Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

1.

Die Baugrundstücke im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 82, Meerbusch-Büderich, Brühl (Gemarkung Büderich, Flur 4, Teilflächen der Flurstücke Nr. 229, 461 und 110 von ca. 6.930 m²), werden zum Höchstgebot, mindestens aber zu einem Kaufpreis in Höhe von 450,00 €/m² einschließlich Anliegerbeiträge verkauft.

Entscheidend für die Vergabe wird sowohl die architektonische Gestaltung, der Anteil an öffentlich gefördertem Wohnraum als auch das Kaufpreisgebot sein. Die Stadt behält sich Nachverhandlungen sowohl hinsichtlich des Kaufpreisgebotes als auch der Planentwürfe vor.

Die Grundstücke sollen ausschließlich an Investoren bzw. Bauträger veräußert werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundstücke national im Rahmen einer freihändigen Vergabe öffentlich auszuschreiben, wobei ein Anspruch auf Zuschlag ausgeschlossen wird.

 

2.

Der Zuschlag soll auf das wirtschaftlichste Angebot entsprechend der nachstehenden Zuschlagskriterien und deren Gewichtung erteilt werden:

 

Architektonische Gestaltung   40 %

1.)   Eingliederung in das bauliche Umfeld                                                                   6 Punkte

 

2.)   Äußere Gestaltung                                                                                               6 Punkte

 

3.)   Gewerbliche Nutzung in den Erdgeschossen der MI-Gebäude                            2 Punkte

 

4.)   Energetischer Standard                                                                                        3 Punkte

 

5.)   Freiraumgestaltung der privaten Grundstücksflächen                                         1 Punkt

 

Für jedes der Unterkriterien erhalten die Bieter folgende Punktzahl:

 

zu 1.)

Hierunter wird insbesondere betrachtet:

Umgang mit Trauf-, First- und Gebäudehöhen; Dachgestaltung und Erschließung

      0 Punkte, wenn das Kriterium nicht oder unzureichend erfüllt ist,

1 – 2 Punkte bei ausreichender Erfüllung,

3 – 5 Punkte bei durchschnittlicher Erfüllung und

      6 Punkte bei überdurchschnittlicher Erfüllung

 

zu 2.)

Hierunter wird insbesondere betrachtet:

Gliederung der Fassaden, Dachgestaltung und Materialien

      0 Punkte, wenn das Kriterium nicht oder unzureichend erfüllt ist,

1 – 2 Punkte bei ausreichender Erfüllung,

3 – 5 Punkte bei durchschnittlicher Erfüllung und

      6 Punkte bei überdurchschnittlicher Erfüllung

 

zu 3.)

0 Punkte bei ausschließlicher Wohnnutzung im EG der MI-Gebäude

1 Punkt   bei teilweiser Wohnnutzung im EG der MI-Gebäude

2 Punkte bei ausschließlicher gewerblicher Nutzung im EG der MI-Gebäude

 

zu 4.)

0 Punkte bei Erfüllung der aktuell gesetzlichen Standards (EnEV u.a.)

1 Punkt   bei Errichtung von KfW-Effizienzhäusern – KFW 50 Standard

2 Punkte bei Errichtung von KfW-Effizienzhäusern – KFW 30 Standard

3 Punkte bei Errichtung nach Passivhausstandard oder Energie-Plus-Häusern

 

zu 5.)

0 Punkte, wenn das Kriterium nicht oder unzureichend erfüllt ist

1 Punkt bei angemessener Erfüllung

 

Bieterentwürfe, die beim Wertungskriterium „Architektonische Gestaltung“ weniger als die Hälfte der erreichbaren Punkte erzielen, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.

 

Öffentlich geförderter Wohnraum 30 % aller Wohneinheiten

a) Anteil an öffentlich gefördertem Wohnraum

1.)   30 %                                                                 0 Punkte

2.)   31 % - 40 %                                                     1 Punkt

3.)   41 %  - 50 %                                                    3 Punkte

4.)   über 50 %                                                        5 Punkte

 

b) Verteilung nach Einkommensgruppen A / B

1)    Einkommensgruppe A – mind. 75 %               0 Punkte

2)    Einkommensgruppe A - > 75 %                       1 Punkt

 

c) Belegungsbindung

1.)   15 Jahre                                                            0 Punkte

2.)   20 Jahre                                                            1 Punkt

3.)   25 Jahre                                                            2 Punkte

d) Anteil an Wohneinheiten mit Wohnungsgrößen ≤ 50 m²

1.)   unter 50 %                                                       0 Punkte

2.)   50 % - 60 %                                                     2 Punkte

3.)   über 60 %                                                        3 Punkte

e) Verteilung der unmittelbar öffentlich geförderten Wohnungen in den Gebäuden

1.)   auf nur ein Gebäude                                        0 Punkte

2.)   auf 2 Gebäude                                                 1 Punkt

3.)   auf 3 Gebäude                                                 2 Punkte

3.)   auf 4 - 5 Gebäude                                            3 Punkte

4.)   auf alle Gebäude                                              4 Punkte

 

f) Verteilung der unmittelbaren und mittelbaren Förderung (im Stadtgebiet Meerbusch)

1.)   keine unmittelbare Förderung                          0 Punkte

2.)   ≤ 50 % unmittelbare Förderung                       1 Punkt

3.)   51 % - 99 % unmittelbare Förderung              2 Punkte

4.)   100 % unmittelbare Förderung                        3 Punkte

 

Preis   30 %

 

Darüber hinaus bestehen folgende Ausschlusskriterien:

-    Unterbietung des Mindestkaufpreises von 450,00 €/m²

-    kein Finanzierungsnachweis einer Bank oder Sparkasse über den gebotenen Kaufpreis

-    weniger als 10 % gewerbliche Nutzung (BGF) im MI; der Nachweis ist erforderlich

-    weniger als 10 % Wohnnutzung (BGF) im MI; der Nachweis ist erforderlich

-    keine Barrierefreiheit in den Gebäuden, bei den Gebäudezugängen und der äußeren Erschließung; der Nachweis gemäß aktueller DIN (z.Zt. DIN 18040/2) ist erforderlich

-    Nichterfüllung des Nachweises öffentlich geförderter Wohneinheiten (WE) gemäß den Wohnraumförderungsbestimmungen des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen - MBV/MBWSV NRW - in der aktuellen Fassung von mindestens 30% aller WE, insb. bei mittelbarer Förderung - kein Nachweis der konkreten Wohnungen im Stadtgebiet von Meerbusch

-    keine Wohnung unter 50 m² gemäß den Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB des MBV/MBWSV NRW in der aktuellen Fassung)

 


Bürgermeisterin Mielke-Westerlage sieht in diesen Änderungswünschen bzw. weiteren Ausschlusskriterien grundsätzlich die Problematik einer weiteren Einschränkung des Bieterkreises, der auch im Hinblick auf eine zeitnahe Realisierung der Bebauung nicht wünschenswert erscheint.

 

Herr Focken spricht sich für die SPD-Fraktion für den Beschlussvorschlag der Verwaltung aus. Es ist die erste Vermarktung dieser Art in Meerbusch, die sich mit der Einbindung des Öffentlich geförderten Wohnungsbaus beschäftigt.

 

Es erfolgt eine rege Diskussion, an der sich Vertreter aller Fraktionen lebhaft beteiligen.


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU       

8

 

 

SPD       

3

 

 

FDP          

2

 

 

Grüne     

 

2

 

UWG         

 

1

 

DIE LINKE und Piratenpartei  

 

1

 

Gesamt:    

13

4

 

 


Herr Dombrowski beantragt den Anteil des öffentlich geförderten Wohnraums auf 40% statt 30% festzulegen.

 

Antrag DIE LINKE / Die Piraten

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU       

 

8

 

SPD         

 

3

 

FDP          

 

2

 

Grüne      

2

 

 

UWG        

 

1

 

DIE LINKE und Piratenpartei  

1

 

 

Gesamt:    

3

14

 

 

 

Ratsherr Quaß beantragt, die Punktebewertung im Bereich der energetischen Ausstattung Belegungsbindung und Verteilung von sozialem Wohnraum zu ändern.

 

Antrag Bündnis 90 / DIE GRÜNEN

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU       

 

8

 

SPD         

 

3

 

FDP          

2

 

 

Grüne      

2

 

 

UWG         

1

 

 

DIE LINKE und Piratenpartei 

1

 

 

Gesamt:   

6

11