Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Informationsvorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Becker bezüglich der Verpflichtung von ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit Tätigen zur Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses ergänzt Herr Annacker, dass jede Kommune verpflichtet sei, mit den in der Stadt tätigen Trägern verbindliche Vereinbarungen zu schließen. Sobald die entsprechenden Kriterien bekannt seien, werde das erforderliche Votum des Ausschusses eingeholt.

Grundsätzlich werde eine kreiseinheitliche Regelung angestrebt.