Fachbereichsleiter Annacker erläutert kurz die Grundlagen der Vereinbarung zwischen den Jugendämtern und dem Gesundheitsamt im Rhein-Kreis Neuss im Hinblick auf den besonderen Schutzauftrag in Fragen des Kindeswohls.
Der Ausschuss nimmt die Informationsvorlage zustimmend zur Kenntnis.