Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss  genehmigt gemäß  § 60 Absatz 2 Satz 2 der  Gemeindeordnung NRW die dringliche Entscheidung vom 23. Februar 2015 bezüglich der Prüfung des Gesamtabschlusses 2010 der Stadt Meerbusch durch einen Dritten.


Sachverhalt:

 

Der Ausschussvorsitzende, Herr Becker, weist auf die rechtlichen Zusammenhänge zum Gesamtabschluss hin:

Der Stadtkämmerer der Stadt Meerbusch hat gem. § 116 Absatz 5 i.V.m. § 95 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) einen Entwurf des Gesamtabschlusses am 12. Mai 2014 aufgestellt. Der Bürgermeister der Stadt Meerbusch hat diesen mit gleichem Datum bestätigt und dem Rat zugeleitet. Es handelt sich dabei um den ersten Gesamtabschluss der Stadt Meerbusch. Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 15. Mai 2014 den Gesamtabschluss 2010 zur Kenntnis genommen und gemäß § 59 Absatz 3 Satz 1 GO NRW dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet.

Der erste Gesamtabschluss bildet die Grundlage für die Folgejahre.

Herr Fox weist ebenfalls auf die Bedeutung des Gesamtabschlusses auch für die Folgejahre hin. Die örtliche Rechnungsprüfung kann diese Aufgabe nicht wahrnehmen, da sie aufgrund anderer Prüfungstätigkeiten gänzlich ausgelastet ist. Darüber hinaus hätte eine kurzfristige Prüfungsunterweisung in der Erstellungssoftware des Gesamtabschlusses 2010 „al dente“ erfolgen müssen. Dies wäre gegenwärtig zu zeitintensiv und mit zusätzlichen Kosten verbunden. Daher ist es erforderlich, die Prüfung extern durchführen zu lassen. Herr Fox berichtet, dass eine Ausschreibung durchgeführt worden ist. Der wirtschaftlichste Bieter hat den Zuschlag erhalten. Herr Fox empfiehlt, dass die Prüfung des Gesamtabschlusses vor den Sommerferien im Rat behandelt werden sollte. Daher ist ein Dringlichkeitsbeschluss erforderlich gewesen.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig beschlossen