Beschluss:
1. Die Baugrundstücke im Bereich des
Bebauungsplanes Nr. 82, Meerbusch-Büderich, Brühl (Gemarkung Büderich, Flur 4,
Teilflächen der Flurstücke Nr. 229, 461 und 110 von ca. 6.930 m²),
werden zum Höchstgebot, mindestens aber zu einem Kaufpreis in Höhe von 450,00
€/m² einschließlich Anliegerbeiträge verkauft.
Entscheidend für die Vergabe wird sowohl die
architektonische Gestaltung, der Anteil an öffentlich gefördertem Wohnraum als
auch das Kaufpreisgebot sein. Die Stadt behält sich Nachverhandlungen sowohl
hinsichtlich des Kaufpreisgebotes als auch der Planentwürfe vor.
Die Grundstücke sollen ausschließlich an
Investoren bzw. Bauträger veräußert werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Grundstücke national im Rahmen einer freihändigen Vergabe öffentlich
auszuschreiben, wobei ein Anspruch auf Zuschlag ausgeschlossen wird.
2. Der Zuschlag soll auf das
wirtschaftlichste Angebot entsprechend der nachstehenden Zuschlagskriterien und
deren Gewichtung erteilt werden:
Architektonische Gestaltung 40 %
1.) Eingliederung in das bauliche Umfeld 6
Punkte
2.) Äußere Gestaltung 6
Punkte
3.) Gewerbliche Nutzung in den Erdgeschossen der
MI-Gebäude 2
Punkte
4.) Energetischer Standard 3
Punkte
5.) Freiraumgestaltung der privaten
Grundstücksflächen 1
Punkt
Für jedes der Unterkriterien erhalten die
Bieter folgende Punktzahl:
zu 1.)
Hierunter wird insbesondere betrachtet:
Umgang mit Trauf-, First- und Gebäudehöhen;
Dachgestaltung und Erschließung
0 Punkte, wenn das Kriterium nicht oder unzureichend erfüllt ist,
1 – 2 Punkte bei ausreichender Erfüllung,
3 – 5 Punkte bei durchschnittlicher
Erfüllung und
6 Punkte bei überdurchschnittlicher Erfüllung
zu 2.)
Hierunter wird insbesondere betrachtet:
Gliederung der Fassaden, Dachgestaltung und
Materialien
0 Punkte, wenn das Kriterium nicht oder unzureichend erfüllt ist,
1 – 2 Punkte bei ausreichender Erfüllung,
3 – 5 Punkte bei durchschnittlicher
Erfüllung und
6 Punkte bei überdurchschnittlicher Erfüllung
zu 3.)
0 Punkte bei ausschließlicher Wohnnutzung im
EG der MI-Gebäude
1 Punkt
bei teilweiser Wohnnutzung im EG der MI-Gebäude
2 Punkte bei ausschließlicher gewerblicher
Nutzung im EG der MI-Gebäude
zu 4.)
0 Punkte bei Erfüllung der aktuell
gesetzlichen Standards (EnEV u.a.)
1 Punkt
bei Errichtung von KfW-Effizienzhäusern – KFW 50 Standard
2 Punkte bei Errichtung von
KfW-Effizienzhäusern – KFW 30 Standard
3 Punkte bei Errichtung nach
Passivhausstandard oder Energie-Plus-Häusern
zu 5.)
0 Punkte, wenn das Kriterium nicht oder
unzureichend erfüllt ist
1 Punkt bei angemessener Erfüllung
Bieterentwürfe, die beim Wertungskriterium
„Architektonische Gestaltung“ weniger als die Hälfte der erreichbaren Punkte
erzielen, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Öffentlich geförderter Wohnraum 30 % aller Wohneinheiten
a) Anteil an öffentlich gefördertem Wohnraum
1.) 30 % 0
Punkte
2.) 31 % - 40 % 1
Punkt
3.) 41 % -
50 % 3
Punkte
4.) über 50 % 5
Punkte
b)
Verteilung nach Einkommensgruppen A / B
1) Einkommensgruppe A – mind. 75 % 0 Punkte
2) Einkommensgruppe A - > 75 % 1 Punkt
c)
Belegungsbindung
1.) 15 Jahre 0
Punkte
2.) 20 Jahre 1
Punkt
3.) 25 Jahre 2
Punkte
d)
Anteil an Wohneinheiten mit Wohnungsgrößen ≤ 50 m²
1.) unter 50 % 0
Punkte
2.) 50 % - 60 % 2
Punkte
3.) über 60 % 3
Punkte
e)
Verteilung der unmittelbar öffentlich geförderten Wohnungen in den Gebäuden
1.) auf nur ein Gebäude 0 Punkte
2.) auf 2 Gebäude 1
Punkt
3.) auf 3 Gebäude 2
Punkte
3.) auf 4 - 5 Gebäude 3 Punkte
4.) auf alle Gebäude 4 Punkte
f) Verteilung der unmittelbaren und mittelbaren Förderung (im
Stadtgebiet Meerbusch)
1.) keine
unmittelbare Förderung 0
Punkte
2.) ≤
50 % unmittelbare Förderung 1
Punkt
3.) 51 % -
99 % unmittelbare Förderung 2
Punkte
4.) 100 %
unmittelbare Förderung 3
Punkte
Preis 30 %
Darüber
hinaus bestehen folgende Ausschlusskriterien:
- Unterbietung des Mindestkaufpreises von
450,00 €/m²
- kein Finanzierungsnachweis
einer Bank oder Sparkasse über den gebotenen Kaufpreis
- weniger als 10 % gewerbliche Nutzung (BGF)
im MI; der Nachweis ist erforderlich
- weniger als 10 % Wohnnutzung (BGF) im MI;
der Nachweis ist erforderlich
- keine Barrierefreiheit in den Gebäuden, bei den Gebäudezugängen und der
äußeren Erschließung; der Nachweis gemäß aktueller DIN (z.Zt. DIN 18040/2) ist
erforderlich
- Nichterfüllung des Nachweises
öffentlich geförderter Wohneinheiten (WE) gemäß den Wohnraumförderungsbestimmungen
des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes
Nordrhein-Westfalen - MBV/MBWSV NRW - in der aktuellen Fassung von mindestens
30% aller WE, insb. bei mittelbarer Förderung - kein Nachweis der konkreten Wohnungen
im Stadtgebiet von Meerbusch
- keine Wohnung unter 50 m²
gemäß den Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB des MBV/MBWSV NRW in der
aktuellen Fassung)
Ratsherr Damblon berichtet aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften.
Ratsherr Peters erläutert den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen. Er bemängelt, dass bestimmte Bewertungskriterien und Rahmenbedingungen im Ausschuss für Planung und Liegenschaften anders besprochen worden seien. Sie seien im nun vorliegenden Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht wiederzufinden. Ratsherr Damblon erwidert, dass alles ausführlich besprochen worden sei und alle Gesichtspunkte in die Diskussion eingeflossen seien und diese in den nun vorliegenden Punktewerten berücksichtigt seien. Ratsfrau Niederdellmann-Siemes bestätigt dies und erklärt, dass insbesondere die Förderung des sozialen Wohnungsbaues ein Ziel ihrer Fraktion gewesen sei und dieses Ziel mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag und den darin festgelegten Punktewerten erreicht werde. Es werde ein schlüssiges Konzept für Investoren erreicht.
Ratsherr Weyen erklärt, dass energetische Standards eine höhere Gewichtung erfahren müssten. Zudem sei bei einem erwarteten Preis von 450 € / qm nicht damit zu rechnen, dass Projektentwickler die Vorgaben einhalten könnten. Ratsherr Eckert erklärt, dass seine Fraktion einen 30 – 40-prozentigen Anteil an Sozialwohnungsbau für erstrebenswert halte, zudem müsse eine Verteilung auf das Gesamtgebiet sichergestellt werden.
Nachfolgend werden die angesprochenen Aspekte kontrovers von Vertreterinnen und Vertretern aller Fraktion diskutiert.
Anschließend lässt Bürgermeisterin Mielke-Westerlage über die Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Einzelnen abstimmen. Ratsherr Peters erläutert die vorliegenden Änderungsanträge nochmals.
Änderungsanträge
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
1.)
Änderungsantrag Absatz 1:
„Entscheidend für
die Vergabe wird sowohl die architektonische Gestaltung, der Anteil an
öffentlich gefördertem Wohnraum, der
energetische Standard und die Mischung der Sozialstruktur als auch das
Kaufpreisgebot sein.“
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
|
24 |
|
SPD |
|
9 |
|
FDP |
5 |
|
|
Bündnis
90 / Die Grünen |
6 |
|
|
UWG |
2 |
|
|
Die
Linke/Piratenpartei |
2 |
|
|
Die
Aktiven |
|
2 |
|
Bürgermeisterin |
|
1 |
|
Gesamt |
15 |
36 |
|
2.) Änderungsantrag
Absatz 2:
Zuschlagskriterien
Energetischer
Standard
Dem
energetischen Standard ist eine höhere Gewichtung mit höherem Punktewert
einzuräumen:
Bei Beibehaltung
der Gesamtpunktzahl 18 ist folgende Veränderung zu beschließen:
1)
Eingliederung in das bauliche Umfeld statt
6 neu
4 Punkte
2)
Äußere Gestaltung statt
6 neu
4 Punkte
3)
Gewerbliche Nutzung in Erdgeschossen unverändert
2 Punkte
4) Energetischer Standard statt 3 neu 7 Punkte
Verteilung der 4 zusätzlichen Punkte: KFW
30 2
Punkte
Passiv
- EnergiePlus-Haus 2 Punkte
5)
Freiraumgestaltung der privaten Flächen unverändert
1
Punkt
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
|
24 |
|
SPD |
|
9 |
|
FDP |
5 |
|
|
Bündnis
90 / Die Grünen |
6 |
|
|
UWG |
2 |
|
|
Die
Linke/Piratenpartei |
2 |
|
|
Die
Aktiven |
|
2 |
|
Bürgermeisterin |
|
1 |
|
Gesamt |
15 |
36 |
|
3.) Änderungsantrag
Abs. 2 Buchstabe c)
Belegungsbindung für öffentlich geförderten
Wohnraum
c) Belegungsbindung
Die Punktzahl für
langfristige Belegungsbindung ist zu erhöhen
1.) 15 Jahre unverändert
0 Punkte
2.) 20 Jahre statt
1 Punkt 2
Punkte
3.) 25 Jahre statt
2 Punkte 5
Punkte
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
|
24 |
|
SPD |
|
9 |
|
FDP |
|
|
5 |
Bündnis
90 / Die Grünen |
6 |
|
|
UWG |
|
|
2 |
Die
Linke/Piratenpartei |
2 |
|
|
Die
Aktiven |
|
2 |
|
Bürgermeisterin |
|
1 |
|
Gesamt |
8 |
36 |
7 |
4.) Änderungsantrag
Abs. 2 Buchstabe d)
Eine Punktevergabe entfällt.
Neu:
Ausschlusskriterien
Ein Anteil von Wohneinheiten kleiner 50 m2 von weniger als 20% ist ausgeschlossen. Der Anteil von mindestens 20% soll jeweils für den Anteil geförderten Wohnraum wie für den nicht geförderten Wohnraum gelten.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
|
24 |
|
SPD |
|
9 |
|
FDP |
|
|
5 |
Bündnis
90 / Die Grünen |
6 |
|
|
UWG |
|
|
2 |
Die
Linke/Piratenpartei |
2 |
|
|
Die
Aktiven |
|
2 |
|
Bürgermeisterin |
|
1 |
|
Gesamt |
17 |
36 |
7 |
5.) Änderungsantrag
Abs. 2 Buchstabe e)
Verteilung unmittelbar
geförderter Wohnraum in den Gebäuden
Die Punkteverteilung und
Gewichtung entfällt.
Es wird folgende Vorgabe gelten:
Der mindestens 30%ige Anteil an gefördertem
Wohnraum darf sich nicht auf die Wohnungen unmittelbar an der Moerser Straße
beschränken, sondern muss, prozentual verteilt, im gesamten Baugebiet,
mindestens aber in allen Geschossbauten, angeboten werden.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
|
24 |
|
SPD |
|
9 |
|
FDP |
5 |
|
|
Bündnis
90 / Die Grünen |
6 |
|
|
UWG |
|
|
2 |
Die
Linke/Piratenpartei |
2 |
|
|
Die
Aktiven |
|
2 |
|
Bürgermeisterin |
|
1 |
|
Gesamt |
13 |
36 |
2 |
6.) Änderungsantrag
Abs. 2 Buchstabe f)
Verteilung
der unmittelbaren und mittelbaren Förderung (im Stadtgebiet Meerbusch)
Neu: Eine mittelbare
Förderung im Stadtgebiet ist ausgeschlossen. Der geforderte Anteil geförderten
Wohnraums ist im Planungsgebiet zu errichten.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
|
24 |
|
SPD |
7 |
2 |
|
FDP |
5 |
|
|
Bündnis
90 / Die Grünen |
6 |
|
|
UWG |
|
2 |
|
Die
Linke/Piratenpartei |
2 |
|
|
Die
Aktiven |
|
2 |
|
Bürgermeisterin |
|
1 |
|
Gesamt |
20 |
31 |
|
7.) Änderungsantrag
Energieversorgung:
Die Energieversorgung der Passivhäuser soll nur über
regenerative Energiequellen erfolgen und im Kaufvertrag geregelt werden. Diese
Passage fehlt in der Vorlage. Sie sollte beim Bieterverfahren deutlich gemacht
werden.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
|
24 |
|
SPD |
|
9 |
|
FDP |
5 |
|
|
Bündnis
90 / Die Grünen |
6 |
|
|
UWG |
2 |
|
|
Die
Linke/Piratenpartei |
2 |
|
|
Die
Aktiven |
|
2 |
|
Bürgermeisterin |
|
1 |
|
Gesamt |
15 |
36 |
|
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
24 |
|
|
SPD |
9 |
|
|
FDP |
|
5 |
|
Bündnis
90 / Die Grünen |
|
6 |
|
UWG |
|
2 |
|
Die
Linke/Piratenpartei |
|
2 |
|
Die
Aktiven |
|
2 |
|
Bürgermeisterin |
1 |
|
|
Gesamt |
34 |
17 |
|