Sitzung: 18.03.2015 Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau
Ratsfrau Niegeloh bezieht sich auf einen Beschluss des zuständigen Kreisausschusses zum Beteilungsverfahren für die Altrheinschlinge. Sie kündigt an, dass die SPD eine Anfrage zu der Gewässerqualität im Rhein-Kreis Neuss stellen wird.
Herr Bechert wird bei der Kreisverwaltung nach genaueren Angaben fragen.
Anmerkung der Schriftführerin: Die Verwaltung gibt die folgende
Stellungnahme ab.
In der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses des Rhein-Kreis
Neuss am 03.03.2015 mit der Sitzungsvorlage Nr. 61/0488/XVI/2015 ist die fünfte
Änderung des Landschaftsplanes Rhein-Kreis Neuss, Teilabschnitt III –Meerbusch
/ Kaarst / Korschenbroich- behandelt worden. Gegenstand dieser
Änderungsverfahren ist lediglich die Anpassung des Landschaftsplanes des
Rhein-Kreis Neuss gemäß der FFH-Gebietsausweisungen (FFH-Richtlinie) für das
Naturschutzgebiet „Ilvericher Altrheinschlinge“. Gemäß § 32 Absatz 2
BnaTschG sind die FFH-Gebiete entsprechend den jeweiligen Erhaltungszielen zu
geschützten Teilen von Natur und Landschaft zu erklären. Für diese Änderung
wurde bereits im Jahre 2003 eine erste Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange und der Bürger durchgeführt. Aufgrund der mittlerweile geänderten
Rechtslage und der langen Verfahrensruhe musste eine Aktualisierung der
Vorentwurfsplanung erneut durchgeführt werden.
Diese Vorentwurfsplanung enthält insbesondere folgende Ergänzungen bzw.
Anpassungen des Landschaftsplanes:
Änderung der Entwicklungsziele, Anpassung der Schutzgebietsabgrenzungen
entsprechend der FFH-Gebietsausweisung, Ergänzung des Schutzzweckes
hinsichtlich der prioritären natürlichen Lebensraumtypen und prioritären Arten
gemäß Anhang der FFH-Richtlinie.