Der Vorsitzende weist auf die beiden Anträge unter TOP 7.3 und TOP 7.4 hin. Die Gutachter, Herr Prof. Beckedahl und Herr Büdenbender, seien anwesend und beiden könne mit Einverständnis des Bau- und Umweltausschusses Rederecht erteilt werden.

 

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Gutachtern, Herr Prof. Beckedahl und Herr Büdenbender, Rederecht zu erteilen. Die beiden Anträge unter TOP 7.3 und unter TOP 7.4 haben sich damit erledigt.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

Ratsfrau Niegeloh bittet alle Sachverständigen darum, ihre Vorträge und Erläuterungen für Laien verständlich zu formulieren.

 

Herr Trapp erörtert ausführlich die umfangreiche Informationsvorlage. Es seien die Anforderungen durch die Nähe des Deiches und das Gebot einer nachhaltigen Bauweise zu berücksichtigen. Die Verwaltung habe sich an die Regelwerke der Technik zu halten. In anderen Kommunen seien beispielsweise Standards festgelegt, so z. B. in Neuss mit einem grundsätzlichen Aufbau von 63 cm, in Münster mit 60 cm. Er stellt die technischen Details vor.

 

Anschließend beantworten Herr Trapp und Herr Deußen Fragen der Ausschussmitglieder. Die NKF-Abschreibung der Straßen liege bei 50 Jahren. Die Beitragsheranziehung für eine Straßenerneuerung werde in der Rechtsprechung auch bereits nach einer Lebensdauer von z. B. 35 Jahren als rechtmäßig angesehen. Im Einzelfall sei die Entwicklung des Verschleißes nicht vorhersehbar und eine Lebensdauer von 50 Jahren könne nicht garantiert werden. Die im Jahre 2006 im Bau- und Umweltausschuss vorgestellte Sanierungsliste werde derzeit abgearbeitet.

 

 

Herr Prof. Beckedahl verweist auf die an die Ausschussmitglieder verteilten Unterlagen der Straßengemeinschaft und die Daten über die Verkehrszählungen und begründet sein Gutachten, das er im Auftrag der Anlieger erstellt hat. Insbesondere nimmt er Bezug auf die Funktion der Frostschutzschicht, die gegen Feuchtigkeit und Frostschäden von unten schützen soll. Aber auch Schäden in der Straßendeckschicht können zu Frostaufbrüchen führen. Dies kann durch Salz des Winterdienstes verstärkt werden. Im Vergleich zum Verwaltungsvorschlag halte er eine um 10 cm geringere Frostschutzschicht für ausreichend, selbst wenn eine höhere Frequentierung durch Lastkraftwagen berücksichtigt werde.

 

Auf die Frage von Ratsherrn Damblon, wie sich der errechnete Kostenunterschied von 24.000 Euro ergebe, antwortet Herr Prof. Beckedahl, dass eine noch höhere Differenz möglich sein müsste. Die Preise habe er von einer Baufirma erhalten; könne diese aber nicht offenlegen. Unter anderem könnten die Pflasterkosten des Gehweges entfallen.

 

In der weiteren Diskussion vertritt Herr Prof. Beckedahl die Ansicht, dass tendenziell aufgrund der Erderwärmung weniger Frostphasen zu erwarten sind und ein schmalerer Ausbau ohne Gehweg genüge, da sich auf der Deichseite ein Geh- und Radweg befinde und es normalerweise hinsichtlich der Gewährleistung einer Baufirma trotz des geringeren Straßenaufbaues kein Problem geben dürfe. Er hält fest, dass er aufgrund der ihm vorliegenden Daten keinen Bauvorschlag und auch keine Ausschreibung aufgrund eines Leistungsverzeichnisses erstellt habe. In seinem Gutachten gehe es alleine um die Einstufung in die erforderliche Belastungsklasse.

 

Herr Büdenbender erläutert, dass er als Gutachter im Auftrag der Stadt Meerbusch geologisch und in Bezug auf eine Dimensionierung der Straßenbefestigung untersucht habe.

 

Ratsherr Gabernig betont im Namen der FDP-Fraktion, dass der Ausbau nur in dem erforderlichen Maß erfolgen sollte.

 

Sachkundiger Bürger Behlen trägt noch einmal die Möglichkeit einer niveaugleichen „Shared Space – Zone“ vor und verweist auf die Tatsache, dass dies im Bestand seiner Meinung nach bereits seit vielen Jahren gut funktioniere. Herr Trapp erläutert hierzu an Fotos, dass die Straße heute jedoch ca. 1,80 m breiter als mit 6,00 m zukünftig geplant ist und hiermit Ausweichstellen für die schwachen Verkehrsteilnehme bietet.

 

Eventuell auftretende Probleme durch zu hohe Geschwindigkeiten der Fahrzeuge könnten nach Meinung von Herrn Prof. Beckedahl durch Versätze und weitere Gestaltungsmöglichkeiten reguliert werden, die in der Berechnung des Einsparpotentials bislang nicht berücksichtigt wurden.

 

Die Ratsherren Fischer und Damblon sprechen die Heranziehung der anliegenden Grundstückseigentümer zu Beiträgen nach KAG NRW an. Ratsherr Damblon führt weiter aus, dass die Anlieger verständlicherweise nicht zu hohe Beiträge zahlen möchten. Der Kostenanteil, das Risiko und die Interessen der Allgemeinheit bzw. der Steuerzahler sei jedoch ebenso zu berücksichtigen. Wichtig sei es jetzt, die auf lange Sicht wirtschaftlichste Lösung zu finden. Shared Space funktioniere erfahrungsgemäß leider nicht so wie gewünscht und könnte auch für andere Straßen Erwartungen verursachen.

 

Auf die Nachfrage von Ratsfrau Niegeloh bestätigt Herr Trapp die von der Verwaltung festgestellte Belastungsklasse 0,3 bis 1,0 für Wohnstraßen hier im Rahmen des Ausbauermessens der Verwaltung als verhältnismäßig.

 

Auf Nachfrage des Vorsitzenden nimmt Ratsherr Gabernig den Antrag der FDP-Fraktion, siehe TOP 7.5, zurück. Hinsichtlich des Straßenaufbaus könnte der Verwaltung aus Sicherheits- und Nachhaltigkeitsgründen gefolgt werden. Über die jeweilige Breite der Teileinrichtungen könnte allerdings nachgedacht werden.

 

Anmerkung der Schriftführerin: Die unter TOP 1.1 erwähnten Unterlagen der Straßengemeinschaft und die Daten von Herrn Prof. Beckedahl sind als Anlagen beigefügt.