Beschluss:

 

1.    Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i. V. m. §§ 1 (8) und 13a BauGB

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56, Meerbusch‑Osterath im Bereich des Kindergartens „Knirpsmühle“ gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 1 (8) BauGB Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748), für ein Gebiet, das durch die Einsteinstraße, den Schwertgesweg und Wohnbauflächen begrenzt ist; maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 (7) BauGB in der 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 56, der Bestandteil des Beschlusses ist

 

die vorrangig folgendes Planungsziel zur Grundlage haben soll:

 

                        - Entwicklung von Wohnbauflächen

 

Der Rat der Stadt beschließt, zur 1. Änderung des  Bebauungsplanes Nr. 56 ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchzuführen.

 

Mit Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 treten Teile des Bebauungsplanes Nr. 56 außer Kraft.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

2.    Beschluss der öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 13 (2) BauGB i. V. m. § 3 (2) BauGB

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56, Meerbusch‑Osterath im Bereich des Kindergartens „Knirpsmühle“ einschließlich der Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß § 13 (2)  BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB zu.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig