Ratsfrau Niegeloh bezieht sich auf einen Beschluss des zuständigen Kreisausschusses zum Beteilungsverfahren für die Altrheinschlinge. Sie kündigt an, dass die SPD eine Anfrage zu der Gewässerqualität im Rhein-Kreis Neuss stellen wird.

 

Herr Bechert wird bei der Kreisverwaltung nach genaueren Angaben fragen.

 

Anmerkung der Schriftführerin: Die Verwaltung gibt die folgende Stellungnahme ab.

In der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses des Rhein-Kreis Neuss am 03.03.2015 mit der Sitzungsvorlage Nr. 61/0488/XVI/2015 ist die fünfte Änderung des Landschaftsplanes Rhein-Kreis Neuss, Teilabschnitt III –Meerbusch / Kaarst / Korschenbroich- behandelt worden. Gegenstand dieser Änderungsverfahren ist lediglich die Anpassung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreis Neuss gemäß der FFH-Gebietsausweisungen (FFH-Richtlinie) für das Naturschutzgebiet „Ilvericher Altrheinschlinge“. Gemäß § 32 Absatz 2 BnaTschG sind die FFH-Gebiete entsprechend den jeweiligen Erhaltungszielen zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft zu erklären. Für diese Änderung wurde bereits im Jahre 2003 eine erste Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger durchgeführt. Aufgrund der mittlerweile geänderten Rechtslage und der langen Verfahrensruhe musste eine Aktualisierung der Vorentwurfsplanung erneut durchgeführt werden.

Diese Vorentwurfsplanung enthält insbesondere folgende Ergänzungen bzw. Anpassungen des Landschaftsplanes:

Änderung der Entwicklungsziele, Anpassung der Schutzgebietsabgrenzungen entsprechend der FFH-Gebietsausweisung, Ergänzung des Schutzzweckes hinsichtlich der prioritären natürlichen Lebensraumtypen und prioritären Arten gemäß Anhang der FFH-Richtlinie.