Beschluss:

Auf Antrag von Ratsherr Jörgens erfolgt die Vertagung der Beschlussfassung in die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 13.05.2015.

 


Erster Beigeordneter Maatz verweist eingangs auf den vorliegenden Beschlussvorschlag zur Änderungssatzung, der im Wesentlichen den im Rahmen der Haushaltsberatung 2015 getroffenen Beschluss umsetze.

 

Herr Annacker erläutert ergänzend die inhaltlichen Veränderungen, so die Trennung von Sachaufwand und Förderleistung, die Regelungen zur Vertretung im Krankheitsfall, die Mehrbedarfe für behinderte Tagespflegekinder sowie die Begrenzung der regelmäßigen maximalen wöchentlichen Betreuungszeit.

 

Sachkundiger Bürger Becker verweist auf die bereits ausführlich geführte Diskussion im Rahmen der Haushaltsberatung 2015. Dem vorliegenden Beschlussvorschlag werde er daher weiterhin nicht folgen. Die vorgeschlagene Erhöhung auf 4,50 € (Stufe 2 - Aufbauqualifikation) sei nicht sachgerecht und auch der Rhein-Kreis Neuss habe bereits die Erhöhung auf 5,00 € beschlossen. Er appelliere daher, die Entwicklung im Umland im Auge zu behalten und dem Trend zu 5,00 € und mehr entsprechend zu folgen.

 

Ratsfrau Glasmacher trägt vor, dass auch sie bereits zur Haushaltsberatung den Stundensatz als zu gering bemängelt habe. Insbesondere die Sachleistung in Höhe von 1,20 € bitte sie im Hinblick auf die Sätze des Kreisjugendamtes Neuss zu überprüfen. Die Vergleichsberechnung Tagespflegeperson / Erzieher halte sie für nicht aussagekräftig, da in Meerbusch durchschnittlich nur 3,3 Kinder von einer Tagespflegeperson betreut würden und nicht 5 Kinder, wie für die Berechnung angenommen. Bei 3,3 Kindern sei die vorgeschlagene Leistung jedoch nicht ausreichend, so dass auch sie sich für einen Beschluss in sachgerechter Höhe ausspreche.

 

Ratsherr Wartchow führt aus, dass der Beschluss zum Haushalt 2015 mit breiter Mehrheit von CDU&Bündnis 90/Die Grünen sowie der SPD erfolgt sei. Bezugspunkt sei der Durchschnitt der Sätze im Rhein-Kreis Neuss gewesen. Jeweils zur Haushaltsberatung solle daher eine Umfrage zur Ermittlung des aktuellen Durchschnittes erfolgen.

 

Ratsherr Fliege trägt vor, dass die Tagespflegepersonen zwar grundsätzlich selbstständig tätig seien, eine Ausweitung allerdings limitiert sei und zudem eine Deckelung durch Nachfrage erfolge. Die Organisation erfordere somit eine große Solidarität untereinander. Er rege daher an, zur Gleichstellung mit den Kindertageseinrichtungen auch bei der Tagespflege eine Schließungszeit von 25 Tagen einzurichten. Zudem würde auch eine sechswöchige Lohnfortzahlung zur Gleichstellung beitragen.

 

Ratsherr Jörgens unterstützt die bereits vorgebrachten Anregungen und bittet zunächst um Informationen zum Umfang geleisteter Krankheitsvertretungen. Aufgrund insgesamt ergänzenden Informationsbedarfes zu Zahlenwerk, alternativer Forderungen und einem Vertretungskonzept halte er die Verschiebung der Beschlussfassung in die nächste Sitzung für angezeigt.

 

Herr Annacker berichtet zum Umfang der Krankheitsvertretungen, dass zwar aktuell keine konkreten Zahlen verfügbar seien, in Diskussionen mit den Tagespflegepersonen jedoch deutlich geworden sei, dass es in der Vergangenheit nur sehr wenige Ausfallzeiten und Vertretungssituationen gegeben habe.

 

Sachkundiger Bürger Becker zeigt sich erfreut über die Bereitschaft des Ausschusses, sich nochmals mit der Satzung zu befassen und fügt als weiteren Punkt die Festanstellung von Tagespflegepersonen hinzu. Unter Hinweis auf den OBV, der als Trägerverein bereits als Arbeitgeber auftrete, sehe er zum einen die Möglichkeit, den Tagespflegepersonen als abhängig Beschäftigten finanzielle Sicherheit zu bieten und auch die Vertretungsregelung zu lösen. Um alle Änderungswünsche diskutieren zu können, spreche auch er sich für die Vertagung der Beschlussfassung aus.

 

Erster Beigeordneter Maatz erklärt unter Hinweis auf das Budgetrecht des Rates und den zum Haushalt 2015 getroffenen Beschluss über die Bereitstellung der Mittel zur Erhöhung der Leistungen auf 4,50 € (Stufe 2 - Aufbauqualifikation), dass sich die Verwaltung an einer Diskussion über die Höhe der Geldleistungen nicht beteiligen werde. Zudem stellt er die Frage nach der Vertretbarkeit einer Verzögerung um zwei weitere Monate, da den Tagespflegepersonen bis zur Verabschiedung der Änderungssatzung weiterhin nur die geringeren Leistungssätze aus 2014 ausgezahlt werden könnten.

 

Ratsherr Eimer schlägt vor, den Beschlussvorschlag zu teilen, da auch die SPD-Fraktion noch Beratungsbedarf sehe. Die Absätze 2 und 3 des Beschlussvorschlages – die Höhe der Geldleistungen betreffend – könnten heute verabschiedet werden, um die Auszahlung der in der Haushaltsberatung 2015 beschlossenen Leistungen an die Tagespflegepersonen vornehmen zu können. Alle sonstigen Änderungen sollten nochmals diskutiert werden. Hier rege er die Schaffung einer 3. Leistungsstufe für Tagespflegepersonen mit pädagogischer Ausbildung an. Im Rahmen der Großtagespflege sei der Einsatz eines Erziehers/einer Erzieherin zwingend; die Entlohnung analog einer Kraft mit Grund- oder Aufbauqualifikation sei hier nicht angemessen.

 

Erster Beigeordneter Maatz hält eine Teilung des Beschlussvorschlages und erneute Änderung in ca. 6 Monaten mit Blick auf die Wirkung einer Satzungsänderung hinsichtlich der öffentlichen Rechtssicherheit, des Vertrauensschutzes und der Nachhaltigkeit für nicht tragbar. Allen Überlegungen und Vorschlägen sollte Rechnung getragen werden und erst dann eine ganzheitliche Beschlussfassung erfolgen.

 

Ratsherr Jörgens stellt angesichts des allgemeinen Beratungsbedarfs formell den Antrag auf Vertagung.

 

Ratsherr Fliege unterstützt den Antrag, macht aber deutlich, dass die Grundkonzeption und die im Rahmen der Haushaltsberatung beschlossene Erhöhung auf 4,50 € (Stufe 2 - Aufbauqualifikation) - bei jährlicher Überprüfung des Durchschnitts der Sätze im Rhein-Kreis Neuss als gewähltem Bezugspunkt - nicht zur Diskussion stünden.

 

Ratsfrau Glasmacher spricht sich unter erneutem Hinweis auf den Beratungsbedarf zu den ihres Erachtens unzulänglichen Betreuungssätzen und das alleinige finanzielle Risiko der Tagespflegeperson bei Erkrankung eines Kindes über einen Zeitraum vom 3 Wochen hinaus ebenfalls für eine Vertagung aus.

 

Ratsherr Wartchow betont, dass seitens der Fraktion CDU&Bündnis 90/Die Grünen keine Diskussion über Grundsätzlichkeiten des vorgelegten Entwurfs der Änderungssatzung zu führen sei, aus der sich ein Auftrag an die Verwaltung ergebe. Ein möglicher Änderungsantrag würde sich ausschließlich auf die Regelungen zu Urlaub und Krankheit beziehen.

 

Erster Beigeordneter Maatz fasst abschließend zusammen, der bisherige Diskussionsverlauf zeige, dass heute keine Bereitschaft zur ganzheitlichen Zustimmung entsprechend der Beschlusslage zum Haushalt 2015 gegeben sei. Bei Vertagung werde der Satzungsentwurf zur Sitzung am 13.05.2015 erneut vorgelegt. Die Verständigung zu den strittigen Punkten sei innerhalb der Fraktionen zu treffen und durch entsprechende Anträge in die Beratung einzubringen. Bei unterschiedlichen Vorstellungen sei letztlich die Mehrheit der Ratsmitglieder maßgeblich, da die Änderungssatzung vom Rat zu beschließen sei.

 

 

 

 

Ergänzung der Schriftführerin:

Die Übernahme von Fortbildungskosten war zu keiner Zeit Inhalt der Satzung und wird auch künftig unverändert vorgenommen.

  


Abstimmungsergebnis:              einstimmig