Erste
Beigeordnete Mielke-Westerlage verweist auf die ausführliche
Informationsvorlage zur Finanzierung der Beköstigung von Kindern in der
Übermittagbetreuung der städtischen Kindertageseinrichtungen. Nach moderater
Erhöhung des täglichen Essensbeitrages von 2,50 € auf 2,70 € zum 01.08.2012 (
50,00 € auf 54,00 € / Monat ) verbleibe weiterhin ein Zuschussbedarf von
jährlich ca. 50.000 €, der in absehbarer Zeit nochmals eine Erhöhung notwendig
machen werde.
Ratsherr
Eimer regt ergänzend an, auf die bisherige Erstattungspraxis bei Nichtteilnahme
zur Reduzierung des damit verbundenen hohen personellen Aufwandes mittelfristig
zu verzichten; er verweist dabei auf die bewährte Handhabung des Osterather
Betreuungsvereins, der Erstattungen nur in Ausnahmefällen und auf Antrag der
Eltern vornehme.
Ratsfrau
Schmidt unterstützt eine einheitliche Regelung und regt analog der Praxis
vieler konfessioneller Einrichtungen an, Erstattungen künftig nur noch bei 5
zusammenhängenden und entschuldigten Fehltagen und nur auf Antrag der Eltern
vorzunehmen. Diesen könne zur Erleichterung ein entsprechender Vordruck
ausgehändigt werden.
Auch
sachkundiger Bürger Steinbrinck unterstützt eine entsprechende Regelung, die
den Bearbeitungsaufwand sowohl in den Kindertageseinrichtungen als auch der
Verwaltung des Jugendamtes erheblich reduzieren helfe und damit inhaltliche
Arbeit ermögliche.
Die
Anregung wird einvernehmlich aufgenommen und zum 01.08.2012 umgesetzt.