Städt. Baudirektor Trapp beantwortet die Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung:
Die
Stadt Meerbusch ist lediglich für das WRRL-Berichtsgewässer Stingesbach
verantwortlich. Für die Gewässer Meerscher Mühlenbach und Die Burs Bach ist der
Deichverband Meerbusch-Lank unterhaltungspflichtig. Im Folgenden werden Ihre
Fragen in Bezug auf alle drei Gewässer beantwortet.
1.
Sind
die Untersuchungsergebnisse bekannt?
Die
Ergebnisse wurden im „Steckbriefe der Planungseinheiten in den nordrhein-westfälischen
Anteilen von Rhein, Weser, Ems und Maas“ (Entwurf, Stand Dezember 2014)
veröffentlich und sind den für Gewässerverantwortlichen bekannt.
2.
Welche
Konsequenzen haben diese Ergebnisse für die
Fließgewässer der Stadt Meerbusch?
Es
ist vorauszuschicken, dass die Ergebnisse des Monitorings durch eine Änderung
der Bewertungsmethodik NRW-weit schlechter ausfallen, als im letzten
Berichtszeitraum (siehe hierzu Vortrag von M. Raschke (MKULNV) beim Symposium
zur Begleitung der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in NRW am 10. März
2015 in Oberhausen). Die Ergebnisse der letzten beiden Monitoring-Zyklen sind
daher nicht untereinander vergleichbar.
Die
in den Steckbriefen ausgewiesenen Bewertungsergebnisse ergeben kein signifikant
verändertes Bild zum Zustand der drei Berichtsgewässer auf Meerbuscher Gebiet.
Auf Grund der Tatsache, dass alle Gewässer als „erheblich verändert“ eingestuft
wurden, ist das „ökologische Potential“ Gegenstand der Bewertung. Beim
Meerschen Mühlenbach wurde es unverändert als „schlecht“, beim Stingesbach,
ebenfalls unverändert, als „mäßig“ eingestuft. Der „Die Burs Bach“ wurde nicht
bewertet, da er längere Zeit im Jahr trocken fällt.
Die
Umsetzung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie ist ein langfristiger Prozess.
Die realisierbaren Maßnahmen wurden im „Umsetzungsfahrplan der Kooperation
Linke Rheinzuflüsse Neuss-Uerdingen“ vom März 2012 detailliert festgelegt. Die
Umsetzungszeiträume der Maßnahmen werden dort ebenfalls genannt.
Die
ersten Maßnahmen wurden bereits umgesetzt, weitere befinden sich derzeit in der
Planung. Beispielsweise wurde der Gewässerunterhaltungsplan grundlegend
überarbeitet. Die Unterhaltung wird bedarfsorientiert auf einzelne
Gewässerabschnitte bezogen so schonend wie möglich durchgeführt, ohne die
Vorflutfunktion zu vernachlässigen. Am Die Burs Bach und im Gewässersystem
Mühlenbach stehen Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit und
strukturellen Aufwertung für 2015 an.
Zusammenfassend
ist festzustellen, dass die neuen Bewertungsergebnisse keine Konsequenzen für
die Umsetzung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie für die Meerbuscher
Berichtsgewässer haben. Vielmehr ist der bereits eingeschlagene Weg beizubehalten.
Die Erreichung des guten ökologischen Potentials ist jedoch, wie bei den
meisten Niederungsgewässern im Rheingraben-Nord, für den
Bewirtschaftungszeitraum 2016 bis 2021 noch nicht zu erwarten. Der chemische
Zustand ist bei Mühlenbach und Stingesbach bereits als gut bewertet worden.
Landesweit stellen noch „ubiquitär
in Biota angereicherte verbreitete Schadstoffe“ ein Problem dar. Dies ist kein
für die Meerbuscher Gewässer spezifisches Problem und nicht lokal zu lösen.
3.
Welche
Kontrollmechanismen und Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität sind
seitens der Stadt Meerbusch geplant oder bereits durchgeführt“
Aus
den Bewertungsergebnissen ist ersichtlich, dass nicht die Wasserqualität,
sondern der Gewässerzustand für die noch nicht zufriedenstellende Bewertung
maßgeblich ist. Ein wesentlicher Parameter ist die so genannte „allgemeine
Degradation“, die in erster Linie gewässerstrukturelle Aspekte abbildet.
Die
Kontrollmechanismen des Landes zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
beinhalten ein sachgerechtes Netz von Messstellen zur Überwachung des
Gewässerzustandes. Hier besteht für die Stadt Meerbusch und den Deichverband
Meerbusch-Lank kein Handlungsbedarf. Maßnahmen zur Verbesserung des
Gewässerzustandes sind, wie bereits dargestellt, im Umsetzungsfahrplan
festgelegt. Stadt Meerbusch und Deichverband Meerbusch-Lank gehen davon aus,
dass die Maßnahmen letztlich zur Erreichung der Ziele der WRRL für die
Meerbuscher Berichtsgewässer führen werden.
In Ergänzung des
ursprünglichen Antrages:
4.
Wie
ist die Wasserqualität der Wassergewinnungsanlagen?
Die
Frage kann von der Verwaltung aktuell nicht beantwortet werden.: Die Verwaltung wird
sich mit der WBM in Verbindung setzen und im nächsten Bau- und Umweltausschuss
berichten.