Ratsherr Banse stellt fest, dass die Verwaltung beabsichtige, im Pappkarton in Strümp, in dem derzeit Künstlerinnen und Künstler ihr Atelier betreiben würden und die dort einen Mietzins an die Stadt entrichten würden, eine Kleiderkammer für ausländische Flüchtlinge einrichten wolle. Mit dem Thema sei der zuständige Kulturausschuss, der seinerzeit die Unterbringung der Künstler dort angeregt habe, nicht befasst worden. Er frage daher, ob dies im Umkehrschluss bedeute, dass bis zu einer Behandlung des Themas im Kulturausschuss die ausgesprochenen Kündigungen zurückgenommen würden bzw. das Thema solange aus Eis liege. Es mache aus seiner Sicht keinen Sinn, die Kleiderkammer in einem Stadtteil einzurichten, in dem es gar keine Flüchtlinge gäbe.

Erster Beigeordneter Maatz  verneint dies. Zum Standort führt er aus, dass sich im städtischen Gebäudeportfolie keine anderen geeigneten Räume befänden. Zudem sei der Standort mit öffentlichen Verkehrsmitteln ideal erreichbar. Es solle auch nicht nur eine Kleiderkammer eingerichtet werden, vielmehr sei beabsichtigt, dort auch eine Fahrradstation und ein Begegnungscafé einzurichten. Von daher sei der Standort bezüglicher seiner Größe, seines Raumzuschnitts und hinsichtlich seiner Erreichbarkeit erste Wahl.