Der
Kulturausschuss vertagt die Beratung und Entscheidung über den weiteren Umgang
mit dem Wandbild.
Sachverhalt:
Technischer
Beigeordneter Dr. Gérard erklärt, er halte grundsätzlich drei unterschiedliche
Verfahren, mit dem Wandgemälde angemessen umzugehen, für denkbar.
- Das
Wandbild bleibt überstrichen. In der Eingangshalle wird mit einem Foto und
einer Texttafel darauf hingewiesen.
- Ein
Ausschnitt wird freigelegt. Mit einer Texttafel und einem Foto wird auf
das Wandbild und die ursprüngliche Bedeutung des Hauses hingewiesen.
Kosten hierfür ca. 13.000 €.
- Völlige
Freilegung des Gemäldes mit einem erläuternden Text. Kosten: 35.000 bis
50.000 €.
Dr.
Gérard weist darauf hin, dass die Gestaltung inkl. Hinweistafel im Kontext des Immobilienkonzeptes
zu sehen ist, das derzeit von der Verwaltung erarbeitet werde und das in einer
ersten Form bereits dem Rat zur Beratung vorgelegen habe. Das Immobilienkonzept
sehe derzeit eine Nutzung des Hauses als Bürgerbüro und für die offene Ganztagsgrundschule
vor. Nach seiner Auffassung sprechen bei einer regelmäßigen Nutzung des
Gebäudes durch Kinder gute Gründe gegen eine komplette Freilegung des
Wandbildes.
Anschließend
stellen Vertreter aller Fraktionen die Ergebnisse der fraktionsinternen Beratungen
dar. Ratsherr Wartchow erklärt für die CDU-Fraktion, man könne sich eine
Teilfreilegung mit einer entsprechenden Hinweistafel gut vorstellen. Er
empfiehlt, die Beschlussfassung zu vertagen, und die Verwaltung zu beauftragen
genau zu definieren, welcher Teil des Gemäldes freigelegt werden soll. Für die
Fraktion DIE LINKE/Piraten spricht sich beratendes Mitglied Hünseler gegen die
Freilegung aus. Er erinnert an die bevorstehende Demonstration der NPD auf dem
Dr.-Franz-Schütz-Platz und warnt davor, dass jede Form der Freilegung das
Gebäude zu einer Pilgerstätte machen könnte. Er fordert, man solle nicht die
Ideologie der Täter darstellen, sondern der Opfer gedenken. Sachkundiger Bürger
Schmoll vertritt die Auffassung, nur einen Ausschnitt zu zeigen, sei ein
Ausdruck von Unbeholfenheit. Bei dem Wandbild handle es sich nicht um ein
wertvolles Gemälde, sondern um ein zeitgeschichtliches Dokument. Für die Grünen
sagt Sachkundiger Bürger Schmitt, seine Fraktion lehne die komplette Freilegung
ab und unterstütze die Teilfreilegung verbunden mit einem Hinweisschild.
Ratsherr Welsch hält auch nichts von einer Freilegung und bittet im Namen der
FDP-Fraktion die Verwaltung zu prüfen, ob nicht im Bedarfsfall, etwa bei
Führungen, eine Projektion des Bildes auf die Wandfläche möglich sei. Dies
erlaube dann von einer Freilegung des Gemäldes Abstand zu nehmen. Ratsherr
Banse hält eine Projektion im Bedarfsfall ebenfalls für denkbar und fordert im
Namen der SPD-Fraktion ein Gesamtkonzept über alle Immobiliennutzungen, in dem
auch ein Vorschlag für den Umgang mit dem Wandbild enthalten ist. Er weist auf
den Beschluss des Ausschusses hin, auf eine Freilegung zu verzichten und fragt,
wie es zu dem Sinneswandel komme. Wenn er sich in die Rolle eines Neo-Nazis
versetze, würde er sich über eine Freilegung freuen, und diese Freude möchte er
dieser Gruppierung nicht gönnen. Dr. Gérard entgegnet, es habe keinen
Sinneswandel gegeben, er sei nach wie vor gegen eine komplette Freilegung, der
vorgeschlagene Ausschnitt sei eine „Spur“, die auf die frühere Bestimmung des
Gebäudes verweise.
Beratendes
Mitglied Wiegner-Broscheit plädiert auch gegen eine Öffnung des Gemäldes. Das
Bild sei eine Bombe und man solle stattdessen über die Errichtung einer
Gedenkstelle für die Opfer des Nazi-Regimes nachdenken.
Schließlich
nimmt die ehrenamtliche Denkmalbeauftragte, Frau Dr. Vogelsang, zu der
Angelegenheit Stellung. Sie verweist auf eine Liste der im Zweiten Weltkrieg
„hingeschlachteten“ Büdericher Kinder und Jugendliche. Für die Gruppe der
Kinder und Jugendlichen gebe es bisher kein eigenes Mahnmal. Das freigelegte
Wandbild im Zusammenwirken mit einer Hinweistafel könne hier Abhilfe schaffen.
Ansonsten biete sie bei weiteren Überlegungen ihre Unterstützung an.
In
der weiteren Debatte betont Ratsfrau Dr. Schomberg, dass sich die Hinweistafel
nicht nur auf das Gemälde sondern auf das Gebäude als Ganzes zu beziehen habe.
Sachkundige Bürgerin Buers bemängelt, dass die Verwaltung seit 2011 den Auftrag
habe, ein Konzept für das Gebäude zu erarbeiten. Erst wenn dieses erstellt sei,
könne man angemessen Stellung beziehen. Technischer Beigeordneter Dr. Gérard
gibt zu bedenken, dass die Entscheidung über ein Gesamtkonzept in die
Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses falle und der Landschaftsverband
Rheinland genau dieses aber von der Stadt Meerbusch verlange. Erst nachdem das
Gesamtkonzept für die städtischen Immobilien verabschiedet sei, mache eine
Entscheidung über das Gebäude Sinn. Sachkundige Bürgerin Buers gibt zu
Protokoll, dass sie die Verwaltung lieber zur Erstellung eines Gesamtkonzeptes
in die Pflicht nehmen wolle, sie aber einsehe, dass dies nicht in die Kompetenz
des Ausschusses falle und sie sich daher mit einer Vertagung einverstanden
erkläre.
Abschließend
vertagt der Ausschuss die Entscheidung einstimmig.
Einstimmig