Herr Joachim Schütz aus Meerbusch-Büderich bittet um Auskunft, wie und zu welchem Stichtag die Nebentätigkeitseinkünfte des Bürgermeisters Spindler nach Beendigung seiner Amtszeit abgerechnet werden.

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage weist daraufhin, dass hierfür nicht der Rechnungsprüfungsausschuss zuständig sei. Die Nebentätigkeiten sind dem Rat jeweils bis zum 31. März des dem Rechnungsjahr folgenden Jahres mitzuteilen. Dies erfolgte unter TOP 43 der öffentlichen Sitzung des Rates am 26.02.2015. Hier wurde über die Einkünfte aus dem Jahr 2014 des ehemaligen Bürgermeisters Spindler bis zu seinem Ausscheiden und die Einkünfte der Bürgermeisterin Mielke-Westerlage ab ihrer Amtseinführung informiert.