Erste
Beigeordnete Mielke-Westerlage gibt einleitend einen Überblick über die
dargelegte Planungsfortschreibung und hebt hervor, dass bis zum Jahresende 2012
die Zahl der Betreuungsplätze für UNTER Dreijährige von ursprünglich 21 auf 274
Plätze ausgebaut sei, zuzüglich 200 Plätze in der Kindertagespflege.
Die
Ausbauplanung sei im Juni 2009 auf der Basis von Prognosedaten der IT NRW vom
Rat beschlossen worden. Die Auswertung aktueller Daten aus dem städtischen
Meldewesen habe nun jedoch eine deutlich höhere Kinderzahl insbesondere im
Stadtteil Büderich ( + 148 Kinder ) ergeben, der nur durch weiteren Ausbau
Rechnung getragen werden könne. Sie verweist diesbezüglich auf die vorliegende
Beratungsvorlage zu TOP 2.
Ratsherr
Becker weist in diesem Zusammenhang auf die am heutigen Tage erfolgte Auflösung
des Landesparlamentes NRW und die damit möglicherweise einhergehenden Folgen
für die hiesige Ausbauplanung hin.
Auf
Nachfrage von Ratsherrn Gabernig bestätigt Erste Beigeordnete
Mielke-Westerlage, dass hinsichtlich der Bezuschussung förderfähiger
Mietaufwendungen eine gesetzliche Verpflichtung des Landes bestehe.