Die
Informationsvorlage wird zur Kenntnis genommen.
Auf
Nachfrage von Ratsherrn Becker bezüglich der Verpflichtung von ehrenamtlich in
der Kinder- und Jugendarbeit Tätigen zur Vorlage eines polizeilichen
Führungszeugnisses ergänzt Herr Annacker, dass jede Kommune verpflichtet sei,
mit den in der Stadt tätigen Trägern verbindliche Vereinbarungen zu schließen.
Sobald die entsprechenden Kriterien bekannt seien, werde das erforderliche
Votum des Ausschusses eingeholt.
Grundsätzlich
werde eine kreiseinheitliche Regelung angestrebt.