Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:                 

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt folgendes zu beschließen:

Die Regionalplanungsbehörde wird aufgefordert, die Schutzzonen B und C im Stadtgebiet Meerbusch des gültigen LEP Schutz vor  Fluglärm im Regionalplan darzustellen und die Abgrenzungen der Lärmschutzgebiete zu übernehmen.

 


Ratsherr Rettig beantragt, die Schutzzonen des LEP „Schutz vor Fluglärm“ so zu berechnen und im Regionalplan darzustellen, dass auch Strümp und Osterath mit in diesen Schutzzonen liegen.

Ratsherr Peters bittet die Stellungnahme dahingehend zu erweitern, dass auch die Themenblöcke Lärmschutz mit aufgenommen werden. Er halte es für zielführend, diese Themen erneut anzustoßen, um im Regionalrat auf diese Problemstellungen hinzuweisen.

Herr Kirsten sagt zu, die zur Stellungnahme der Stadt die zu den Leitlinien des Regionalplans abgegebenen Anregung nochmals aufzuführen.

Frau Steffens weist darauf hin, dass die Berechungen zu Lärmschutzzonen nicht von der Bezirksregierung durchgeführt werden. Bisher reichten die Schutzzone B und C nicht bis nach Strümp und Osterath und es sei auch nicht zu erwarten, dass diese sich nach Neuberechnung exorbitant erweitern werden. 


Abstimmungsergebnis:                    einstimmig