Beschluss:
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i. V. m.
§§ 1 (8) und 13a BauGB
Der Rat der Stadt
beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 56, Meerbusch‑Osterath im Bereich des Kindergartens
„Knirpsmühle“ gemäß § 2 (1) in Verbindung mit
§ 1 (8) BauGB Baugesetzbuch (BauGB) vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014
(BGBl. I S. 1748), für ein Gebiet, das durch die
Einsteinstraße, den Schwertgesweg und Wohnbauflächen begrenzt ist; maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen
Geltungsbereiches gemäß § 9 (7) BauGB in der 1. Änderung des Bebauungsplan Nr.
56, der Bestandteil des Beschlusses ist,
die vorrangig
folgendes Planungsziel zur Grundlage haben soll:
·
Entwicklung von
Wohnbauflächen
Der Rat der Stadt
beschließt, zur 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 56 ein beschleunigtes Verfahren gemäß
§ 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchzuführen.
Mit Inkrafttreten der
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 treten Teile des Bebauungsplanes Nr. 56
außer Kraft.
Ratsherr Damblon berichtet aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig