Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 3

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Abschluss der beigefügten Absichtserklärung zu.


Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage stellt unter Hinweis auf die unter TOP 1 bereits dargelegte Dringlichkeit der Schaffung weiterer Betreuungsplätze im Ortsteil Büderich den Lösungsvorschlag der Verwaltung vor.

Mangels ausreichender Investitionsfördermitteln des Landes scheide ein Neubau durch die Stadt aus Kostengründen aus; die Grobkalkulation für den Bau einer 5-gruppigen Einrichtung mit einer Investitionssumme von 2,5 Mio. € (ohne Grundstück) habe eine Miete von 16,50 €/qm ergeben. Die im Rahmen der Landeszuschüsse anerkennungsfähige Miete beträgt lediglich 7,86 €/qm (für Kommunen bis 100.000 Einwohner), die im Rahmen von Investorenmodellen kalkulierten Mieten lägen teilweise bei 15 - 17 €/qm. Die anerkennungsfähige Miete sei völlig unauskömmlich, selbst unter Berücksichtigung einer jährlichen Steigerung um 1,5 %. Da eine Finanzierung des Differenzbetrages aus der Kindpauschale nicht zulässig sei, müsse dieser überschießende Betrag anderweitig finanziert werden, in der Regel durch die Kommune.

An diesem Punkt setze das großzügige Angebot der Fa. Protection One GmbH an, die im Rahmen ihres sozialen Engagements in Meerbusch mit einem Betrag von jährlich 50.000 € die weitgehende Übernahme der ungedeckten Mietkosten für die Dauer von 5 Jahren sicher stellen wolle. Dieses Angebot sei gekoppelt an die Übernahme der Trägerschaft für den laufenden Betrieb durch die Kinderzentren Kunterbunt Gemeinnützige GmbH mit Sitz in Nürnberg. Als Ergebnis intensiver Verhandlungen schlage die Verwaltung nunmehr vor, der Kunterbunt Immobilien GmbH & Co KG das Grundstück Am Flehkamp zum Bau einer 5-gruppigen Kindertageseinrichtung zu veräußern, welcher nach Fertigstellung von der Betreibergesellschaft Kinderzentren Kunterbunt Gemeinnützige GmbH angemietet werde. In bisherigen Gesprächen mit dem gemeinnützigen und damit nicht renditeorientierten Träger von Kindertageseinrichtungen sei eine qm-Miete von 13,90 € verhandelt. Die Miete sei fest, werde also in den kommenden Jahren nicht erhöht. Die verbleibende Differenz ungedeckter Mietkosten von ca. 63.000 €/Jahr werde bei entsprechendem Votum des Ausschusses seitens der Fa. Protection One GmbH für die Dauer von zunächst 5 Jahren mit jährlich 50.000 € gesponsert.

Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage betont, dass dieses Angebot in Verbindung mit einer gemeinnützigen Trägerschaft einen Glücksfall für Meerbusch darstelle und wirbt für die Zustimmung des Ausschusses. Bei zügiger Umsetzung könne die Inbetriebnahme der neuen Einrichtung am 01.08.2013 erfolgen.

 

Zu Beginn der inhaltlichen Beratung stellt Herr Seissinger – Geschäftsführer der Kinderzentren Kunterbunt Gemeinnützige GmbH – anhand eines Folienvortrages das pädagogische Konzept des Trägers vor und beantwortet im Anschluss Fragen aus dem Ausschuss. Er legt u.a. dar, dass in den meisten Bundesländern eine Bezuschussung der Miete nur bei realem Mietverhältnis erfolge, weshalb die Vermietung der Einrichtung durch die Kinderzenten Kunterbunt Immobilien GmbH & Co KG an die Kunterbunt gGmbH Voraussetzung für die Landesförderung sei. Auf Nachfrage von Ratsherrn Gabernig betont Herr Seissinger, dass Ziel des Engagements der Zuschlag der Trägerschaft sei, um den Ausbau des Betreuungsangebotes weiter voran zu treiben. Derzeit bestehe eine große Nachfrage auch hinsichtlich des Baus von Kindertageseinrichtungen, eine Verknüpfung von Investition und Trägerschaft sei aber nicht gegeben. Bezüglich des pädagogischen Konzeptes betont Herr Seissinger, dass trotz eines umfangreichen sozialen Engagements auch aus der Wirtschaft eine politische oder konfessionelle Einflussnahme ausgeschlossen sei.

Das Handout des Trägers wurde bereits in der Sitzung verteilt.

 

In der anschließenden Diskussion beklagt Ratsherr Gabernig mangelnde Nachvollziehbarkeit der Kalkulationsgrundlagen und macht daher weiteren Beratungsbedarf geltend, zumal vorliegend entgegen sonstiger Gepflogenheit nur ein Bewerber zur Trägerschaft vorgeschlagen werde. Auch im Rahmen der weiteren Diskussion können die Bedenken letztlich nicht ausgeräumt werden. Zudem sei nach Ratsherrn Gabernig ungeklärt, was mit dem Grundstück und dem Gebäude nach Ablauf der Zweckbindungsfrist nach 20 Jahren geschehen solle.

 

Diese Bedenken werden von sachkundiger Bürgerin Solbach-Kandel geteilt.

 

Ratsherr Becker spricht sich für die Unterstützung des Verwaltungsvorschlages aus. Das Gesamtkonzept sei schlüssig, die verhandelten Bedingungen gut. Auch das pädagogische Konzept - u.a. die Abdeckung von Randzeiten und ganzjähriger Sicherstellung der Betreuung ohne Schließung in den Sommerferien - sei überzeugend. Zudem könne eine Verbesserung der Trägervielfalt und damit des Wunsch- und Wahlrechts der Eltern erreicht werden, zumal andere Interessenten nicht bekannt seien.

Ratsherr Becker erinnert an die Verpflichtung der Kommune, bedarfsgerechte Betreuungsangebote zur Verfügung zu stellen und plädiert für schnelles Handeln. Die sich hier bietende Chance sollte genutzt werden.

 

Ratsherr Wartchow stellt fest, dass sich die bisher vorgebrachten kritischen Anmerkungen im Wesentlichen mit der beabsichtigten Grundstücksveräußerung und der Finanzierung befassten. Über die Veräußerung werde erst in der Ratssitzung am 29.03.2012 entschieden, so dass noch offene Fragen bis zu diesem Zeitpunkt geklärt werden könnten, um aufgrund des gegebenen Zeitdrucks eine Abstimmung am heutigen Tage über die vorgelegte Absichtserklärung zu ermöglichen.

 

Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage macht deutlich, dass mit der anstehenden Entscheidung zunächst eine Absichtserklärung abgegeben werde, um die weitere Planung fortzuführen. Diese müsse jedoch sowohl aus städtischer als auch aus Investorensicht eine gewisse Verbindlichkeit haben, da beidseitig erhebliche Aufwände zu leisten seien. Hinsichtlich der Miethöhe ergebe sich möglicherweise durch Reduzierung von Finanzierungskosten noch eine Absenkung. Schon der derzeitig mit 13,90 €/qm verhandelte Betrag sei in Verbindung mit dem in Aussicht gestellten Mietzuschuss der Fa. Protection One GmbH ohne vergleichbar günstige Alternative.

 

Herr Seissinger der Kinderzentren Kunterbunt Gemeinnützige GmbH macht in diesem Zusammenhang deutlich, dass nur eine begrenzte Zahl von Projekten zeitgleich bearbeitet werden könne, so dass zum einen im Hinblick auf die gewünschte Inbetriebnahme am 01.08.2013 als auch der eigenen personellen Kapazitäten eine baldige Entscheidung über die Vergabe der Trägerschaft erforderlich sei.

 

Sodann erhält Herr Schilling, Geschäftsführer der Fa. Protection One GmbH, Gelegenheit zur Stellungnahme. Herr Schilling begreift das soziale Engagement als Herzensangelegenheit und legt die Entscheidung für die  Kinderzentren Kunterbunt Gemeinnützige GmbH als Ergebnis einer intensiven und bundesweiten Recherche dar. Frau von Rundstedt habe sich eingehend mit der Thematik beschäftigt. Die Fa. Protection One GmbH nehme für sich in Anspruch, nur eine herausragende Organisation unterstützen zu wollen, was im Träger Kinderzentren Kunterbunt Gemeinnützige GmbH als gegeben angesehen werde.

 

Im Anschluss stimmt der Ausschuss dem Abschluss der Absichtserklärung mehrheitlich zu.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

3

 

 

FDP

 

 

2

SPD

1

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

1

 

 

In der Jugendarbeit erfahrene Männer und Frauen

2

 

 

Personen, die von freien Vereinigungen vorgeschlagen sind

3

 

 

Männer und Frauen, die von den Jugendverbänden vorgeschlagen sind

2

 

1

Gesamt:

12

0

3