Beschluss: vertagt

Der Kulturausschuss vertagt die Beratung und Entscheidung über den weiteren Umgang mit dem Wandbild.

 


Sachverhalt:

Technischer Beigeordneter Dr. Gérard erklärt, er halte grundsätzlich drei unterschiedliche Verfahren, mit dem Wandgemälde angemessen umzugehen, für denkbar.

  1. Das Wandbild bleibt überstrichen. In der Eingangshalle wird mit einem Foto und einer Texttafel darauf hingewiesen.
  2. Ein Ausschnitt wird freigelegt. Mit einer Texttafel und einem Foto wird auf das Wandbild und die ursprüngliche Bedeutung des Hauses hingewiesen. Kosten hierfür ca. 13.000 €.
  3. Völlige Freilegung des Gemäldes mit einem erläuternden Text. Kosten: 35.000 bis 50.000 €.

Dr. Gérard weist darauf hin, dass die Gestaltung inkl. Hinweistafel im Kontext des Immobilienkonzeptes zu sehen ist, das derzeit von der Verwaltung erarbeitet werde und das in einer ersten Form bereits dem Rat zur Beratung vorgelegen habe. Das Immobilienkonzept sehe derzeit eine Nutzung des Hauses als Bürgerbüro und für die offene Ganztagsgrundschule vor. Nach seiner Auffassung sprechen bei einer regelmäßigen Nutzung des Gebäudes durch Kinder gute Gründe gegen eine komplette Freilegung des Wandbildes.

Anschließend stellen Vertreter aller Fraktionen die Ergebnisse der fraktionsinternen Beratungen dar. Ratsherr Wartchow erklärt für die CDU-Fraktion, man könne sich eine Teilfreilegung mit einer entsprechenden Hinweistafel gut vorstellen. Er empfiehlt, die Beschlussfassung zu vertagen, und die Verwaltung zu beauftragen genau zu definieren, welcher Teil des Gemäldes freigelegt werden soll. Für die Fraktion DIE LINKE/Piraten spricht sich beratendes Mitglied Hünseler gegen die Freilegung aus. Er erinnert an die bevorstehende Demonstration der NPD auf dem Dr.-Franz-Schütz-Platz und warnt davor, dass jede Form der Freilegung das Gebäude zu einer Pilgerstätte machen könnte. Er fordert, man solle nicht die Ideologie der Täter darstellen, sondern der Opfer gedenken. Sachkundiger Bürger Schmoll vertritt die Auffassung, nur einen Ausschnitt zu zeigen, sei ein Ausdruck von Unbeholfenheit. Bei dem Wandbild handle es sich nicht um ein wertvolles Gemälde, sondern um ein zeitgeschichtliches Dokument. Für die Grünen sagt Sachkundiger Bürger Schmitt, seine Fraktion lehne die komplette Freilegung ab und unterstütze die Teilfreilegung verbunden mit einem Hinweisschild. Ratsherr Welsch hält auch nichts von einer Freilegung und bittet im Namen der FDP-Fraktion die Verwaltung zu prüfen, ob nicht im Bedarfsfall, etwa bei Führungen, eine Projektion des Bildes auf die Wandfläche möglich sei. Dies erlaube dann von einer Freilegung des Gemäldes Abstand zu nehmen. Ratsherr Banse hält eine Projektion im Bedarfsfall ebenfalls für denkbar und fordert im Namen der SPD-Fraktion ein Gesamtkonzept über alle Immobiliennutzungen, in dem auch ein Vorschlag für den Umgang mit dem Wandbild enthalten ist. Er weist auf den Beschluss des Ausschusses hin, auf eine Freilegung zu verzichten und fragt, wie es zu dem Sinneswandel komme. Wenn er sich in die Rolle eines Neo-Nazis versetze, würde er sich über eine Freilegung freuen, und diese Freude möchte er dieser Gruppierung nicht gönnen. Dr. Gérard entgegnet, es habe keinen Sinneswandel gegeben, er sei nach wie vor gegen eine komplette Freilegung, der vorgeschlagene Ausschnitt sei eine „Spur“, die auf die frühere Bestimmung des Gebäudes verweise.

Beratendes Mitglied Wiegner-Broscheit plädiert auch gegen eine Öffnung des Gemäldes. Das Bild sei eine Bombe und man solle stattdessen über die Errichtung einer Gedenkstelle für die Opfer des Nazi-Regimes nachdenken.

Schließlich nimmt die ehrenamtliche Denkmalbeauftragte, Frau Dr. Vogelsang, zu der Angelegenheit Stellung. Sie verweist auf eine Liste der im Zweiten Weltkrieg „hingeschlachteten“ Büdericher Kinder und Jugendliche. Für die Gruppe der Kinder und Jugendlichen gebe es bisher kein eigenes Mahnmal. Das freigelegte Wandbild im Zusammenwirken mit einer Hinweistafel könne hier Abhilfe schaffen. Ansonsten biete sie bei weiteren Überlegungen ihre Unterstützung an.

In der weiteren Debatte betont Ratsfrau Dr. Schomberg, dass sich die Hinweistafel nicht nur auf das Gemälde sondern auf das Gebäude als Ganzes zu beziehen habe. Sachkundige Bürgerin Buers bemängelt, dass die Verwaltung seit 2011 den Auftrag habe, ein Konzept für das Gebäude zu erarbeiten. Erst wenn dieses erstellt sei, könne man angemessen Stellung beziehen. Technischer Beigeordneter Dr. Gérard gibt zu bedenken, dass die Entscheidung über ein Gesamtkonzept in die Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses falle und der Landschaftsverband Rheinland genau dieses aber von der Stadt Meerbusch verlange. Erst nachdem das Gesamtkonzept für die städtischen Immobilien verabschiedet sei, mache eine Entscheidung über das Gebäude Sinn. Sachkundige Bürgerin Buers gibt zu Protokoll, dass sie die Verwaltung lieber zur Erstellung eines Gesamtkonzeptes in die Pflicht nehmen wolle, sie aber einsehe, dass dies nicht in die Kompetenz des Ausschusses falle und sie sich daher mit einer Vertagung einverstanden erkläre.

Abschließend vertagt der Ausschuss die Entscheidung einstimmig.

 


Einstimmig