Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 276, Meerbusch‑Osterath, Am Strümper Busch/Im Plötschen, im Bereich der östlich angrenzenden Feuerwehr Strümp gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 1 (8) BauGB Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748), für ein Gebiet, das

im Westen durch die Straße „Am Strümper Busch“, im Norden durch die Osterather Straße (L 154), im Osten durch die vorhandenen Lärmschutzanlage und im Süden durch die südliche Begrenzungslinie der Gerhart-Hauptmann-Straße und der nördlichen Begrenzungslinie des westlich weiterführenden Fuß- und Radweges begrenzt ist; maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 (7) BauGB in der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 276, der Bestandteil des Beschlusses ist,

 

die vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll:

 

                                                                - Entwicklung von Wohnbauflächen

                                                                - Neuordnung der Baufelder

- Realisierung von mind. 30 % sozial geförderter Wohnungsbau

 

Der Rat der Stadt beschließt, zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 276 ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchzuführen.

 

 


Ratsherr Damblon berichtet aus dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig