Frau Steffens  beantwortet die Fragen der SPD-Fraktion:

 

 

1. Wie ist der Stand der Umsetzung, der durch den Planungsausschuss beschlossenen Prioritätenliste?

Alle Projekte der Prioritäten A und B befinden sich derzeit in einer konkreten Bearbeitung oder werden durch notwendige Abstimmungen und Abfragen vorbereitet, die Projekte mit Priorität C sind überwiegend in Bearbeitung.

Über Projektpläne sind die einzelnen Projektschritte/ Meilensteine zeitlich und ressourcenbindend abgebildet. Die Bearbeitungsstände sind je nach notwendigen Abstimmungen bzw. Beteiligungen und Erarbeitungsschritten unterschiedlich und werden laufend überprüft und fortgeschrieben.

 

2. Welche Projekte werden seitens der Verwaltung derzeit mit oberster Priorität bearbeitet?

Siehe auch Antwort zu 1.

Grundsätzlich sollen die Projekte, die schon längere Zeit in Bearbeitung sind und aufgrund anderer Verfahren zurückgestellt wurden, zu einem zeitnahen Abschluss gebracht werden.

Weiterhin werden Projekte bearbeitet, die für die Stadt Meerbusch inhaltlich wichtig sind (eigene Grundstücksentwicklung, städtebauliche Aufwertung, Wirtschaftsförderung, Förderung sozialer Projekte) und somit einen Mehrwert für die Entwicklung der Stadt haben.

 

3. Wird die oben genannte Prioritätenliste seitens der Verwaltung fortgeschrieben?

Nein, derzeit nicht.

 

4. Wie viele Projekte werden derzeit durch die Verwaltung bearbeitet, die nicht Bestandteil der beschlossenen Prioritätenliste sind?

Es befinden sich derzeit 4 Projekte in konkreter Bearbeitung.

Es werden derzeit vorbereitende Untersuchungen/ Erarbeitung von Entwicklungsstrategien/ Machbarkeiten  zu 5 Projekten gemacht.

 

 

 

5. Ist die Prioritätenliste aus Sicht der Verwaltung noch zeitgemäß?

Eine durch die Politik zu beschließende Priorisierung ist ein mögliches Instrument des Projektmanagements. Jedoch darf dies nicht dazu führen, eine Fülle von angestoßenen Projekten zu haben, die nicht ressourcenschonend, in einem qualitätvollen Maße und in einem zeitlich sinnvollen Rahmen abzuarbeiten sind. Auch ist gerade, wenn es sich um private Investoren oder Bauherren handelt, eine gewisse Art von Vertrauen in einen Aufstellungsbeschluss oder in eine Zustimmung zu einem Entwurf gegeben (finanzielle Vorleistungen); auch wenn auf die Erstellung eines Bebauungsplanes kein Anspruch besteht, so hat ein Aufstellungsbeschluss aber eine Anstoßfunktion.

Eine Priorisierung auf Arbeitsebene für wichtige Leuchtturmprojekte ist sicherlich sinnvoll, wichtig ist es aber auch, dass gefasste Aufstellungsbeschlüsse mit einem städtebaulichen Ziel stringent und zielführend abgearbeitet werden können, um laufende und neue Projekte zeitlich miteinander ‚takten‘ zu können. Hierdurch ist auch eine gewisse Projektdichte abzuarbeiten.