Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss hebt den Sperrvermerk im Haushalt (7.01001005.715.001) auf.

Er beauftragt die Verwaltung für Ratsmitglieder, die auf eine entsprechende Abfrage ihr Einverständnis zur Teilnahme an der digitalen Ratsarbeit erklären, iPads (16 GB ohne Mobilfunkslot) zum Preis von ca. 360,--€ zur Durchführung der digitalen Gremienarbeit zu beschaffen bzw. ihr eigenes iPad für die digitale Ratsarbeit zur Verfügung zu stellen. Die Geräte werden verwaltungsseitig mit der Mandatos-iPad-App der Firma Somacos ausgestattet.

Die iPads werden den Ratsmitgliedern kostenfrei für die Dauer ihrer Mitgliedschaft zur Verfügung gestellt.

Die Ratsmitglieder, die nicht an der digitalen Gremienarbeit teilnehmen, sowie die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger erhalten weiterhin die Sitzungsunterlagen in Papierausfertigung. Auf Wunsch können sachkundige Bürgerinnen und Bürger bei Vorliegen einer entsprechenden Einverständniserklärung ebenfalls an der digitalen Gremienarbeit mit ihrem eigenen iPad teilnehmen. Die notwendige Mandatos-App wir verwaltungsseitig installiert.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Beschlussvorlage zur Änderung der Geschäftsordnung zu erarbeiten.

 


Bürgermeisterin Mielke-Westerlage gibt einen Rückblick auf die bisherige Diskussion in der Angelegenheit und weist auf den als Tischvorlage verteilten gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/DIE GRÜNEN hin.

 

Ratsherr Damblon erläutert den Antrag der beiden Fraktionen. Die digitale Ratsarbeit sollte auf eine möglichst breite Basis gestellt werden. Aus diesem Grund sei der Verzicht auf eine Eigenbeteiligung der Ratsmitglieder an den Beschaffungskosten erforderlich. Der Vorschlag, überholte Geräte bzw. das günstigere Vorgängermodell zu beschaffen, reduziere die Kosten und ermögliche einen Verzicht auf die Eigenbeteiligung. Insgesamt werde damit eine rasche Umsetzung der Einführung ermöglicht.

 

In der anschließenden kurzen Beratung besteht Einigkeit, die Beschaffung von Neugeräten des Vorgängermodells durchzuführen, da hier die Gewährleistungsfristen günstiger sind und der Preisunterschied zu überholten Geräten recht gering ist. 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig