Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die vorliegende einrichtungsscharfe Planung für die Versorgung im Kita-Jahr 2015/2016 und beauftragt die Verwaltung die erforderlichen Kindpauschalen zum 15.03.2015 zu beantragen.

 


Erster Beigeordneter Maatz verweist einleitend auf die ausführliche Beratungsvorlage zur Versorgungssituation in den Kindertageseinrichtungen in  Meerbusch. Er betont, dass Meerbusch im interkommunalen Vergleich überdurchschnittlich gut aufgestellt sei, zum einen durch eine U3-Betreuungsquote von 48 % infolge des Ausbaus von 14 Bestandseinrichtungen sowie 5 Neubauten und dem Umbau der Raphaelschule zur 5-gruppigen Einrichtung als auch einer mit 30.000 € deutlich höheren Freigrenze hinsichtlich der Elternbeiträge als in Vergleichskommunen. Alle Ü3-Kinder seien versorgt, im U3-Bereich seien die Betreuungsplätze durch die Tagespflege zu ergänzen. Damit sei der Bedarf gut abgedeckt, wobei auch weiterhin von steigender Nachfrage auszugehen sei. Insgesamt sei Meerbusch als familienfreundliche Stadt sowohl hinsichtlich Qualität als auch Quantität gut aufgestellt, dennoch müsse weiter ausgebaut werden. Die demographische Entwicklung schlage sich in allen gesellschaftlich relevanten Feldern nieder, so dass bereits 2017/2018 mit einem Rückgang der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Schulen zu rechnen sei. Vor diesem Hintergrund müsse eine zukunftsfeste Planung betrieben werden.

 

Sachkundiger Bürger Becker erklärt zunächst, dass in Meerbusch bereits Großartiges geleistet und mit einer U-3-Betreuungsquote von 48 % ein toller Wert erreicht sei. Dennoch verweise er auf die Ausführungen Seite 4 der Vorlage, wonach 186 U3-Anmeldungen aktuell lediglich 14 Plätze in Einrichtungen sowie 77 Tagespflegeplätze gegenüber stünden. Auch unter Berücksichtigung der absehbaren Auswirkungen der Demographie sei zu beachten, dass sich Kinder inzwischen – auch aufgrund einer höheren Frauenerwerbsquote - früher und länger in Fremdbetreuung befänden. Eine unbekannte Planungsgröße bilde zudem die steigende Zahl ausländischer Flüchtlinge. Auch sei zu berücksichtigen, dass 2 der geplanten Neubauten lediglich als Ersatzbauten erstellt würden, so dass sich die Frage nach einer Korrektur der Ausbauziele stelle. Ziel müssten umbaubare Kindertageseinrichtungen sein, um flexibel auf sich ändernde Bedarfe eingehen zu können.

 

Erster Beigeordneter Maatz betont nochmals, dass auch bei vergleichsweise guter Betreuungssituation sukzessive die weitere Qualifizierung erfolge. Insbesondere im U3-Bereich sei aber zu berücksichtigen, dass nicht alle Eltern den angemeldeten Bedarf auch tatsächlich abruften, was eine Planung – anders als im Ü3-Bereich – deutlich erschwere. Die vorhandene Betreuungssituation gebe aber ausreichend Möglichkeiten, um variabel auf Bedarfe reagieren zu können. Aus dem Personenkreis der ausländischen Flüchtlinge sei bislang kein zusätzlicher Bedarf zu erkennen. Derzeit bestehe daher keine Veranlassung, die Ausbauplanung zu verändern.

 

Auf den Hinweis von sachkundigem Bürger Becker, dass die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze keinesfalls mit Standardverschlechterungen einhergehen dürfe, erklärt Erster Beigeordneter Maatz, dass die bisherige Qualität auch künftig vollumfänglich, nachhaltig und seriös Maßstab des Verwaltungshandelns sei.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Eimer zur aktuellen Situation berichtet Frau Smitmans, dass die Verwaltung in den kommenden Tagen einen Abgleich vornehmen und mit der Vermittlung der noch unversorgten Kinder auf noch freie Plätze beginnen werde.

 

Sodann erfolgt die einstimmige Beschlussfassung.

 

 

     


Abstimmung:                  einstimmig