Beschluss: zur Kenntnis genommen

Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage gibt einleitend einen Überblick über die dargelegte Planungsfortschreibung und hebt hervor, dass bis zum Jahresende 2012 die Zahl der Betreuungsplätze für UNTER Dreijährige von ursprünglich 21 auf 274 Plätze ausgebaut sei, zuzüglich 200 Plätze in der Kindertagespflege.

Die Ausbauplanung sei im Juni 2009 auf der Basis von Prognosedaten der IT NRW vom Rat beschlossen worden. Die Auswertung aktueller Daten aus dem städtischen Meldewesen habe nun jedoch eine deutlich höhere Kinderzahl insbesondere im Stadtteil Büderich ( + 148 Kinder ) ergeben, der nur durch weiteren Ausbau Rechnung getragen werden könne. Sie verweist diesbezüglich auf die vorliegende Beratungsvorlage zu TOP 2.

 

Ratsherr Becker weist in diesem Zusammenhang auf die am heutigen Tage erfolgte Auflösung des Landesparlamentes NRW und die damit möglicherweise einhergehenden Folgen für die hiesige Ausbauplanung hin.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Gabernig bestätigt Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage, dass hinsichtlich der Bezuschussung förderfähiger Mietaufwendungen eine gesetzliche Verpflichtung des Landes bestehe.