Sitzung: 27.03.2012 Integrationsrat
Herr
Annacker informiert über die Änderung des § 5 Abs 1 des Ersten Gesetzes zur
Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG), nach der nunmehr auch
eine gewählte Vertreterin oder ein gewählter Vertreter des Integrationsrates
beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss sein kann. Für dieses beratende
Mitglied sei zudem ein Vertreter zu bestellen. Herr Annacker informiert
weiterhin über die Aufgaben des Jugendamtes und des Jugendhilfeausschuss.
Der
Integrationsrat nimmt die Informationen zur Kenntnis und vertagt den
Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung