Antrag auf Vertagung der FDP-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der UWG-Fraktion

Beschlussantrag:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Entscheidung über den Ausbau „Am Oberbach/Rheindamm“ in Meerbusch-Langst-Kierst zu vertagen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

 

8

 

SPD

 

3

 

FDP

2

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

UWG

1

 

 

Fraktion DIE LINKE und Piraten

 

1

 

Gesamt:

5

12

0

 

Der Antrag auf Vertagung ist damit abgelehnt.

 

 

Beschluss:

 

1.    Den Bürgeranregungen und dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU & Bündnis 90/Die Grünen wird im Hinblick auf die Ausbaubreiten von Gehweg und Fahrbahn wie im Sachverhalt näher beschrieben gefolgt.

2.    Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den Ausbau der Straßen „Am Oberbach / Rheindamm“ in Meerbusch-Langst–Kierst. Grundlage hierfür ist der abgeänderte Verwaltungsvorschlag wie im Sachverhalt näher beschrieben.

3.    Der Gehweg der Straße „Am Oberbach“ im Abschnitt 2 (Rheindamm bis Durchlass Langenbruchbach) wird jedoch von der im Verwaltungsvorschlag genannten Breite von 1,80 m auf eine  Breite von 1,35 m reduziert.

 

 


Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss erklärt die beiden Bürgeranregungen nach § 24 GO NRW vom 19.04.2014 und vom 23.10.2014 und weitere Schreiben aufgrund der Beschlusslage für erledigt.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

Der Vorsitzende bittet die Vertreter der Bürgeranregungen, sich jeweils auf einen Sprecher oder eine Sprecherin zu einigen und gibt Ihnen Gelegenheit, ihre Anliegen zu erläutern bzw. auch auf das vorliegende Schreiben vom 22.01.2015 einzugehen.

 

Die Bürgeranregung vom 23.10.2014 –Ausbau Rheindamm gemäß Bebauungsplan Nr. 91- wird von Frau Blum erläutert. Um eine Befahrbarkeit überhaupt sicher stellen zu können, habe sie auf eigene Kosten in Absprache mit der Stadt Meerbusch Schotter als Übergangslösung auftragen lassen. Es werde gebeten, den Rheindamm nunmehr und entsprechend dem geltenden Bebauungsplan Nr. 91 auszubauen.

 

Zur Straße „Am Oberbach“ verweist eine Betroffene u. a. auf die von der Stadt angegebene Ausschachttiefe, die so nicht erforderlich sei und unnötig Kosten verursache. Ein Gutachten könne dies bestätigen.

 

Für die Bürgeranregung vom 19.04.2014 –Ausbau der Straße „Am Oberbach“ zwischen dem Abknick „Rheindamm“ und dem „Langenbruchbach“ zu einem verkehrsberuhigten Bereich“- stellt sich als Sprecher Herr Dr. Bergen vor, der ebenfalls auf das Schreiben vom 22.01.2015 an alle Fraktionen im Stadtrat Bezug nimmt.

 

Herr Dr. Bergen stellt voran, dass die Anlieger des 2. Abschnittes der Straße „Am Oberbach“ mit der von der Verwaltung erarbeiteten Variante „Ausbau zum verkehrsberuhigten Bereich“ mit einer Gesamtbreite von 6,00 m mit höhengleichem Seitenstreifen einverstanden wären. Die von der Verwaltung mit 0,60 m angegebene Ausbautiefe sei nicht belegt. Das von der Verwaltung in Auftrag gegebene Bodengutachten werde von den Anliegern anders interpretiert; denn bereits nach Abtrag der oberen 0,30 m könnte der vorhandene Unterbau mit wenigen Schluffanteilen dem Frostschutz genügen. Es habe ein Gespräch mit dem Straßenbauexperten Prof. Beckedahl stattgefunden, der die bisherige Planung im Ergebnis für überdimensioniert halte. Es wäre möglich, dass Prof. Beckedahl ein Gutachten fertigt.

 

Herr Trapp betont, dass ein geschützter Bereich für Fußgänger mittels Gehweg zukunftsorientiert und erforderlich sei. Ein Oberbau von 0,60 m inklusive Frostschutzschicht sei zunächst die gewählte Regelbauweise. Sollte bei der Ausschachtung festgestellt werden, dass die vorhandenen Schichten wider Erwarten den Frostschutzkriterien entsprechen würden, würde natürlich nicht bis auf 0,60 m ausgeschachtet. Insofern ginge die Verwaltung mit den Anliegern konform. Dies würde während der Bauphase vor Ort entschieden, sodass nur die notwendige Tiefe ausgeschachtet würde. Das vorliegende Bodengutachten hat auftragsgemäß und wie üblich völlig ausreichend einzelne Punktbohrungen bewertet.

Weiterhin bezieht sich Herr Trapp auf die Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen von 2012 (RStO 12) mit der danach gegebenen Bemessungsmöglichkeit nach typischen Entwurfssituationen. Mit der Entwurfssituation Wohnstraße (Belastungsklasse 0,3 / 1,0) liege der Aufbau insgesamt mit der Oberbaustärke von 0,60 m angesichts des gutachtlich beschriebenen nicht frostsicheren Untergrundes und der Nähe zum Rheindeich für die gewünschte langfristige Lebensdauer der Straße in der richtigen Einstufung.

 

Auf die Frage von Ratsfrau Niegeloh führt Herr Trapp aus, dass in der Ausschreibung für die Baumaßnahme für die Ausschachtungsarbeiten die Formulierung „bis maximal 0,60 m“ verwendet und nur nach den tatsächlich erforderlichen m³ abgerechnet würden.

 

Für Ratsherrn Fischer ist zu beachten, dass auch der Wasserablauf dem technischen Standard entsprechend und nachhaltig hergestellt wird. Des Weiteren müsse bereits eine private Garagenzufahrt einen Aufbau von 0,40 m aufweisen.

 

Auch die erforderliche Ausbautiefe sollte nach Meinung von sachkundigem Bürger Schmoll zukünftigen Anforderungen gerecht werden. Die UWG-Fraktion unterstütze den Verwaltungsvorschlag.

 

Ratsherr Banse und Ratsfrau Pricken bitten um Auskunft, ob die Verwaltung für das Bodengutachten Vorgaben wie eine Ausbautiefe von 0,60 m gemacht habe. Herr Trapp verneint und stellt klar, dass die Verwaltung –wie üblich- den Gutachter beauftragt habe, Bodenprofile an verschiedenen Punkten zu erstellen. Eine Bestimmung der Ausbautiefe kann erst aufgrund der Erkenntnisse des Bodengutachtens erfolgen.

 

Die Frage von Ratsherrn Gabernig, ob andere Kommunen aus finanziellen Gründen bewusst einen geringeren Aufbau wählen, kann Herr Trapp nur mit dem Hinweis auf das zu beachtende Regelwerk und den Stand der Technik beantworten.

 

Ratsfrau Neukirchen kommt auf Shared Space zurück und bezweifelt, dass ein Gehwegausbau notwendig sei, da der fehlende Gehweg auch bisher zu keinen Problemen geführt habe.

Hierzu bringt sachkundiger Bürger Weigand zum Ausdruck, dass bei der heutigen Chance, den Bereich vernünftig auszubauen, auf jeden Fall ein Gehweg als Schutzbereich angeboten werden und nicht am falschen Ende gespart werden sollte. Aufgrund der geraden Länge des Straßenabschnittes von ca. 400 m sei nicht davon auszugehen, dass sich Verkehrsteilnehmer im gesamten Streckenverlauf an eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 7 km/h halten. Es handele sich hier um einen untypischen Bereich für eine Mischfläche.

 

Enge Ausbaubreiten wären für Ratsfrau Niegeloh eine Chance, die Verkehrsteilnehmer zu vorsichtigem Fahren zu zwingen.

 

Da in dem Bereich der Straße am „Am Oberbach“ wenig Ziel- und Quellverkehr gegeben sei, sieht sachkundiger Bürger Behlen in einem verkehrsberuhigten Bereich eine Qualitätsverbesserung für die Anlieger.

 

Herr Trapp weist auf die in der Beratungsvorlage erwähnte Stellungnahme der Kreispolizeibehörde hin, die -wie die Verwaltung- aus Gründen der Verkehrssicherheit die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches (Z. 325/326 StVO) ablehnt.

 

Sachkundiger Bürger Grund bringt eventuelle Vorgaben des Deichverbandes zur Sprache. Laut Herrn Trapp liegt die einzige einschlägige Vorgabe des Deichverbandes – auf Grund der festgesetzten Deichschutzzone -  in einem Baumabstand von mindestens 10,00 m zum Deichfuß.

 

Ratsherr Hoppe gibt zu bedenken, dass die von der Verwaltung nun vorgeschlagene Fahrbahnbreite mit 5,25 m ein Mindestmaß auch für Rettungsfahrzeuge darstelle.

 

Für Ratsherrn Denecke wären bei einer Mischfläche auch zusätzliche Kosten z. B. für Begrünung etc. nicht außer Acht zu lassen.

 

Ratsherr Gabernig stellt die Breite des Gehwegs mit 1,80 m im Verwaltungsvorschlag zur Diskussion. Da morgen am 29.01.2015 auf Einladung der FDP-Fraktion der genannte Straßenbauexperte referieren werde, beantragt er eine Vertagung des Beschlusses über die gesamte Verwaltungsvorlage.

Im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schließt sich sachkundiger Bürger Behlen dem Vertagungsantrag an, da sich aus dem Vortrag neue Erkenntnisse für eine Lösung ergeben könnten.

 

Ein Minimum an Kosten stehe nach Meinung von sachkundigem Bürger Schmoll den erforderlichen Regeln der Technik gegenüber. Möglicherweise könne die Verwaltung ihren Vorschlag optimieren. Im Namen der UWG-Fraktion beantrage er ebenfalls eine Vertagung.

 

Ratsherr Radmacher bezweifelt, ob die Äußerungen des angekündigten Straßenbauexperten für diesen speziellen Einzelfall ohne dessen detaillierte Untersuchungen weiterhelfen können und bittet um eine Unterbrechung der Sitzung, damit sich die Fraktionen beraten können. Dies wird von allen befürwortet.

 

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung von 18.15 Uhr bis 18.20 Uhr.

 

Anschließend erinnert der Vorsitzende daran, dass die Fraktionen seit ca. einem Jahr Gelegenheit hatten, sich mit dem Thema auseinander zu setzen. Eine nochmalige Vertagung würde wahrscheinlich wie bisher nicht weiterhelfen. Es wäre zielführend, zu einer Entscheidung evtl. mit einer Kompromisslösung zu kommen.

 

Der Antrag auf Vertagung wird vom Bau- und Umweltausschuss mehrheitlich abgelehnt (Abstimmung siehe oben).

 

Herr Trapp bezieht sich auf die Kernfrage, ob ein Schutzstreifen mittels Gehweg hergestellt werden soll. Es handele sich um eine ca. 400 m lange gerade Straße, in der erfahrungsgemäß nur wenige Verkehrsteilnehmer Geschwindigkeitsreduzierungen auf 7 km/h über die gesamte Streckenlänge akzeptieren. Für eine verkehrsberuhigte Mischfläche sei die Gesamtbreite nach objektiven Gesichtspunkten zu schmal, um Platz für Fußgänger und Parker einzurichten. Er sehe jedoch bei dem Gehweg die Möglichkeit, die geplante Breite von 1,80 m auf ausnahmsweise 1,50 m zu reduzieren, da die Frequentierung ggf. nicht so hoch sei.

 

Sachkundiger Bürger Schmoll schließt sich dem als unterstes Maß an, das die Begegnung zweier Menschen erfordere.

 

Ratsherr Banse stellt fest, dass der weiterführende Teil der Straße „Am Oberbach“ von „Langebruchbach“ bis Am Oberbach Nr. 52 eine Gehwegbreite von 1,35 m bis ca. 1,40 m aufweise. Es würde sich anbieten, diese Breite zu übernehmen und bis zum Abschnitt „Rheindamm“ durchzuziehen.

 

Herr Trapp weist darauf hin, dass für die hintere Einfassung des Gehweges der Breite des Gehweges eine Bordsteinbreite von 0,08 m hinzu zu rechnen ist.

 

Der von Ratsherrn Banse vorgeschlagene Kompromiss sei für Ratsherrn Gabernig die bessere der schlechten Lösungen, wobei die Gehwegbreite evtl. sogar auf 0,75 m reduziert werden könnte. Um diese „bessere“ Lösung nicht zu gefährden, wird sich die FDP-Fraktion bei einer Abstimmung enthalten.

 

Auf die Frage von Ratsherrn Fischer gibt Herr Trapp als möglichen Beginn der Ausbauarbeiten den Frühsommer 2015 an.

 

In seinem Fazit stellt Herr Dr. Bergen im Namen der Bürgeranregung vom 19.04.2014 abschließend fest, dass die Planung der Verwaltung nicht dem technischen Regelwerk entspreche und überdimensioniert sei.

 

Die Unterzeichnerin der Bürgeranregung vom 23.10.2014 bittet nochmals um Ausbau der Straße „Rheindamm“, um die Anliegersituation zu verbessern.

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den Ausbau „Am Oberbach/Rheindamm“ mit der Ergänzung über die reduzierte Gehwegbreite und über die Erledigung der Bürgeranregungen (Abstimmungen siehe oben).

 

Anmerkung der Schriftführerin: Das Schreiben der Straßengemeinschaft „Am Oberbach“-„Rheindamm“ vom 22.01.2015 ist als Anlage beigefügt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

8

 

 

SPD

2

 

1

FDP

 

 

2

Bündnis 90/Die Grünen

 

2

 

UWG

1

 

 

Fraktion DIE LINKE und Piraten

 

 

1

Gesamt:

11

2

4