Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch lehnt auch den geänderten Antrag des Düsseldorfer Flughafens zur Kapazitätserweiterung entschieden ab. Die vom Flughafen als großes Entgegenkommen an die Fluglärmbetroffenen dargestellten Änderungen sind völlig unzureichend.

Das Vorhaben des Flughafens einer geänderten Betriebsgenehmigung umfasst immer noch die Erhöhung der planbaren Flugbewegungen von 45 auf 60 Flugbewegungen pro Stunde in den Zweibahnstunden. Dies führt zu einer Steigerung der bereits unzumutbaren Belastung der Meerbuscher Bevölkerung durch Fluglärm.

Bereits aktuell sind insbesondere die Lärmbelastungen, die damit einhergehenden massiven Beeinträchtigungen der Nachtruhe und der Lebensqualität, die gesundheitlichen Auswirkungen auf die Meerbuscher Bevölkerung und wie wir inzwischen lesen durften, die negativen Auswirkungen auf das Lernverhalten von Schulkindern, inakzeptabel.

Auf lärmmindernde Maßnahmen geht der Flughafenantrag nach wie vor nicht ein. Stattdessen ist auch bei diesem Antrag damit zu rechnen, dass die Verspätungen und damit die Nachtflüge erheblich zunehmen werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, sich weiterhin in dem Aktionsbündnis der fluglärmbetroffenen Städte zu engagieren und im Schulterschluss mit den Fluglärmschutzinitiativen alle politischen und juristischen Maßnahmen zur Verhinderung dieses Antrages auf Kapazitätserweiterung zu ergreifen.

 

Begründung

Bereits mehrfach hat sich der Rat der Stadt Meerbusch einstimmig gegen die Pläne des Düsseldorfer Flughafens zur Kapazitätserweiterung gewandt. Auch die anderen lärmbetroffenen Kommunen im Umland des Düsseldorfer Flughafens haben sich deutlich gegen diese Pläne des Flughafens positioniert. Die Oberbürgermeister der Städte Essen, Mülheim an der Ruhr und Krefeld sowie die Bürgermeister der Städte Kaarst, Meerbusch, Ratingen und Tönisvorst haben in einem gemeinsamen Schreiben an Ministerpräsidentin Hannelore Kraft im Sommer 2014 erklärt, dass sie sich als Aktionsbündnis der fluglärmbetroffenen Städte und in Zusammenarbeit mit den Fluglärmschutzinitiativen vor Ort entschlossen dem Vorhaben des Flughafens zur Kapazitätserweiterung entgegen stellen.

Der Aufsichtsrat der Flughafen Düsseldorf GmbH hat am 1. Oktober 2014 beschlossen, die Inhalte des geplanten Antrags auf „Planfeststellung mit einer Änderung der Betriebsgenehmigung“ in zwei Punkten zu ändern und den geänderten Antrag im Frühjahr 2015 beim Verkehrsministerium einzureichen. In dem modifizierten Antrag soll die Vergabe der Slots (Zeitfenster für Starts und Landungen) weiterhin wie bisher gleichmäßig auf das Jahr verteilt werden. Ursprünglich wollte der Flughafen die Slotkapazität im von den Fluggesellschaften schwächer nachgefragten Winterhalbjahr bei Bedarf in das nachfragestärkere Sommerhalbjahr legen. Außerdem verpflichtet sich der Flughafen, auch zukünftig die Nutzung der Nordbahn unter Berücksichtigung des aktuellen Koordinierungsstandes wöchentlich im Voraus festzulegen und die Planung der Genehmigungsbehörde vorab zu übermitteln. Neu eingeführt werden soll hingegen ein jedes Halbjahr neu aufzubauendes Zeitkonto ungenutzter Zwei-Bahn-Zeitabschnitte.

An dem mit dem Antrag verfolgten Konzept des Flughafens, seine Kapazität um rund 20% zu steigern, wird nichts geändert. Es bleibt somit dabei, dass in den Spitzenstunden sogar eine Steigerung von über 30 % bei den Flugbewegungen möglich sein wird.

Die nun wieder enthaltene gleichmäßige Verteilung der Zweibahnnutzung (wie bisher auf eine Woche, statt auf das ganze Jahr) mit entsprechender Voranmeldung entspricht zwar vordergründig der bisherigen Regelung, die angestrebte Einführung eines „Zeitkontos“ nicht genutzter kurzer Zeitintervalle führt diese Regelung jedoch ad absurdum, denn damit ist in stark frequentierten Wochen eine höhere als 50%-ige Nutzung der Ersatzbahn möglich. Die Belastung der Anwohner wird gegenüber dem ursprünglich vorgesehenen Antrag also kaum geringer.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig