Beschluss:
Der Rat der Stadt
Meerbusch lehnt auch den geänderten Antrag des Düsseldorfer Flughafens zur
Kapazitätserweiterung entschieden ab. Die vom Flughafen als großes
Entgegenkommen an die Fluglärmbetroffenen dargestellten Änderungen sind völlig
unzureichend.
Das Vorhaben des
Flughafens einer geänderten Betriebsgenehmigung umfasst immer noch die Erhöhung
der planbaren Flugbewegungen von 45 auf 60 Flugbewegungen pro Stunde in den
Zweibahnstunden. Dies führt zu einer Steigerung der bereits unzumutbaren
Belastung der Meerbuscher Bevölkerung durch Fluglärm.
Bereits aktuell sind insbesondere die Lärmbelastungen, die
damit einhergehenden massiven Beeinträchtigungen der Nachtruhe und der
Lebensqualität, die gesundheitlichen Auswirkungen auf die Meerbuscher
Bevölkerung und wie wir inzwischen lesen durften, die negativen Auswirkungen
auf das Lernverhalten von Schulkindern, inakzeptabel.
Auf lärmmindernde Maßnahmen geht der Flughafenantrag nach wie
vor nicht ein. Stattdessen ist auch bei diesem Antrag damit zu rechnen, dass
die Verspätungen und damit die Nachtflüge erheblich zunehmen werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, sich weiterhin in dem
Aktionsbündnis der fluglärmbetroffenen Städte zu engagieren und im
Schulterschluss mit den Fluglärmschutzinitiativen alle politischen und
juristischen Maßnahmen zur Verhinderung dieses Antrages auf
Kapazitätserweiterung zu ergreifen.
Begründung
Bereits mehrfach hat sich der Rat der Stadt Meerbusch
einstimmig gegen die Pläne des Düsseldorfer Flughafens zur
Kapazitätserweiterung gewandt. Auch die anderen lärmbetroffenen Kommunen im
Umland des Düsseldorfer Flughafens haben sich deutlich gegen diese Pläne des
Flughafens positioniert. Die Oberbürgermeister der Städte Essen, Mülheim an der
Ruhr und Krefeld sowie die Bürgermeister der Städte Kaarst, Meerbusch, Ratingen
und Tönisvorst haben in einem gemeinsamen Schreiben an Ministerpräsidentin
Hannelore Kraft im Sommer 2014 erklärt, dass sie sich als Aktionsbündnis der
fluglärmbetroffenen Städte und in Zusammenarbeit mit den
Fluglärmschutzinitiativen vor Ort entschlossen dem Vorhaben des Flughafens zur
Kapazitätserweiterung entgegen stellen.
Der Aufsichtsrat der Flughafen Düsseldorf GmbH hat am 1.
Oktober 2014 beschlossen, die Inhalte des geplanten Antrags auf
„Planfeststellung mit einer Änderung der Betriebsgenehmigung“ in zwei Punkten
zu ändern und den geänderten Antrag im Frühjahr 2015 beim Verkehrsministerium
einzureichen. In dem modifizierten Antrag soll die Vergabe der Slots
(Zeitfenster für Starts und Landungen) weiterhin wie bisher gleichmäßig auf das
Jahr verteilt werden. Ursprünglich wollte der Flughafen die Slotkapazität im
von den Fluggesellschaften schwächer nachgefragten Winterhalbjahr bei Bedarf in
das nachfragestärkere Sommerhalbjahr legen. Außerdem verpflichtet sich der
Flughafen, auch zukünftig die Nutzung der Nordbahn unter Berücksichtigung des
aktuellen Koordinierungsstandes wöchentlich im Voraus festzulegen und die
Planung der Genehmigungsbehörde vorab zu übermitteln. Neu eingeführt werden
soll hingegen ein jedes Halbjahr neu aufzubauendes Zeitkonto ungenutzter
Zwei-Bahn-Zeitabschnitte.
An dem mit dem Antrag verfolgten Konzept des Flughafens,
seine Kapazität um rund 20% zu steigern, wird nichts geändert. Es bleibt somit
dabei, dass in den Spitzenstunden sogar eine Steigerung von über 30 % bei den
Flugbewegungen möglich sein wird.
Die nun wieder enthaltene gleichmäßige Verteilung der Zweibahnnutzung (wie bisher auf eine Woche, statt auf das ganze Jahr) mit entsprechender Voranmeldung entspricht zwar vordergründig der bisherigen Regelung, die angestrebte Einführung eines „Zeitkontos“ nicht genutzter kurzer Zeitintervalle führt diese Regelung jedoch ad absurdum, denn damit ist in stark frequentierten Wochen eine höhere als 50%-ige Nutzung der Ersatzbahn möglich. Die Belastung der Anwohner wird gegenüber dem ursprünglich vorgesehenen Antrag also kaum geringer.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig