Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

1.1       Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 einschließlich des Anhangs mit den Ergänzungen des Rechnungsprüfungsausschussvorsitzenden zu eigen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

 

1.2       Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses kann nunmehr gem. § 101 Abs. 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen folgenden Bestätigungsvermerk unterschreiben:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Meerbusch hat den Entwurf des Jahresabschlusses 2013 mit Anhang, die Inventur, das Inventar, die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und den Lagebericht der Stadt zum Bilanzstichtag geprüft. Die Aufstellung dieser Unterlagen nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen der GO NRW liegen in der Verantwortung der Bürgermeisterin. Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses ist es, auf Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben.

 

Die Prüfung ist nach § 103 GO NRW unter Beachtung der hergebrachten Grundsätze einer ordnungsgemäßen Abschlussprüfung vorgenommen worden. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens- und Schuldenlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Bilanz und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und die wesentlichen Einschätzungen der Bürgermeisterin sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Das Rechnungsprüfungsausschuss ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die abschließende Beurteilung bildet.

 

Die Prüfung hat zu 2 Beanstandungen und Hinweisen geführt.

 

Nach der Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Entwurf des Jahresabschlusses den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Stadt Meerbusch. Der Lagebericht steht im Einklang mit der Bilanz, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens- und Schuldenlage der Stadt Meerbusch und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Aufgrund des Prüfergebnisses kann daher der Bestätigungsvermerk ohne Einschränkung erteilt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

 

 

2.              Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, den vom Stadtkämmerer aufgestellten und von der Bürgermeisterin bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2013 gemäß § 96 GO NRW festzustellen.

 

            Der Jahresabschluss weist folgende Werte aus:

 

            Bilanzsumme:

 

        

Aktiva

Passiva

580.982.510,15 €

580.982.510,15 €

 

 

         Ergebnisrechnung:

 

 

Erträge

Aufwendungen

Fehlbetrag

124.045.559,27 €

127.256.890,36 €

3.211.331,09 €

 

 

         Finanzrechnung:

 

 

Einzahlungen

Auszahlungen

Veränderungen eigener Finanzmittel

135.916.226,41 €

135.576.454,99 €

339.771,42 €

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen

 


3.              Gleichzeitig empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss den Mitgliedern des Rates, der Bürgermeisterin Entlastung zu erteilen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Anz. Mitgl.

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

8

8

 

 

SPD

3

3

 

 

FDP

2

0

 

2

Bündnis 90/Die Grünen

2

2

 

 

Aktive Bürger

1

1

 

 

Die Linke/Piratenpartei

1

1

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt:

17

15

 

2

 


Zu Beginn der Beratung weist Herr Fox auf Unrichtigkeiten auf der Seite 29 des Berichtes über die Prüfung der Jahresrechnung hin. In den Spaltenköpfen müssten richtigerweise die Jahre 2012 und 2013 genannt sein, bei dem Punkt Verbindlichkeiten -Veränderungen- lautet der korrekte Betrag

-533.135.58 €.

 

Der Ausschussvorsitzende, Herr Becker, erläutert die Beratungsvorlage.

Er weist auf die Überwachungstätigkeit des Rechnungsprüfungsausschusses hin. Dieser bedient sich hierbei des Rechnungsprüfungsamtes und dessen Bericht. Zusätzlich habe er als Vorsitzender im Anhang zum Bericht noch einige Punkte angesprochen, die für den Abschluss 2014 berücksichtigt werden sollen.

Der Gesetzgeber verlangt, dass sich die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung machen können.

 

Ratsherr Rettig gibt zu bedenken, dass sich nicht jedes Ausschussmitglied in der Tiefe mit dem Abschluss auseinandersetzen könne, wie dies der Ausschussvorsitzende vollzieht. Er lobt das hohe Engagement des Vorsitzenden Er schlägt vor, wieder einen Arbeitskreis zu bilden, in dem sich Ausschussmitglieder ein detailliertes Bild von der Jahresrechnung machen können.

 

Herr Fox erläutert, dass der Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 101 GO NRW den Jahresabschluss dahingehend zu prüfen hat, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung ergibt. Entsprechend der gesetzlichen Regelung bedient sich der Ausschuss dabei zur Durchführung der Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung und macht sich für gewöhnlich dessen Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zu eigen. Das Rechnungsprüfungsamt prüft zudem detailliert gemäß § 103 GO NRW den Jahresabschluss einschließlich der diesbezüglichen Vorgänge in der Finanzbuchhaltung.

Herr Fox betont und unterstreicht nochmals die aufwendige und sorgfältige Prüfungsarbeit des Rechnungsprüfungsamtes. Darüber hinaus würdigt er auch die ergänzenden Arbeiten des Ausschussvorsitzenden. Aufgrund dessen sieht er keinen Bedarf bzw. keine Notwendigkeit für einen Arbeitskreis des Rechnungsprüfungsausschusses.

 

Ratsfrau Schoppe weist daraufhin, dass der Ausschuss selbstverständlich dem Rechnungsprüfungsamt und dessen Arbeit vertraut. In der Vergangenheit ist der Rechnungsprüfungsausschuss immer dem von Herrn Fox dargelegten Prüfungsverfahren gefolgt. Es gebe keinen Grund, dies zu verändern. Ferner verfüge der Ausschussvorsitzende, Herr Becker, über ein umfangreiches Fachwissen, dieses sei von anderen Ausschussmitgliedern kaum zu erreichen.

 

Ratsfrau Niegeloh bittet um Erläuterung der Beanstandungen des Rechnungsprüfungsamtes im Bericht und ob eine Stellungnahme des Stadtkämmerers erfolgt sei. Herr Fox legt die Beanstandungen dar und erklärt, dass der Stadtkämmerer dazu ausreichend Stellung genommen hat.

Zu Seite 33 des Berichtes über die Prüfung der Jahresrechnung bittet Ratsfrau Niegeloh um Auskunft, weshalb eine Aufteilung im Verbindlichkeitenspiegel nach den einzelnen Kreditgebern nicht erfolgen würde. Herr Fiebig erläutert, dass eine solche Aufteilung schützenswerte Interessen der Banken/Sparkassen berühren würden. Die Kreditgeber werden im Wettbewerb ermittelt. Eine Veröffentlichung der Kreditgeber mit den Kredithöhen würde den Konkurrenzunternehmen Rückschlüsse erlauben.

 

Ratsherr Banse dankt Ratsherrn Becker für seinen außergewöhnlichen Einsatz. Darüber hinaus fragt er nach, ob die getroffene Prognose zur Finanzentwicklung, auch im Hinblick auf die aufgrund der Zuweisung von Flüchtlingen auf die Stadt Meerbusch zukommenden Kosten,  weiterhin zutreffend sei. Herr Fiebig bejaht dies.

 

Zum Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung bestehen keine weiteren Fragen. Zu den im Anhang dargelegten Fragen und Anregungen wird Herr Fiebig in einem Gespräch mit dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Becker, Stellung nehmen. Der diesbezügliche Termin ist noch festzulegen.