Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

1. Die Baugrundstücke im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 82, Meerbusch-Büderich, Brühl (Gemarkung Büderich, Flur 4, Teilflächen der Flurstücke Nr. 229, 461 und 110 von ca. 6.930 m²), werden zum Höchstgebot, mindestens aber zu einem Kaufpreis in Höhe von 450,00 €/m² einschließlich Anliegerbeiträge verkauft.

Entscheidend für die Vergabe wird sowohl die architektonische Gestaltung, der Anteil an öffentlich gefördertem Wohnraum als auch das Kaufpreisgebot sein. Die Stadt behält sich Nachverhandlungen sowohl hinsichtlich des Kaufpreisgebotes als auch der Planentwürfe vor.

Die Grundstücke sollen ausschließlich an Investoren bzw. Bauträger veräußert werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundstücke national im Rahmen einer freihändigen Vergabe öffentlich auszuschreiben, wobei ein Anspruch auf Zuschlag ausgeschlossen wird.

2. Der Zuschlag soll auf das wirtschaftlichste Angebot entsprechend der nachstehenden Zuschlagskriterien und deren Gewichtung erteilt werden:

 

Architektonische Gestaltung   40 %

1.)   Eingliederung in das bauliche Umfeld                                                                   6 Punkte

 

2.)   Äußere Gestaltung                                                                                               6 Punkte

 

3.)   Gewerbliche Nutzung in den Erdgeschossen der MI-Gebäude                            2 Punkte

 

4.)   Energetischer Standard                                                                                        3 Punkte

 

5.)   Freiraumgestaltung der privaten Grundstücksflächen                                         1 Punkt

 

Für jedes der Unterkriterien erhalten die Bieter folgende Punktzahl:

 

zu 1.)

Hierunter wird insbesondere betrachtet:

Umgang mit Trauf-, First- und Gebäudehöhen; Dachgestaltung und Erschließung

      0 Punkte, wenn das Kriterium nicht oder unzureichend erfüllt ist,

1 – 2 Punkte bei ausreichender Erfüllung,

3 – 5 Punkte bei durchschnittlicher Erfüllung und

      6 Punkte bei überdurchschnittlicher Erfüllung

 

zu 2.)

Hierunter wird insbesondere betrachtet:

Gliederung der Fassaden, Dachgestaltung und Materialien

      0 Punkte, wenn das Kriterium nicht oder unzureichend erfüllt ist,

1 – 2 Punkte bei ausreichender Erfüllung,

3 – 5 Punkte bei durchschnittlicher Erfüllung und

      6 Punkte bei überdurchschnittlicher Erfüllung

 

zu 3.)

0 Punkte bei ausschließlicher Wohnnutzung im EG der MI-Gebäude

1 Punkt   bei teilweiser Wohnnutzung im EG der MI-Gebäude

2 Punkte bei ausschließlicher gewerblicher Nutzung im EG der MI-Gebäude

 

zu 4.)

0 Punkte bei Erfüllung der aktuell gesetzlichen Standards (EnEV u.a.)

1 Punkt   bei Errichtung von KfW-Effizienzhäusern – KFW 50 Standard

2 Punkte bei Errichtung von KfW-Effizienzhäusern – KFW 30 Standard

3 Punkte bei Errichtung nach Passivhausstandard oder Energie-Plus-Häusern

 

zu 5.)

0 Punkte, wenn das Kriterium nicht oder unzureichend erfüllt ist

1 Punkt bei angemessener Erfüllung

Bieterentwürfe, die beim Wertungskriterium „Architektonische Gestaltung“ weniger als die Hälfte der erreichbaren Punkte erzielen, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.

Öffentlich geförderter Wohnraum 30 % aller Wohneinheiten

a) Anteil an öffentlich gefördertem Wohnraum

1.)   30 %                                                                 0 Punkte

2.)   31 % - 40 %                                                     1 Punkt

3.)   41 %  - 50 %                                                    3 Punkte

4.)   über 50 %                                                        5 Punkte

 

b) Verteilung nach Einkommensgruppen A / B

1)    Einkommensgruppe A – mind. 75 %               0 Punkte

2)    Einkommensgruppe A - > 75 %                       1 Punkt

 

c) Belegungsbindung

1.)   15 Jahre                                                            0 Punkte

2.)   20 Jahre                                                            1 Punkt

3.)   25 Jahre                                                            2 Punkte

d) Anteil an Wohneinheiten mit Wohnungsgrößen ≤ 50 m²

1.)   unter 50 %                                                       0 Punkte

2.)   50 % - 60 %                                                     2 Punkte

3.)   über 60 %                                                        3 Punkte

 

e) Verteilung der unmittelbar öffentlich geförderten Wohnungen in den Gebäuden

1.)   auf nur ein Gebäude                                        0 Punkte

2.)   auf 2 Gebäude                                                 1 Punkt

3.)   auf 3 Gebäude                                                 2 Punkte

3.)   auf 4 - 5 Gebäude                                            3 Punkte

4.)   auf alle Gebäude                                              4 Punkte

 

f) Verteilung der unmittelbaren und mittelbaren Förderung (im Stadtgebiet Meerbusch)

1.)   keine unmittelbare Förderung                          0 Punkte

2.)   ≤ 50 % unmittelbare Förderung                       1 Punkt

3.)   51 % - 99 % unmittelbare Förderung              2 Punkte

4.)   100 % unmittelbare Förderung                        3 Punkte

 

Preis   30 %

Darüber hinaus bestehen folgende Ausschlusskriterien:

-    Unterbietung des Mindestkaufpreises von 450,00 €/m²

-    kein Finanzierungsnachweis einer Bank oder Sparkasse über den gebotenen Kaufpreis

-    weniger als 10 % gewerbliche Nutzung (BGF) im MI; der Nachweis ist erforderlich

-    weniger als 10 % Wohnnutzung (BGF) im MI; der Nachweis ist erforderlich

-    keine Barrierefreiheit in den Gebäuden, bei den Gebäudezugängen und der äußeren Erschließung; der Nachweis gemäß aktueller DIN (z.Zt. DIN 18040/2) ist erforderlich

-    Nichterfüllung des Nachweises öffentlich geförderter Wohneinheiten (WE) gemäß den Wohnraumförderungsbestimmungen des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen - MBV/MBWSV NRW - in der aktuellen Fassung von mindestens 30% aller WE, insb. bei mittelbarer Förderung - kein Nachweis der konkreten Wohnungen im Stadtgebiet von Meerbusch

-    keine Wohnung unter 50 m² gemäß den Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB des MBV/MBWSV NRW in der aktuellen Fassung)

 


 

Ratsherr Damblon berichtet aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften.

Ratsherr Peters erläutert den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen. Er bemängelt, dass bestimmte Bewertungskriterien und Rahmenbedingungen im Ausschuss für Planung und Liegenschaften anders besprochen worden seien. Sie seien im nun vorliegenden Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht wiederzufinden. Ratsherr Damblon erwidert, dass alles ausführlich besprochen worden sei und alle Gesichtspunkte in die Diskussion eingeflossen seien und diese in den nun vorliegenden Punktewerten berücksichtigt seien. Ratsfrau Niederdellmann-Siemes bestätigt dies und erklärt, dass insbesondere die Förderung des sozialen Wohnungsbaues ein Ziel ihrer Fraktion gewesen sei und dieses Ziel mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag und den darin festgelegten Punktewerten erreicht werde. Es werde ein schlüssiges Konzept für Investoren erreicht.

Ratsherr Weyen erklärt, dass energetische Standards eine höhere Gewichtung erfahren müssten. Zudem sei bei einem erwarteten Preis von 450 € / qm nicht damit zu rechnen, dass Projektentwickler die Vorgaben einhalten könnten. Ratsherr Eckert erklärt, dass seine Fraktion einen 30 – 40-prozentigen Anteil an Sozialwohnungsbau für erstrebenswert halte, zudem müsse eine Verteilung auf das Gesamtgebiet sichergestellt werden.

Nachfolgend werden die angesprochenen Aspekte kontrovers von Vertreterinnen und Vertretern aller Fraktion diskutiert.

Anschließend lässt Bürgermeisterin Mielke-Westerlage über die Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Einzelnen abstimmen. Ratsherr Peters erläutert die vorliegenden Änderungsanträge nochmals.

 

Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

1.) Änderungsantrag Absatz 1:

 

Entscheidend für die Vergabe wird sowohl die architektonische Gestaltung, der Anteil an öffentlich gefördertem Wohnraum, der energetische Standard und die Mischung der Sozialstruktur als auch das Kaufpreisgebot sein.“

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

24

 

SPD

 

9

 

FDP

5

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

6

 

 

UWG

2

 

 

Die Linke/Piratenpartei

2

 

 

Die Aktiven

 

2

 

Bürgermeisterin

 

1

 

Gesamt

15

36

 

 

2.) Änderungsantrag Absatz 2:

 

Zuschlagskriterien

Energetischer Standard

Dem energetischen Standard ist eine höhere Gewichtung mit höherem Punktewert einzuräumen:

 

Bei Beibehaltung der Gesamtpunktzahl 18 ist folgende Veränderung zu beschließen:

1) Eingliederung in das bauliche Umfeld             statt 6                                     neu 4 Punkte

2) Äußere Gestaltung                                         statt 6                                     neu 4 Punkte

3) Gewerbliche Nutzung in Erdgeschossen         unverändert                                   2 Punkte

4) Energetischer Standard                                  statt 3                                     neu 7 Punkte

     Verteilung der 4 zusätzlichen Punkte:           KFW 30                                          2 Punkte

                                                                            Passiv - EnergiePlus-Haus              2 Punkte

5) Freiraumgestaltung der privaten Flächen       unverändert                                     1 Punkt

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

24

 

SPD

 

9

 

FDP

5

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

6

 

 

UWG

2

 

 

Die Linke/Piratenpartei

2

 

 

Die Aktiven

 

2

 

Bürgermeisterin

 

1

 

Gesamt

15

36

 

 

3.) Änderungsantrag Abs. 2 Buchstabe c)

 

Belegungsbindung für öffentlich geförderten Wohnraum

c) Belegungsbindung

 

Die Punktzahl für langfristige Belegungsbindung ist zu erhöhen

 

1.) 15 Jahre                                                         unverändert                                   0 Punkte

2.) 20 Jahre                                                         statt 1 Punkt                                  2 Punkte

3.) 25 Jahre                                                         statt 2 Punkte                                5 Punkte

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

24

 

SPD

 

9

 

FDP

 

 

5

Bündnis 90 / Die Grünen

6

 

 

UWG

 

 

2

Die Linke/Piratenpartei

2

 

 

Die Aktiven

 

2

 

Bürgermeisterin

 

1

 

Gesamt

8

36

7

 

4.) Änderungsantrag Abs. 2 Buchstabe d)

 

Eine Punktevergabe entfällt.

 

Neu:

Ausschlusskriterien

Ein Anteil von Wohneinheiten kleiner 50 m2 von weniger als 20% ist ausgeschlossen. Der Anteil von mindestens 20% soll jeweils für den Anteil geförderten Wohnraum wie für den nicht geförderten Wohnraum gelten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

24

 

SPD

 

9

 

FDP

 

 

5

Bündnis 90 / Die Grünen

6

 

 

UWG

 

 

2

Die Linke/Piratenpartei

2

 

 

Die Aktiven

 

2

 

Bürgermeisterin

 

1

 

Gesamt

17

36

7

 

5.) Änderungsantrag Abs. 2 Buchstabe e)

 

Verteilung unmittelbar geförderter Wohnraum in den Gebäuden

Die Punkteverteilung und Gewichtung entfällt.

Es wird folgende Vorgabe gelten:

Der mindestens 30%ige Anteil an gefördertem Wohnraum darf sich nicht auf die Wohnungen unmittelbar an der Moerser Straße beschränken, sondern muss, prozentual verteilt, im gesamten Baugebiet, mindestens aber in allen Geschossbauten, angeboten werden.

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

24

 

SPD

 

9

 

FDP

5

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

6

 

 

UWG

 

 

2

Die Linke/Piratenpartei

2

 

 

Die Aktiven

 

2

 

Bürgermeisterin

 

1

 

Gesamt

13

36

2

 

6.) Änderungsantrag Abs. 2 Buchstabe f)

 

Verteilung der unmittelbaren und mittelbaren Förderung (im Stadtgebiet Meerbusch)

 

Neu: Eine mittelbare Förderung im Stadtgebiet ist ausgeschlossen. Der geforderte Anteil geförderten Wohnraums ist im Planungsgebiet zu errichten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

24

 

SPD

7

2

 

FDP

5

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

6

 

 

UWG

 

2

 

Die Linke/Piratenpartei

2

 

 

Die Aktiven

 

2

 

Bürgermeisterin

 

1

 

Gesamt

20

31

 

 

7.) Änderungsantrag Energieversorgung:

 

Die Energieversorgung der Passivhäuser soll nur über regenerative Energiequellen erfolgen und im Kaufvertrag geregelt werden. Diese Passage fehlt in der Vorlage. Sie sollte beim Bieterverfahren deutlich gemacht werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

24

 

SPD

 

9

 

FDP

5

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

6

 

 

UWG

2

 

 

Die Linke/Piratenpartei

2

 

 

Die Aktiven

 

2

 

Bürgermeisterin

 

1

 

Gesamt

15

36

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

24

 

 

SPD

9

 

 

FDP

 

5

 

Bündnis 90 / Die Grünen

 

6

 

UWG

 

2

 

Die Linke/Piratenpartei

 

2

 

Die Aktiven

 

2

 

Bürgermeisterin

1

 

 

Gesamt

34

17