Beschluss:

Das Protokoll der Sitzung vom 20. Januar 2015 wird ergänzt durch die Darstellung der Beweggründe von Herrn Dr. Hartung.

 

 

 


Herr Dr. Hartung erklärt, dass er nach seinen Aufzeichnungen in der Sitzung am 20. Januar 2015 im Zusammenhang mit dem Votum für ein „Bündnis gegen Rechts“ nicht gesagt hätte, das Bündnis sei verfassungswidrig, sondern es sei nicht konform mit der Verfassung. Darüber hinaus erklärt er, dass seine Beweggründe für eine ablehnende Haltung gegenüber dem Bündnis darin bestünde, dass der Begriff „Rechts“ unklar definiert sei. Herr Dr. Hartung beantragt die Ergänzung des Protokolls. 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig