Beschluss:

 

 

1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. §§ 1 (8) und 13a BauGB

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften nimmt den Gestaltungsplan (Stand April 2015) zu der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 276, Meerbusch‑Strümp, Am Strümper Busch/Im Plötschen, im Bereich der östlich angrenzenden Feuerwehr Strümp zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 276, Meerbusch‑Osterath, Am Strümper Busch/Im Plötschen, im Bereich der östlich angrenzenden Feuerwehr Strümp gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 1 (8) BauGB Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748), für ein Gebiet, das

im Westen durch die Straße „Am Strümper Busch“, im Norden durch die Osterather Straße (L 154),

im Osten durch die vorhandenen Lärmschutzanlage und im Süden durch die südliche Begrenzungslinie der Gerhart-Hauptmann-Straße und der nördlichen Begrenzungslinie des westlich weiterführenden Fuß- und Radweges begrenzt ist; maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 (7) BauGB in der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 276, der Bestandteil des Beschlusses ist,

 

die vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll:

 

                                                - Entwicklung von Wohnbauflächen

                                                - Neuordnung der Baufelder

- Realisierung von mind. 30 % sozial geförderter Wohnungsbau

 

Der Rat der Stadt beschließt, zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 276 ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchzuführen.

 

Abstimmungsergebnis:              einstimmig

 

 

 

2. Öffentlichkeitsbeteiligung

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung  gemäß § 3 (1) BauGB in Form einer zweiwöchigen Auslegung durchzuführen.

 


Die FDP-Fraktion beantragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung mit Versammlung durchzuführen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU      

 

8

 

SPD        

3

 

 

FDP         

2

 

 

Grüne      

 

2

 

UWG       

1

 

 

DIE LINKE und Piratenpartei 

1

 

 

Gesamt:   

7

10

 

 

Somit ist der Antrag abgelehnt.

 

Frau Steffens stellt die Planung vor.

Herr Rettig fragt nach, wie die Grundstücke vermarktet werden sollen und weist auf mögliche Proportionen der Gebäudekörper bei den geplanten Festsetzungen hin.

Frau Steffens erläutert, dass die Grundstücke nicht wie in der ursprünglichen Planung vorgesehen an einen Investor verkauft werden sollen, sondern einzeln vermarktet werden.

Herr Schmoll merkt an, dass der städtebauliche Entwurf sehr verdichtet ist und sowohl kleine Grundstücke als auch viele Nordgrundstücke aufzeigt. Herr Peters erwidert, dass er die städtebauliche Dichte an dieser Stelle für sehr geeignet hält, um insbesondere auch kleine Grundstücke anbieten zu können. Die Nordausrichtung wird deshalb hier hingenommen.

Frau Niederdellmann-Siemes  bestätigt dies und fragt nach der Realisierung von sozial gefördertem Wohnungsbau. In diesem Zusammenhang weist sie auf den von der SPD gestellten Antrag hin, hier mind. 30%  sozial geförderten Wohnungsbau zu realisieren. Nach kurzer Diskussion werden die Ziele zum Aufstellungsbeschluss um das Ziel ‚Realisierung von mind. 30 % sozial geförderter Wohnungsbau‘ ergänzt. Die Abstimmung über den Antrag ist somit nicht mehr notwendig. 

 


Abstimmungsergebnis:              einstimmig