Sitzung: 17.03.2015 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Vorlage: FB4/0181/2015
Beschluss:
1. Aufstellungsbeschluss
gem. § 2 (1) BauGB i. V. m. §§ 1 (8) und 13a BauGB
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 56, Meerbusch‑Osterath im Bereich des
Kindergartens „Knirpsmühle“ gemäß § 2 (1) in Verbindung mit
§ 1 (8) BauGB Baugesetzbuch (BauGB) vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748), für ein Gebiet, das durch die Einsteinstraße, den Schwertgesweg und
Wohnbauflächen begrenzt ist; maßgebend
ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 (7) BauGB in der
1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 56, der Bestandteil des Beschlusses ist
die vorrangig folgendes Planungsziel zur Grundlage haben soll:
- Entwicklung
von Wohnbauflächen
Der Rat der Stadt beschließt, zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 ein beschleunigtes
Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchzuführen.
Mit Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 treten Teile
des Bebauungsplanes Nr. 56 außer Kraft.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
2. Beschluss
der öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 13 (2) BauGB i. V. m.
§ 3 (2) BauGB
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt dem Entwurf der
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56, Meerbusch‑Osterath im
Bereich des Kindergartens „Knirpsmühle“ einschließlich der Begründung für die
öffentliche Auslegung gemäß § 13 (2) BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB
zu.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig