Erster Beigeordneter Maatz gibt anhand von Folien einen Überblick über die Inhalte des bereits zur Sitzung am 20.11.2014 zugestellten 3. Jugendhilfeberichtes 2011 bis 2013.

 

Ergänzende Fragen werden von der Verwaltung beantwortet.

 

Ausgelöst durch die Frage von Ratsherrn Jörgens, ob die in Meerbusch festzustellende Tendenz zur 45-Stunden-Betreuung auch auf Landes- oder Bundesebene gegeben sei, entwickelt sich eine kontroverse Diskussion über Handhabung und Möglichkeiten des seit 2013 für Anmeldung und Vergabe von Betreuungsplätzen eingesetzten Kita-Navigators. Letztlich besteht Konsens, das Programm in einer der nächsten Ausschusssitzungen nochmals vorzustellen und dann über das Verfahren zu diskutieren.

 

Auf Nachfrage von Ratsfrau Glasmacher hinsichtlich der Flexibilität von Betreuungszeiten zum bedarfsgerechten Angebot in Randzeiten oder bei Schichtdiensten erläutert Fachbereichsleiter Annacker, dass die etablierten Angebote diese Flexibilität mit dem vorhandenen Personalschlüssel nicht dauerhaft ermöglichten. Bereits bei einer Ausweitung der Öffnungszeiten von täglich 7 Uhr bis 17 Uhr werde bei wöchentlich 50 Betreuungsstunden der zusätzliche Bedarf an Arbeitszeitstunden deutlich. Mehr Flexibilität bedeute daher zwingend höhere Kosten. Aktuell würden entsprechende Bedarfe durch ergänzende Angebote im Rahmen der Tagespflege, ggf. auch über Nacht, sicher gestellt. Lösungen seien bislang im Einzelfall gefunden worden, dies werde aber zunehmend schwieriger.

 

Auf Nachfrage von sachkundiger Bürgerin Brennecke hinsichtlich der Bildung einer Spielplatzkommission erläutert Fachbereichsleiter Annacker, dass dieser Unterausschuss ebenso wie die Jugendhilfeplanungsgruppe nach der letzten Kommunalwahl im September 2014 nicht neu begründet worden sei. In der Vergangenheit seien wichtige Themen ohnehin direkt im Jugendhilfeausschuss diskutiert worden.

 

Hinsichtlich der Entwicklung der offenen Jugendarbeit in Meerbusch weist Erster Beigeordneter Maatz darauf hin, dass die Stadtranderholung in 2015 noch als städtische Maßnahme angeboten werde, die Durchführung ab 2016 jedoch an einen freien Träger der Jugendhilfe abgegeben werden solle.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Jörgens bezüglich einer Evaluation zum Betrieb des Jugendcafés erklärt Fachbereichsleiter Annacker, dass in der nächsten Sitzung berichtet werde.

 

Bezüglich der Aufgaben der städtischen Familienberatungsstelle erläutert Fachbereichsleiter Annacker ergänzend, dass 2013 freiwillige Angebote, die nicht zu den originären Aufgaben einer Erziehungsberatungsstelle gehörten, wie die Paarberatung, gestrichen worden seien. Durch die daraus folgende Einsparung einer Psychologenstelle hätten die Personalkosten verringert werden können, aber auch Präventionsangebote und Gruppenarbeit als zusätzliche Angebote hätten reduziert werden müssen. Die Erfüllung der klassischen EB-Aufgaben sei jedoch jederzeit sichergestellt. Mit einer Wartezeit von 2 bis max. 4 Wochen bei Terminanfragen läge die städt. Beratungsstelle zudem unter der vergleichbarer Einrichtungen.

 

Sachkundiger Bürger Becker dankt der Verwaltung zunächst für den vorgelegten Bericht, in dessen Erstellung viel Arbeit investiert worden sei. Er ermögliche ein Bewusstsein für die Entwicklung der verschiedenen Aufgaben des Jugendamtes.

 

Sodann stellt er angesichts des auf Seite 8 des Berichtes dargestellten Geburtenrückganges die Frage nach der Aktualität. Fachbereichsleiter Annacker teilt mit, dass die statistischen Geburtenzahlen nochmals überprüft würden.

 

Bezüglich der auf Seite 52 dargestellten steigenden Zahl von LZG-Meldungen gibt Fachbereichsleiter Annacker auf weitere Nachfrage von sachkundigem Bürger Becker zu bedenken, dass die Zahl der Meldungen aufgrund unterschiedlicher Handhabung, z.B. späte Positivmeldung eines Kinderarztes, keine genaue Aussage über tatsächlich versäumte U-Untersuchungen ermögliche.

 

Sachkundiger Bürger Becker weist angesichts der auf Seite 80 des Berichtes dargestellten Fallzahlen für die ambulanten Eingliederungshilfen auf die in § 10 SGB VIII festgeschriebene vorrangige Verpflichtung der Schulen zur Bereitstellung von Integrationshilfen hin. Fachbereichsleiter Annacker erklärt, dass der Nachrang der Jugendhilfe in jedem Einzelfall geprüft werde. Sachkundiger Bürger Becker wird ggf. Unterlagen zum Beleg seiner Auffassung zur Verfügung stellen.

 

 

 

 

 

 

Im Anschluss berichtet Vorsitzende Schoppe, dass ihr ein Schreiben des Stadtjugendring Meerbusch vom 08.02.2015 vorliege, worin Herr Barbarino das Protokoll der Sitzung am 20.11.2014 beanstande. Er vermisse die Ausführungen des SJR und des Herrn Zahn zu den beabsichtigten Kürzungen im neuen Kinder- und Jugendförderplan und bitte um Ergänzung.

 

Vorsitzende Schoppe weist darauf hin, dass bereits der Einladung zur Sitzung am 20.11.2014 die Stellungnahmen der Ev. Kirchengemeinden Büderich und Osterath sowie des SJR beigefügt waren und jedes Ausschussmitglied sich mit den vorgetragenen Argumenten habe auseinandersetzen können. Sie sehe daher keine Notwendigkeit, das Vorgetragene im Protokoll nochmals zu wiederholen. Die in der Niederschrift enthaltenen Ausführungen der Verwaltung dienten der Erläuterung der Vorlage und ergänzten insoweit die mit der Einladung vorgelegten Unterlagen.

 

Angesichts der seinerzeit im Sinne der Träger der offenen Jugendarbeit getroffenen Vertagungsentscheidung mit Besitzstandswahrung für 2015 und der noch offenen Gesprächsergebnisse zwischen Politik und Trägern wird allgemein kein Änderungsbedarf gesehen. Auf Vermittlungsvorschlag von sachkundiger Bürgerin Solbach-Kandel besteht Einvernehmen, das Schreiben des SJR vom 08.02.2015 dem Protokoll dieser Sitzung beizufügen.

 

Herr Holländer stimmt als Vertreter des Stadtjugendrings ausdrücklich zu.

 

Auf Bitte der Vorsitzenden, erläutert Fachbereichsleiter Annacker ergänzend die Formalien eines solchen Änderungsantrages. Entsprechend der Geschäftsordnung des Rates, seien Anträge auf Änderung der Niederschrift innerhalb von 5 Tagen nach Zustellung schriftlich einzureichen. Andernfalls gelte die Niederschrift als genehmigt.