Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt den planungsrechtlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 239 für das Bauvorhaben – Errichtung von zwei Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage, Kanzlei 5-7 – für folgende Tatbestände gemäß § 31 (2) Nr. 2 BauGB zu:

 

  • Überschreitung der Baugrenze durch die Hauptbaukörper

Haus 1: - minimale Baugrenzenüberschreitung strassenseitig durch das Treppenhaus

             - südliche und westliche Baugrenzenüberschreitung des Hauptbaukörpers

             - westliche Baugrenzenüberschreitung durch Terrasse/ Balkon

Haus 2: - minimale Baugrenzenüberschreitung durch das Treppenhaus

             - minimale Baugrenzenüberschreitung im östlichen und westlichen Bereich

             - westliche Baugrenzenüberschreitung durch Terrasse/ Balkon

 

  • Zufahrt Tiefgarage liegt  außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche

 

  • Überschreitung GRZ 1 von 0,4 um 0,07

 

  • Überschreitung GRZ 2 von 0,6   um 0,19

 


Frau Steffens erläutert das Bauvorhaben insbesondere die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des in diesem Bereich rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 239 der Stadt Meerbusch. Einige Ausschussmitglieder lehnen zunächst grundsätzlich die Vielzahl der Befreiungen ab. Nach Diskussion einigt man sich darauf, den Punkt 1 (Überschreitung der zulässigen Geschossigkeit bei Haus 1 und Haus 2 von II auf III Geschosse) aus dem Beschlussvorschlag herauszunehmen.


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU       

8

 

 

SPD         

3

 

 

FDP          

2

 

 

Grüne       

2

 

 

UWG         

 

 

1

DIE LINKE und Piratenpartei  

 

 

1

Gesamt:    

15

 

2