Beschluss:
Der Rat beschließt nachstehende Resolution:
Sehr
geehrte Frau Ministerpräsidentin Hannelore Kraft,
sehr
geehrte Damen und Herren der Landesregierung Nordrhein-Westfalen,
die Kommunen in NRW sind mit erheblichen finanziellen
Herausforderungen konfrontiert, deren Steuerung teilweise nicht in ihrer Hand
liegt. Die ernsthaften Konsolidierungsbemühungen auch der Stadt Meerbusch
werden jedoch durch diverse Belastungen der Landesregierung -wie auch der
Bundesregierung- erschwert. Die Unterbringung hilfesuchender Flüchtlinge ist
keine originäre kommunale Aufgabe.
Bitte tragen Sie Sorge dafür, dass nicht die ohnehin
stark belasteten Kommunen in NRW auch noch diese Kosten überwiegend alleine
aufbringen müssen.
Begründung:
Natürlich gibt es Kommunen, die besser oder schlechter
wirtschaften, aber es bestehen auch diverse Belastungen für
Nordrhein-Westfalens Städte und Gemeinden, die in anderen Bundesländern so
nicht gleichermaßen bestehen, wenn wir zum Beispiel auf die
Bevölkerungsstruktur, den Strukturwandel und einen höheren Anteil der damit
verbunden Arbeitslosigkeit schauen.
Neben der fragwürdigen und nach Auffassung des Rates der
Stadt Meerbusch rechtswidrigen Abundanzumlage, von der Meerbusch mit einer
Summe im Millionenbereich betroffen ist, ergeben sich nun weitere finanzielle
Belastungen durch die verstärkte Aufnahme von Flüchtlingen. Die Meerbuscher
Bevölkerung ist bereit, diesen Menschen Hilfe anzubieten, sie aufzunehmen und
ihnen soweit das überhaupt möglich ist eine Art Heimat zu bieten. In unserer
Stadt wohnen Menschen, die in spontanen Aktionen ihre Unterstützung angeboten
und sich gemeinsam mit allen Ratsparteien gegen Naziparolen zur Wehr gesetzt
haben. Wir wenden uns also nicht gehen die Aufnahme von Hilfesuchenden aus
verschiedenen Krisengebieten dieser Welt.
Die Stadt Meerbusch ist auch bereit sich in einem
angemessenen Umfang finanziell an dieser Aufgabe zu beteiligen. Es erscheint
uns aber völlig unangemessen, bei einem etwaigen Kostenrahmen von ca. 2,4
Millionen € in 2014, nach Berechnung unserer Verwaltung, lediglich mit einem
Anteil von ca. 14% (ca. 330.000 €) durch die Landesregierung unterstützt zu
werden. Dem liegt auch zugrunde, dass für geduldete Flüchtlinge, die nicht
abgeschoben werden dürfen (mit einem Meerbuscher Anteil von 43%) gar keine
Landeszuweisungen erfolgen.
Die starke finanzielle Überforderung der Kommunen in NRW
und der Stadt Meerbusch verstößt gegen das Konnexitätsprinzip und bedarf einer
dringenden Korrektur.
Wir verweisen darauf, dass in anderen Bundesländern im
Durchschnitt eine erheblich höhere Unterstützung bis hin zu einer 100%igen
Finanzierung erfolgt. Mit einem Landesanteil von unter 15% liegt dieser
unterschiedlichen Belastung keine faire Verteilung der Verantwortung zugrunde.
Ratsherr Damblon begründet den gemeinsamen Antrag der Ratsfraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen und verweist insbesondere auf die geringe Förderhöhe. Nach kurzer Diskussion wird der Textentwurf der Antragsteller dahingehend überarbeitet, als er in einen einleitenden Resolutionsteil und einen nachfolgenden Begründungsteil geändert wird.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
22 |
|
1 |
SPD |
10 |
|
|
FDP |
6 |
|
|
Bündnis
90 / Die Grünen |
6 |
|
|
UWG |
2 |
|
|
Die
Linke/Piratenpartei |
|
2 |
|
fraktionslos |
1 |
|
|
Bürgermeisterin |
1 |
|
|
Gesamt |
48 |
2 |
1 |