Herr Annacker informiert über die Änderung des § 5 Abs 1 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG), nach der nunmehr auch eine gewählte Vertreterin oder ein gewählter Vertreter des Integrationsrates beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss sein kann. Für dieses beratende Mitglied sei zudem ein Vertreter zu bestellen. Herr Annacker informiert weiterhin über die Aufgaben des Jugendamtes und des Jugendhilfeausschuss.

Der Integrationsrat nimmt die Informationen zur Kenntnis und vertagt den Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung