Ratsherr Rettig fragt an, ob es korrekt sei, dass alle 5 Jahre eine Neubewertung des städtischen Vermögens erfolge. Herr Fiebig erläutert, dass eine Korrektur der Bewertung anlassbezogen erfolge, wenn der tatsächliche Wert vom jeweiligen Wert in der Eröffnungsbilanz abweicht. Alle 5 Jahre erfolge jedoch eine körperliche Inventur.