Herr Mertens dankt für die Einladung und die damit verbundene Gelegenheit vor dem Hintergrund der aktuellen Presseberichterstattung über die Situation im Meridias Rheinstadtpflegehaus Meerbusch zu informieren.

 

Am 20. Januar habe die Heimaufsicht eine anonyme Beschwerde hinsichtlich der oben genannten Einrichtung erhalten. In dieser Beschwerde seien massive Mängel bezüglich des Personals, der Hygiene wie auch der Angebote des sozialen Dienstes vorgetragen worden. Daraufhin habe eine Prüfung durch die Heimaufsicht unter Einbeziehung der Gesundheitsaufsicht wie auch einer Pflegefachkraft stattgefunden. In diesem Zusammenhang seien auch intensive Gespräche mit Bewohnern und Angehörigen geführt worden. Substantielle Mängel seien im Rahmen der Prüfung letztendlich nicht festgestellt worden. Allerdings sei es im Dezember durch einen ungewöhnlich hohen Krankheitsstand zu einer sehr knappen Personalausstattung gekommen, die nur durch den Einsatz von Zeitarbeitskräften abgemildert werden konnte und somit vorübergehend zu einer verminderten Qualität geführt habe. Den Bewohnern sei allerdings dadurch kein Schaden entstanden. Grundsätzlich verfüge die Einrichtung über einen Personalbestand über dem Soll. Auch Neuaufnahmen würden in der Einrichtung erst nach Einstellung des erforderlichen Personals realisiert.

 

Ferner habe man in der Einrichtung die Verpflegungssituation dahingehend verändert, dass eine Verpflegung nun nicht mehr in Speisesälen, sondern im Wohnbereich sichergestellt werde. Diese Vorgehensweise werde von den Bewohnern teilweise abgelehnt, sei allerdings vorab mit allen Bewohnern in einem transparenten Verfahren besprochen und zunächst auch auf eine Testphase von drei Monaten begrenzt worden. Hierbei handele es sich um eine operative Entscheidung in der Zuständigkeit des Trägers, die im Hinblick auf notwendige Weiterentwicklungen von Einrichtungen auch grundsätzlich möglich sein müsse.

 

Bei der Presseberichterstattung des Express handele es sich um eine Vermengung aktueller Beschwerden mit Vorgängen aus dem Vorjahr. So sei zu Beginn des vergangenen Jahres durch die Heimleitung bei mehreren Bewohnern Hämatome festgestellt und der Heimaufsicht unmittelbar angezeigt worden. Im Folgenden sei es dann zu Entlassungen und Strafanzeigen gekommen. Das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft sei allerdings zwischenzeitlich eingestellt worden. Zu vergleichbaren Vorfällen sei es seitdem nicht mehr gekommen.

 

Letztendlich sei bezüglich der Einrichtung festzuhalten, dass kein Anlass bestehe, ordnungsbehördliche Maßnahmen zu ergreifen. Man könne jedoch versichert sein, dass weitere Maßnahmen ergriffen würden, sofern der eingeschlagene Weg der Konsolidierung nicht konsequent weiter fortgeführt werde.

 

Abschließend beantwortet Herr Mertens die Fragen aus dem Ausschuss. So sei für die Heimaufsicht gesetzlich eine unangekündigte vollumfängliche Prüfung jährlich vorgesehen, darüber hinaus würden regelmäßig Teilprüfungen in den Einrichtungen vorgenommen. Auch hinsichtlich des Meridias Rheinstadtpflegehaus Meerbusch sei man regelmäßig vor Ort im Gespräch, eine darüber hinausgehende besondere Behandlung durch die Heimaufsicht sei derzeit nicht erforderlich. Hinsichtlich der aktuellen Beschwerde habe der Medizinische Dienst der Krankenkassen, der ebenfalls Prüfungen vor Ort durchführe, mit 17 Bewohnern beziehungsweise Angehörigen und die Heimaufsicht mit 12 Personen gesprochen. Auch das Schmerzmanagement sei in den Prüfungsprozess einbezogen. Zu diesbezüglichen Mängeln habe er keine Erkenntnis.