Herr Maatz erläutert die in Zuständigkeit von Herrn Dr. Gérard erstellte Beratungsvorlage hinsichtlich der Errichtung einer weiteren Unterkunft für Asylbewerber in Meerbusch-Osterath an der Kranenburger Straße.

 

Unter Berücksichtigung des bereits bekannten Handlungs- und Zeitdrucks infolge der schon erfolgten und laut Zuweisungsquote noch zu erwartenden Zugänge weiterer Asylbewerber, sei eine langfristige Vorbereitung und der damit verbundene optimale Planungsprozess nicht möglich. Die Belegung der vorhandenen Unterkünfte sei zwischenzeitlich anspruchsvoll.

 

Bei der Entscheidung sei zu berücksichtigen, dass freier Mietraum für eine dezentrale Unterbringung, wie beispielsweise in Mülheim, in Meerbusch kaum zur Verfügung stehe. Ferner seien Unterkünfte mit Raumzellen heute durch einen deutlich besseren Qualitätsstandard als die Containeranlagen in Vorzeiten gekennzeichnet.

 

Der nunmehr vorgeschlagene Standort sei bereits in der Vergangenheit für Asylbewerberunterkünfte genutzt worden und sei der einzige, der im Bedarfsfall noch im laufenden Jahr eine Erweiterung der Kapazitäten auf insgesamt 100 Plätze ermögliche. Innerhalb eines Jahres einen zweiten Standort zu realisieren, sei hinsichtlich der Infrastruktur ungünstig und auch wirtschaftlich schwer vertretbar. Auf Anfrage der Vorsitzenden benennt Erster Beigeordneter Maatz weitere geprüfte Standorte in Lank und Büderich. Herr Annacker ergänzt, dass infolge der zeitlichen Dringlichkeit nur Standorte in Frage kämen, die  planungsrechtlich bereits jetzt die Errichtung einer solchen Unterkunft zuließen.

 

Einzelne Mitglieder äußern die Sorge, dass unter Berücksichtigung der Anzahl der Plätze in Verbindung mit der Lage die Gefahr einer Ghettoisierung bestehe.

 

Auf Nachfrage erklärt Herr Annacker, dass auch für die neue Unterkunft eine sozialpädagogische Betreuung zur Verfügung stehen werde. Ob ein Hauswart und Pfortendienst, wie in den Asylbewerberheimen in Lank und Büderich erforderlich werde, sei noch unklar.