Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Beschluss:

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i. V. m. §§ 1 (8) und 13a BauGB

Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56, Meerbusch‑Osterath im Bereich des Kindergartens „Knirpsmühle“ gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 1 (8) BauGB Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748), für ein Gebiet, das durch die Einsteinstraße, den Schwertgesweg und Wohnbauflächen begrenzt ist; maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 (7) BauGB in der 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 56, der Bestandteil des Beschlusses ist,

die vorrangig folgendes Planungsziel zur Grundlage haben soll:

·                           Entwicklung von Wohnbauflächen

Der Rat der Stadt beschließt, zur 1. Änderung des  Bebauungsplanes Nr. 56 ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchzuführen.

Mit Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 treten Teile des Bebauungsplanes Nr. 56 außer Kraft.

 

 


Ratsherr Damblon berichtet aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig