Beschluss: zur Kenntnis genommen

Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage verweist auf die ausführliche Informationsvorlage zur Finanzierung der Beköstigung von Kindern in der Übermittagbetreuung der städtischen Kindertageseinrichtungen. Nach moderater Erhöhung des täglichen Essensbeitrages von 2,50 € auf 2,70 € zum 01.08.2012 ( 50,00 € auf 54,00 € / Monat ) verbleibe weiterhin ein Zuschussbedarf von jährlich ca. 50.000 €, der in absehbarer Zeit nochmals eine Erhöhung notwendig machen werde.

 

Ratsherr Eimer regt ergänzend an, auf die bisherige Erstattungspraxis bei Nichtteilnahme zur Reduzierung des damit verbundenen hohen personellen Aufwandes mittelfristig zu verzichten; er verweist dabei auf die bewährte Handhabung des Osterather Betreuungsvereins, der Erstattungen nur in Ausnahmefällen und auf Antrag der Eltern vornehme.

 

Ratsfrau Schmidt unterstützt eine einheitliche Regelung und regt analog der Praxis vieler konfessioneller Einrichtungen an, Erstattungen künftig nur noch bei 5 zusammenhängenden und entschuldigten Fehltagen und nur auf Antrag der Eltern vorzunehmen. Diesen könne zur Erleichterung ein entsprechender Vordruck ausgehändigt werden.

 

Auch sachkundiger Bürger Steinbrinck unterstützt eine entsprechende Regelung, die den Bearbeitungsaufwand sowohl in den Kindertageseinrichtungen als auch der Verwaltung des Jugendamtes erheblich reduzieren helfe und damit inhaltliche Arbeit ermögliche.

 

Die Anregung wird einvernehmlich aufgenommen und zum 01.08.2012 umgesetzt.