Beschluss auf Antrag der Fraktion DIE LINKEN und Piraten:

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung des Sozialausschusses, eine neue Beschlussvorlage zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen zu erarbeiten. Dabei sollte das Augenmerk auf anzumietende Wohnungen und zu Wohnzwecken umzubauende Gebäude liegen. An einem einzelnen Standort sollten möglichst nicht mehr als 30, höchstens aber 50 Personen untergebracht werden. Die Unterkünfte sollen in den Innenbereichen der Ortsteile gelegen sein. Eine Unterbringung in Containern („Raumzellen“) wird nicht weiter verfolgt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

8

 

SPD

 

3

 

FDP

 

2

 

Bündnis 90/Die Grünen

 

2

 

UWG

 

1

 

DIE LINKE/Piraten

1

 

 

Gesamt:

1

16

-

 

Der Antrag ist damit mehrheitlich abgelehnt.

 

Beschluss auf Antrag der SPD Fraktion:

 

Der Sozialausschuss beschließt, den vorliegenden Änderungsantrag der SPD Fraktion (siehe TOP 4.1) an den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen.

 

Abstimmungsergebnis:                    einstimmig

 

Der Antrag ist somit angenommen.

 

 

Beschluss:

 

Der Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung, die Maßnahme für maximal 50 Personen unter Berücksichtigung entsprechender Sozialräume zeitnah zu planen, auszuschreiben und umzusetzen. Die neue Unterkunft soll in Raumzellenbauweise auf dem Gelände am Parkplatz Kranenburger Strasse, Osterath, errichtet werden.

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

6

2

 

SPD

3

 

 

FDP

 

2

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

UWG

1

 

 

DIE LINKE/Piraten

 

1

 

Gesamt:

12

5

-

 

Beschluss:

 

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss den Sperrvermerk zur Errichtung von Unterkünften zur Unterbringung von Asylbewerbern (Produkt 10.111.140 – Technisches Gebäudemanagement, Sachkonto 78510000 – 7.010.12096.710.001 Flüchtlingsunterkunft) aufzuheben.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

8

 

 

SPD

3

 

 

FDP

2

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

UWG

1

 

 

DIE LINKE/Piraten

 

 

1

Gesamt:

16

-

1

 

 

 


Erster Beigeordneter Maatz erläutert die Vorlage des Technischen Beigeordneten Herrn Dr. Gérard hinsichtlich des Bedarfes für weitere Flüchtlingsunterkünfte in Meerbusch.

 

Gemeinsam mit Bund und Land stünden die Kommunen vor der großen Herausforderung der Unterbringung des Ansturms von Flüchtlingen aus den Krisenregionen der Welt. Aktuell habe auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge infolge der wachsenden Anzahl von Asylanträgen sein Personal aufgestockt.

 

In Meerbusch sei mit insgesamt 160 Zugängen im Jahr 2014 ebenfalls ein erheblicher Anstieg der Flüchtlinge zu verzeichnen. Infolge des Zustroms seien die Kapazitäten in den städtischen Asylbewerberunterkünften zwischenzeitlich weitestgehend ausgeschöpft. Durch Umverlegungen und Nutzung anderer städtischer Immobilien versuche man weitere Kapazitäten für die erwarteten Neuzuweisungen zu schaffen. Die zeitnahe Errichtung einer neuen Unterkunft sei unumgänglich, ein entsprechender Vorschlag der Verwaltung liege in Form der Beschlussempfehlung der Beratungsvorlage vor.

 

Hinsichtlich Qualität und Ausführung der geplanten Einrichtung wird Herr Klein um weitere Erläuterungen gebeten.

 

Herr Klein führt aus, dass man bezüglich der Schaffung zusätzlichen angemessenen Wohnraums für die Flüchtlinge schon seit geraumer Zeit im Austausch mit anderen Kommunen stehe. Allerdings hätten diese, wie beispielsweise Düsseldorf, mit der notwendigen Bereitstellung von ca. 4.000 Plätzen noch gänzlich andere Problemlagen.

 

Für eine zeitnahe Unterbringung weiterer Flüchtlinge in Meerbusch stelle ein Festbau unter Berücksichtigung der Vorlaufzeiten für die Planung und der anschließenden Bauzeit keine geeignete Lösung dar. Um eine schnelle Bezugsfertigkeit sicherzustellen, schlage man daher die Errichtung einer Raumzellenanlage vor. Allerdings sei der Markt zur Beschaffung von Raumzellenanlagen angespannt, eine Anlieferung sei voraussichtlich nur aus dem europäischen Ausland möglich. Hinweise auf Lieferzeiten seien nicht bekannt; diese seien letztendlich davon abhängig, wie die Industrie die erhöhte Nachfrage bewältigen könne.

 

Anhand der als Anlage beigefügten Folienpräsentation erläutert Herr Klein die beabsichtigte Erstellung der Raumzellenanlage an der Kranenburger Straße. Der Standort sei schon in Vorjahren für eine Asylbewerberunterkunft genutzt worden. Beabsichtigt sei zunächst die Schaffung von 50 Plätzen und eine spätere Erweiterung der Unterkünfte zur Unterbringung von erneut 50 Personen. Zur Beschleunigung des Vergabeverfahrens habe man sich mit dem Rechnungsprüfungsamt auf eine beschränkte Ausschreibung unter Beteiligung von 8 – 10 Anbietern verständigt.

 

Nachfragen aus dem Ausschuss beantwortet Herr Klein wie folgt: Die Zeit von der Lieferung bis zur Bezugsfertigkeit hänge vom jeweiligen Anbieter ab. Er schätze diese auf ca. 1 Monat. Die Kosten für einen der Größe nach vergleichbaren Festbau beziffert er mit ca. 1,9 Mio. €, für die Raumzellenanlagen werden nach derzeitigem Kenntnisstand die veranschlagten 700.000 € auskömmlich sein. Hinsichtlich der Hochspannungsleitung in der Nähe des Standortes werde die notwendige Schutzzone von 40m eingehalten, so dass diese kein Hindernis darstelle. Bezogen auf die Baugrundstücke erläutert er, dass man an der Kranenburger Straße alle Optionen offen habe und zwei Unterkünfte errichten könne, während man an der Insterburger Straße auf das ausgewiesene Baufenster und somit auch auf eine Raumzellenanlage für 50 Personen beschränkt sei.

 

Die Räume der Anlage könnten natürlich grundsätzlich anstelle der Unterbringung auch für andere Zwecke, z.B. als Gemeinschaftsraum, genutzt werden. Im Gegensatz zum Stuttgarter Modell erfolge in der vorliegenden Planung die Erschließung der Wohneinheiten nicht durch Laubengänge, sondern jeweils über kleine Innen- bzw. Vorhöfe mit einem Treppenaufgang. In Korschenbroich seien die Kollegen mit einer vergleichbaren Anlage, die vor wenigen Wochen in Betrieb genommen wurde, auch im Hinblick auf die Größe der Wohneinheiten, sehr zufrieden.

 

In der sich anschließenden Diskussion äußert Ratsherr Eckert grundsätzliche Kritik an einer Containerlösung. Dabei könne es sich, wenn überhaupt, um eine Notlösung handeln. In anderen Kommunen seien 50% der Asylbewerber in Privatwohnungen untergebracht. Er wolle daher über Alternativen diskutieren. Es sei naiv zu glauben, dass eine solche Lösung nur zwei Jahre Bestand haben werde. Die Verwaltung, der es vorrangig darum gehe, billige Unterkünfte zu schaffen, setze die Politik unter Druck, eine Notlösung zu befürworten, die dann zur Dauerlösung werde. So würden traumatisierte Menschen in Unterkünften ohne Privatsphäre untergebracht. Es sei ein schweres politisches Versäumnis, dass ein Festbau noch nicht realisiert sei.

 

Er beantrage die Vertagung des Tagesordnungspunktes.

 

Ratsherr Bertholdt betont vor dem Hintergrund der relativ beengten Flächenverhältnisse in der Raumzellenanlage die Notwendigkeit großzügiger Freiflächen. Herr Klein versichert, dass an der Kranenburger Straße eine ausreichende Grundstücksfläche vorhanden sei.

 

Ratsherr Fliege plädiert dafür, die Dinge nicht schön zu reden, aber dennoch einen Konsens hinsichtlich der kurzfristigen Bereitstellung von Unterkünften zu finden. Grundsätzlich halte er eine Aufteilung der Unterkünfte auf alle Ortsteile für erstrebenswert. Im Hinblick auf die Zeitschienen zur Realisierung der Unterkünfte informiert Herr Klein, dass er hinsichtlich der Raumzellenanlage mit einer Fertigstellung in 6 Monaten rechne, hinsichtlich des Festbaus sei für Planung und Bauzeit ein Zeitraum von 12 – 13 Monaten einzukalkulieren. Insofern löse dieser das Problem einer kurzfristigen Unterbringung nicht.

 

Hinsichtlich der Diskussion zur Zumutbarkeit einer Raumzellenanlage verweist Ratsfrau Pricken auf vergleichbare, ebenfalls beengte Wohnverhältnisse, beispielsweise im sozialen Wohnungsbau. Des Weiteren betont sie die dringende Notwendigkeit, die beiden Asylbewerberunterkünfte in Büderich und Lank zu entlasten. Ferner betont sie, dass Flüchtlinge in Meerbusch bislang immer würdig untergebracht worden seien und auch immer eine Begegnung auf Augenhöhe angestrebt werde.

 

Zum vorliegenden Änderungsantrag der SPD Fraktion (siehe 4.1 der Tagesordnung) erläutert Ratsfrau Niegeloh den Rückgriff auf den alten Ratsbeschluss bezüglich eines weiteren Festbaus in Osterath. Auch im Hinblick auf einen möglicherweise nur vorübergehenden Aufenthalt sei es wichtig, eine gute Lebensgrundlage für die Asylbewerber zu schaffen. Durch Bereitstellung von Sozialräumen und sozialpädagogischer Betreuung müsse insbesondere den Flüchtlingen ermöglicht werden, Gemeinschaft zu pflegen. Sie plädiere dafür sowohl eine kurzfristige wie auch eine mittelfristige Perspektive zu verfolgen und hoffe diesbezüglich gemeinsam eine gute Lösung zu finden.

 

Im Hinblick auf die Zumutbarkeit der Raumzellenlösung empfiehlt Pfarrer Pahlke, sich die Container, beispielsweise in Korschenbroich, unbedingt einmal anzuschauen. Er habe im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Diakonie Krefeld vergleichbare Unterkünfte bereits kennengelernt. Wissentlich, dass es sich bei der geplanten Unterkunft nur um eine Notlösung handeln könne, halte er diese für vertretbar. Gemeinschaftsräume und ein Raum für die sozialpädagogische Betreuung seien auch aus seiner Sicht erforderlich.

 

Ratsfrau Köser-Voitz erkundigt sich vor dem Hintergrund der aktuell bereits erschöpften Kapazitäten nach der Vorgehensweise hinsichtlich der Unterbringung der laut Quote zeitnah aufzunehmenden Personen und schlägt vor, auch eine Unterbringung in den, wie zu TOP 3 berichtet, freien Kapazitäten des Meridias Rheinstadtpflegehauses in Betracht zu ziehen. Erster Beigeordneter Maatz erklärt,  dass die Verwaltung im Notfall alle Optionen prüfen werde.

 

Nach Darlegung der Auffassungen der Fraktionen betont Erster Beigeordneter Maatz, dass die bisherige Unterbringung von Flüchtlingen in Meerbusch vorbildlich, seriös und verlässlich erfolgt sei. Zwar habe er die bisherige Entwicklung hier nicht persönlich verfolgen können, dafür bringe er jedoch Erfahrungen aus anderen Kommunen mit. Auch könne er die Situation der Personen und Gebäude in Meerbusch einschätzen, da er die Unterkünfte zwischenzeitlich bereits besucht habe.

 

Die Unterbringung von Flüchtlingen sowie auch die sonstigen Rahmenbedingungen in Meerbusch seien als überdurchschnittlich zu bewerten. In Meerbusch gäbe es wenig Spannungen und Ärger, weil sich nicht nur durch die Stadt, sondern auch durch  die Ehrenamtler umfassend um die Flüchtlinge gekümmert werde. Es sei unstrittig, dass es um die Unterbringung von Menschen gehe, die traumatisiert, seit längerer Zeit unterwegs und auf der Suche nach einer neuen Heimat seien. Insofern sei es auch nicht Intention, eine alternativlose Notlösung vorzuschlagen. Die Beratungen bezüglich der Unterkünfte sei zwischenzeitlich fortgeschritten. Eine umfängliche Darstellung in der Beratungsvorlage habe aber unter Berücksichtigung der Zustellungsfristen nicht mehr stattfinden können. Alle Kommunen stünden derzeit vor der Herausforderung, unter Berücksichtigung der Verteilungsschlüssel und Zuweisungsquoten, der Flüchtlingssituation gerecht zu werden. Auch Meerbusch werde dieser Aufgabe in Gegenwart und Zukunft verantwortbar Rechnung tragen. Aus diesem Grunde sollten in einem ersten Schritt zeitnah 50 Plätze und in einem zweiten Schritt mittelfristig weitere Kapazitäten im Rahmen des städtischen Immobilienkonzeptes bereitgestellt werden. Die Kritik bezüglich angeblicher Versäumnisse in der Vergangenheit weise er entschieden zurück. Hinsichtlich des Vorwurfs der Priorität von wirtschaftlichen Aspekten verweist Erster Beigeordneter Maatz ausdrücklich auf das geltende Haushaltsrecht, welches bei allen zu tätigenden Investitionen wirtschaftliches Handeln verlange, aber in einer solchen Art und Weise, dass man dennoch zu einer menschenwürdigen und sozialverträglichen Lösung komme. Vor diesem Hintergrund werde die Bürgermeisterin am 19. Februar 2015 im Haupt- und Finanzausschuss Alternativen für Unterbringungsmöglichkeiten vorstellen, die den bisherigen Standard berücksichtigten.

 

Auf den Vorschlag des Ausschussvorsitzenden, die Beschlussfassung bis zur Vorstellung des städtischen Immobilienkonzeptes zu vertagen, erwidert Erster Beigeordneter Maatz, dass es am heutigen Tage definitiv zu einer Beschlussfassung für die kurzfristige Bereitstellung von 50 Plätzen wie auch zur Empfehlung der Aufhebung des Sperrvermerks kommen müsse. Die Entscheidung, ob die Raumzellenanlage gekauft oder gemietet werde, wolle er Herrn Klein in Abhängigkeit der eingehenden Angebote überlassen.

 

Bezüglich des Anliegens der Fraktion DIE LINKE und Piraten, Asylbewerber vorrangig dezentral in regulärem Wohnraum unterzubringen, erläutert Erster Beigeordneter Maatz, dass dafür kleinräumiger Wohnraum, insbesondere für Einzelpersonen, nicht ausreichend zur Verfügung stehe und aus den gegebenen Möglichkeiten bereits das Beste gemacht werde. Meerbusch verfüge diesbezüglich über eine andere Infrastruktur als viele andere Städte.

 

Im Anschluss an die Diskussion erfolgt auf Bitte von Ratsfrau Niegeloh von 19.00 Uhr bis 19.10 Uhr eine Unterbrechung der Sitzung. Im Anschluss daran stellt Ausschussvorsitzender Focken zunächst den Vertagungsantrag der Fraktion DIE LINKE und Piraten zur Abstimmung. Nach dessen mehrheitlicher Ablehnung erfolgt die Beschlussfassung über die Verweisung des vorliegenden Änderungsantrages der SPD Fraktion zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss. Schließlich besteht Einvernehmen, die Beschlussempfehlungen der Verwaltung zu Ziff 2 um die Berücksichtigung einer maximalen Platzzahl von 50 Plätzen und die Bereitstellung von Sozialräumen zu ergänzen. Sodann wird über die Beschlussempfehlungen des Verwaltungsvorschlages in der erweiterten Fassung abgestimmt.