Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt folgendes zu beschließen:

 

Die Regionalplanungsbehörde wird aufgefordert, die Darstellung der Ist-Waldflächen im Stadtgebiet Meerbuschs zu überprüfen.

 


Ratsherr Weyen stellt den Antrag, dass die Flächen östlich des Mönkesweges bis zum Strümper Busch im künftigen Regionalplan als Waldbereich ausgewiesen werden und begründet diesen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU       

 

8

 

SPD         

 

3

 

FDP          

 

2

 

Grüne       

 

2

 

UWG         

1

 

 

DIE LINKE und Piratenpartei

 

1

 

Gesamt:    

1

16

 

 

Somit ist der Antrag abgelehnt.

 

Ratsherr Jürgens spricht sich gegen eine direkte Entscheidung für Wald aus, ohne zu prüfen ob dies ein guter Boden für Wald sei.

Ratsherr Schoenauer sieht die Fläche nicht geeignet für Wald. Sinnvoller wäre die Aufforstung der Altrheinschlinge von Ossum-Bösinghoven bis Strümp und würde dem Antrag deshalb nicht folgen. Er erwartet geprüfte Standorte die ökologisch für Wald taugen.

 

Ratsherr Rettig regt an, dass dieser Bereich im Regionalplan vorsorglich als Regionaler Grünzug darzustellen sei.

 

Ratsherr Peters erinnert daran, dass mit den Beschlüssen zur K9n auch ein kleines Wäldchen beschlossen wurde. Dieses sollte nach Süden hin weiterentwickelt werden und diese Grünvernetzung im neuen Regionalplan (NRP) dargestellt werden. Diese ökologischen Aufwertungen sollen im Zuge der Realisierung der notwendigern Schaffung von Ausgleichflächen laufender und zukünftiger Planverfahren entwickelt werden. Die Argumentation für eine ökologische Aufwertung dieses Freiraums müsse von der Verwaltung in der Stellungnahme zum NRP detailliert ausformuliert werden.

 

Ratsherr Focken spricht sich, nachdem nunmehr hier keine Siedlungsentwicklung stattfinden solle, ebenfalls für die Darstellung eines Regionalen Grünzuges für diesen Standort aus.

 

Die Bürgermeisterin stellt klart, dass sobald das Freiraumentwicklungskonzept vorliege, werden geeignete Flächen für die Waldvermehrung im Ausschuss vorgestellt.

 

Die Qualifizierung dieser Flächen ist dann unabhängig von den Darstellungen im Regionalplan möglich. Aufforstungen wären jeweils in der Darstellung der Flächen für den Landschaftsschutz oder auch einer Darstellung „Regionaler Grünzug“ möglich.

In der Stellungnahme zum Regionalplan sollte jedoch angeregt werden, diese Flächen als Flächen für den Landschaftsschutz darzustellen. Eine Darstellung als „Regionaler Grünzug“ sei schwierig, da die Kriterien des Regionalplanes für die Grünzüge in dieser Randlage nicht zutreffen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU      

8

 

 

SPD        

3

 

 

FDP      

2

 

 

Grüne       

2

 

 

UWG         

 

1

 

DIE LINKE und Piratenpartei  

1

 

 

Gesamt:    

16

1