Anhand historischer Pläne und Abbildungen erläutert StOBR Lutum den Mitgliedern des Kulturausschusses das Fachgutachten des Landschaftverband Rheinland-Amt für Denkmalpflege (Landeskonservator) zur weiteren Unterschutzstellung. Das Verfahren zur Eintragung in die Denkmalliste sei eröffnet.