Ratsherr Radmacher hat neben einer privaten Baumaßnahme an der Düsseldorfer Straße Schäden im öffentlichen Bereich, z. B. am Radweg, bemerkt.

Herr Deußen berichtet, dass hier der Straßenraum widerrechtlich in Anspruch genommen wurde. Erforderliche Reparaturen gingen zu Lasten des privaten und verursachenden Bauherrn.