beschließt, zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 276
ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung
durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beauftragt die Verwaltung,
die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3
(1) BauGB in Form einer zweiwöchigen Auslegung durchzuführen.
Die FDP-Fraktion beantragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung mit Versammlung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
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Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
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8 |
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SPD
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3 |
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FDP
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2 |
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Grüne
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2 |
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UWG |
1 |
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DIE LINKE und Piratenpartei |
1 |
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Gesamt: |
7 |
10 |
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Somit
ist der Antrag abgelehnt.
Frau
Steffens stellt die Planung vor.
Herr
Rettig fragt nach, wie die Grundstücke vermarktet werden sollen und weist auf
mögliche Proportionen der Gebäudekörper bei den geplanten Festsetzungen hin.
Frau
Steffens erläutert, dass die Grundstücke nicht wie in der ursprünglichen
Planung vorgesehen an einen Investor verkauft werden sollen, sondern einzeln
vermarktet werden.
Herr
Schmoll merkt an, dass der städtebauliche Entwurf sehr verdichtet ist und
sowohl kleine Grundstücke als auch viele Nordgrundstücke aufzeigt. Herr Peters
erwidert, dass er die städtebauliche Dichte an dieser Stelle für sehr geeignet
hält, um insbesondere auch kleine Grundstücke anbieten zu können. Die
Nordausrichtung wird deshalb hier hingenommen.
Frau
Niederdellmann-Siemes bestätigt dies und
fragt nach der Realisierung von sozial gefördertem Wohnungsbau. In diesem
Zusammenhang weist sie auf den von der SPD gestellten Antrag hin, hier mind.
30% sozial geförderten Wohnungsbau zu
realisieren. Nach kurzer Diskussion werden die Ziele zum Aufstellungsbeschluss
um das Ziel ‚Realisierung von mind. 30 % sozial geförderter Wohnungsbau‘
ergänzt. Die Abstimmung über den Antrag ist somit nicht mehr notwendig.
Abstimmungsergebnis: einstimmig