Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 7, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, an drei von der Verwaltung bestimmten neuralgischen Stellen probeweise für diese Saison Abfalleimer/-tonnen aufzustellen.

Über das Konzept der Verwaltung soll in den Fraktionen beraten werden.

Die Bürgeranregung wird ansonsten abgelehnt.

 


Frau Hansen vom BUND stellt fest, dass die Einstellung der 400 €-Kraft und das Konzept der Verwaltung mit einer Aufstellung von Schildern nicht ausreichen. Zusätzlich sollten Tonnen in Betracht gezogen werden.

 

Herr Bechert führt aus, dass es vorrangiges Ziel sein sollte, Abfall am Rhein zu vermeiden und nicht die Entsorgung der Abfälle zu organisieren. Das Aufstellen von Tonnen ist ein falsches Signal, da der Abfall erfahrungsgemäß oft aus Bequemlichkeit neben den Tonnen deponiert werde und große Behälter Sperrmüll anziehen würden.

 

Wichtig sei es auch, wie im Rheinuferkonzept von der Verwaltung vorgeschlagen, verschiedene Nutzungsbereiche am Rhein festzulegen.

 

Herr Kunze sieht in diesem Konzept einen Ansatz, der sich mit den Aspekten der Bürgeranregung verbinden ließe. Das Konzept sollte detaillierter vorgestellt werden, um es anschließend in den Fraktionen zu besprechen.

 

Aus der weiteren Diskussion ergibt sich das Ziel, an neuralgischen Punkten probeweise Abfalltonnen aufzustellen.

 

Herr Kroes spricht das Problem der freilaufenden Hunde an, da die Bereiche, in denen Hunde unangeleint laufen dürfen, noch weiter eingeschränkt werden.

 

Hierzu erwidert Herr Bechert, dass für Hunde in Naturschutzgebieten bereits jetzt grundsätzlich Anleinpflicht bestehe. Nur auf Wirtschaftswegen und am Strand dürfen sie freilaufen. Es sei auch nicht neu, dass Hunde nicht auf Privatflächen, z. B. auf landwirtschaftlichen Flächen, laufen dürften. Oft würden Hundebesitzer nicht einsehen, dass die Verunreinigung von Heu durch Hundekot für Nutztiere sehr gefährlich werden könne. Aus diesem Grunde seien eine deutlichere Formulierung in der ordnungsbehördlichen Verordnung und eine  entsprechende Beschilderung notwendig.

 

Aus seiner Sicht ist es nicht sinnvoll in Naturschutzgebieten wie z. B. im Bereich „Die Spey“ und im Bereich der „Ilvericher Altrheinschlinge“ Abfalltonnen aufzustellen, da diese Gebiete der ruhigen Erholung dienten und nur auf den Wegen betreten werden dürfen. Die großen Abfalltonnen können nur mit 3,5-Tonnen-LKW’s geleert werden. Danach könnten nur Standorte gewählt werden, die auf befestigten Wegen angefahren werden können. Diese Voraussetzung läge in den Naturschutzgebieten nicht vor.

 

Bei Kontrollen sei abends und nachts Polizeischutz der städtischen Mitarbeiter nötig, da oftmals auch alkoholisierte Gruppen am Rheinufer feierten.

 

Abschließend weißt Herr Bechert noch einmal darauf hin, dass das Abfallproblem mit Abfalltonnen nicht gelöst werden kann. Nachdem die Abfallbehälter am Parkplatz Langst-Kierst entfernt wurden, ist dieser Bereich sauberer als vorher. Ein weiterer Versuch ist deshalb aus Sicht der Verwaltung nicht notwendig. Er gibt auch zu bedenken, dass die Papierkörbe im Bereich Mönchenwerth mehrfach angezündet und zerstört worden sind.

 

Herr Jürgens schlägt vor, die Bürgeranregung abzulehnen und zunächst über das Verwaltungskonzept zu beraten.

 

Frau Hansen bittet, an den fünf vorgeschlagenen Punkten in einer Testphase Abfalltonnen aufzustellen.

 

Herr Fliege schließt sich dem an, empfiehlt jedoch, zunächst drei Tonnen probeweise für diese Saison aufzustellen.

 

Nach dem Hinweis von Herrn Dr. Brennecke, dass ein Antrag formuliert werden sollte, beantragt Herr Gabernig, die Verwaltung zu beauftragen, drei Abfalleimer/-tonnen an den von ihr bestimmten neuralgischen Stellen probeweise für diese Saison aufzustellen.

Das Konzept der Verwaltung soll zunächst in den Fraktionen beraten werden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

7

 

FDP

4

 

 

SPD

1

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

UWG

1

 

 

Gesamt:

8

7

0