Beschluss: vertagt

Beschluss:

Auf Antrag von Ratsherrn Banse erfolgt die Vertagung der Beschlussfassung in die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 13.05.2015.

 


Erster Beigeordneter Maatz erläutert kurz den Hintergrund für den vorliegenden Beschlussvorschlag. Anlässlich der Kündigung der derzeitigen Geschäftsführerin des TMV, Frau Losch-Engler, zum 30.06.2015 schlage die Verwaltung vor, das sich daraus ergebende Sonderkündigungsrecht der Kooperationsvereinbarung wahrzunehmen, um die Aufgaben künftig ausschließlich im Jugendamt auszuführen. Auch wenn die bisherige Zusammenarbeit gut verlaufen sei, sehe die Verwaltung darin die Möglichkeit, bei gleichem oder auch geringerem Ressourceneinsatz bessere Ergebnisse hinsichtlich Verfügbarkeit und Erreichbarkeit zu erzielen. Zu beachten sei, dass der TMV die entsprechenden Anforderungen nur bei zusätzlicher Bezuschussung seitens der Stadt umsetzen könne. Für die Kunden seien kürzere Wege von Vorteil, zumal die Stadt nach eigener Einschätzung ohnehin bereits erste Ansprechpartnerin für Eltern und Tagespflegepersonen sei.

 

Ratsherr Eimer verweist auf den als Tischvorlage verteilten Antrag der SPD-Fraktion zu TOP 5 und bittet um Information, wie gegebenenfalls ohne entsprechende Kooperation die Qualifikation der Tagespflegepersonen sicher gestellt werden solle.

 

Erster Beigeordneter Maatz erläutert dazu, dass die Grundqualifizierung bisher seitens des TMV in Kooperation mit der VHS Meerbusch angeboten worden sei. Die verschiedenen Module der Aufbauqualifizierung würden nur dann vom Verein angeboten, wenn eine ausreichende Zahl von Anmeldungen vorlägen, ansonsten werde auf andere Bildungsträger verwiesen. In Meerbusch seien daher überwiegend die Angebote der VHS und des Familienforums Edith Stein in Anspruch genommen worden. Hier werde die Grund- und Aufbauqualifizierung angeboten. Von der VHS Meerbusch sei bisher Frau Losch-Engler (TMV) als Referentin eingesetzt, einer Fortsetzung stehe verwaltungsseitig nichts im Wege. Darüber hinaus seien in Kooperation mit dem TMV Informationsveranstaltungen und Fachtagungen durchgeführt worden.

 

Erster Beigeordneter Maatz führt weiter aus, dass eine Kooperation mit dem Verein Tagesmütter e.V. Willich nicht erforderlich werde, da die Qualifizierung wie beschrieben gewährleistet sei. Auch seien die Tagespflegepersonen in der Wahl des Qualifizierungsangebotes frei unter der Voraussetzung, dass die Standards des Deutschen Jugendinstituts DJI erfüllt seien.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Jörgens zu den finanziellen Auswirkungen einer Kündigung trägt Erster Beigeordneter Maatz vor, dass mit dem dann entfallenden Zuschuss an den TMV eine ½ Planstelle für eine Fachkraft im Bereich Kindertagesbetreuung gesichert sei. Die genauen Personalkosten für die Stadt Meerbusch seien abhängig von der individuellen Lebenssituation der Fachkraft und daher zum derzeitigen Zeitpunkt nicht zu benennen.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Banse, ob dem TMV bei Kündigung der Kooperation die weitere Finanzierung der Büroräume möglich sei, erläutert Erster Beigeordneter Maatz nochmals, dass Ziel der von der Verwaltung vorgeschlagenen Kündigung ein verbessertes Verfahren in der Zukunft und kundenfreundlichere Abläufe sei. Die Darstellung der sich eventuell daraus ergebenden Konsequenzen für den TMV sei nicht Aufgabe der Verwaltung. Da es sich bei der empfohlenen Kündigung nicht um ein laufendes Geschäft der Verwaltung handele, werde ein entsprechendes Votum des Ausschusses erbeten.

 

Ratsfrau Glasmacher trägt vor, dass nach ihrer Kenntnis sowohl die Tagespflegepersonen als auch die Eltern das Angebot des TMV schätzten. Es sei daher zu überlegen, ob die vorhandenen Abläufe verbessert und Synergien geschaffen werden könnten, um die Kooperation zu erhalten.

 

Erster Beigeordneter Maatz verweist dazu auf das dem Ausschuss vorliegende Schreiben des TMV, wonach die Umsetzung der Wünsche zur Optimierung nur bei einer Erhöhung des Zuschusses realisiert werden könne. Verbesserte Erreichbarkeit führe somit zwangsläufig auch zu erhöhten Kosten.

 

Sachkundiger Bürger Becker erklärt, dass er finanzielle Gründe für die beabsichtigte Kündigung bezweifele und nicht ausreichend sachliche Gründe für eine Kündigung erkennen könne. Auch unter Hinweis auf das Subsidiaritätsprinzip lehne er daher eine Kündigung der Kooperation ab und fordere stattdessen, den TMV intensiver zu unterstützen.

 

Erster Beigeordneter Maatz bittet um gegenseitigen Respekt in der Diskussion und weist die Unterstellung unseriöser Argumentation zurück. Im Übrigen gelte das Subsidiaritätsprinzip aus § 4 SGB VIII als Soll-Vorschrift in Bezug auf geeignete Einrichtungen. Dies werde hier zumindest in Frage gestellt, da der erforderliche Aufwand des freien Trägers zur Erreichung der geforderten Geeignetheit höher sei als der Aufwand der Stadt.

 

Ratsherr Harms äußert seine Irritation über die geführte Diskussion. Anlass der verwaltungsseitig vorgeschlagenen Kündigung sei das Ausscheiden der Geschäftsführerin Frau Losch-Engler und die Einschätzung der Verwaltung, dass sie die Arbeit ohne Fortführung der Kooperation besser werde erledigen können. Sollte eine Vertagung erfolgen, stelle sich die Frage, ob das Sonderkündigungsrecht dann noch bestehe.

 

Herr Annacker erläutert, dass sich das Sonderkündigungsrecht aus dem Ausscheiden der Frau Losch-Engler ergebe und nicht an Fristen gebunden sei. Werde das Sonderkündigungsrecht nicht in Anspruch genommen, gelte die bestehende Vereinbarung fort. Er weise aber darauf hin, dass sich bei einer Vertagung der Entscheidung ein Zeitproblem ergebe, da die Stelle – entweder beim TMV oder bei der Stadt – neu besetzt werden müsse, damit die Arbeit auch ab 01.07.2015 erledigt werden könne.

 

Sachkundiger Bürger Becker spricht sich nochmals gegen die vorgeschlagene Kündigung aus, da der TMV fachlich sehr gut aufgestellt sei und die Kündigungsabsicht der Verwaltung nicht nachvollziehbar sei.

 

Vorsitzende Schoppe gibt zu bedenken, dass mit Kündigung der Geschäftsführerin Frau Losch-Engler die Rahmenbedingungen der Kooperation verändert seien.

 

Ratsherr Banse stellt anschließend den Antrag auf Vertagung, dem mehrheitlich entsprochen wird.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

3

 

 

FDP

 

1

 

SPD

2

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

1

 

 

UWG

1

 

 

In der Jugendarbeit erfahrene Männer und Frauen

1

 

 

Personen, die von freien Vereinigungen vorgeschlagen sind

 

 

 

Männer und Frauen, die von den Jugendverbänden vorgeschlagen sind

4

 

 

Gesamt:

12

1