Sitzung: 27.01.2015 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB4/0138/2014
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt folgendes zu beschließen:
Die Regionalplanungsbehörde wird aufgefordert
a) den Regionalen Grünzug im Regionalplan südwestlich Bösinghoven wie folgt darzustellen:
b) den Regionalen Grünzug und den Landschaftsschutz im Regionalplan südlich Osterath
wie folgt darzustellen:
c) den Regionalen Grünzug im Regionalplan am Golfplatz in
Büderich und innerhalb der Fluglärmschutzzonen des Düsseldorfer Flughafens wie
folgt darzustellen:
d) die Freiflächen/Regionaler Grünzug für
Friedhöfe am Siedlungsrand darzustellen
e) Sondierungsfläche für eine Arrondierungsfläche für weitere GIB-Darstellungen aufzunehmen.
Einer Sondierungsfläche für eine weitere mögliche GIB-Darstellung gemäß Beikarte 3 A, nördlich der A 52 auf Kaarster Stadtgebiet, wird nicht zugestimmt. Es wird die Streichung der Fläche angeregt.
gewünschte ASB-GE-Darstellung |
Ausschnitt:
Beikarte3 B |
f) den Regionalen
Grünzug im Regionalplan im Bereich nördlich der Meerbuscher Straße bis
zur Forststraße wie folgt darzustellen. Angeregt wird die parallele Darstellung
von Landschaftsschutz:
Ratsherr Schoenauer bittet den Beschluss dahingehend zu
ergänzen, die Flächen nördlich der Meerbuscher Straße bis zur Forststraße im neuen Regionalplan
als „Regionaler Grünzug“ darzustellen.
Dem stimmt der Ausschuss zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig