Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt nachstehende Resolution:

 

Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin Hannelore Kraft,

sehr geehrte Damen und Herren der Landesregierung Nordrhein-Westfalen,

 

die Kommunen in NRW sind mit erheblichen finanziellen Herausforderungen konfrontiert, deren Steuerung teilweise nicht in ihrer Hand liegt. Die ernsthaften Konsolidierungsbemühungen auch der Stadt Meerbusch werden jedoch durch diverse Belastungen der Landesregierung -wie auch der Bundesregierung- erschwert. Die Unterbringung hilfesuchender Flüchtlinge ist keine originäre kommunale Aufgabe.

Bitte tragen Sie Sorge dafür, dass nicht die ohnehin stark belasteten Kommunen in NRW auch noch diese Kosten überwiegend alleine aufbringen müssen.

Begründung:

Natürlich gibt es Kommunen, die besser oder schlechter wirtschaften, aber es bestehen auch diverse Belastungen für Nordrhein-Westfalens Städte und Gemeinden, die in anderen Bundesländern so nicht gleichermaßen bestehen, wenn wir zum Beispiel auf die Bevölkerungsstruktur, den Strukturwandel und einen höheren Anteil der damit verbunden Arbeitslosigkeit schauen.

Neben der fragwürdigen und nach Auffassung des Rates der Stadt Meerbusch rechtswidrigen Abundanzumlage, von der Meerbusch mit einer Summe im Millionenbereich betroffen ist, ergeben sich nun weitere finanzielle Belastungen durch die verstärkte Aufnahme von Flüchtlingen. Die Meerbuscher Bevölkerung ist bereit, diesen Menschen Hilfe anzubieten, sie aufzunehmen und ihnen soweit das überhaupt möglich ist eine Art Heimat zu bieten. In unserer Stadt wohnen Menschen, die in spontanen Aktionen ihre Unterstützung angeboten und sich gemeinsam mit allen Ratsparteien gegen Naziparolen zur Wehr gesetzt haben. Wir wenden uns also nicht gehen die Aufnahme von Hilfesuchenden aus verschiedenen Krisengebieten dieser Welt.

Die Stadt Meerbusch ist auch bereit sich in einem angemessenen Umfang finanziell an dieser Aufgabe zu beteiligen. Es erscheint uns aber völlig unangemessen, bei einem etwaigen Kostenrahmen von ca. 2,4 Millionen € in 2014, nach Berechnung unserer Verwaltung, lediglich mit einem Anteil von ca. 14% (ca. 330.000 €) durch die Landesregierung unterstützt zu werden. Dem liegt auch zugrunde, dass für geduldete Flüchtlinge, die nicht abgeschoben werden dürfen (mit einem Meerbuscher Anteil von 43%) gar keine Landeszuweisungen erfolgen.

Die starke finanzielle Überforderung der Kommunen in NRW und der Stadt Meerbusch verstößt gegen das Konnexitätsprinzip und bedarf einer dringenden Korrektur.

Wir verweisen darauf, dass in anderen Bundesländern im Durchschnitt eine erheblich höhere Unterstützung bis hin zu einer 100%igen Finanzierung erfolgt. Mit einem Landesanteil von unter 15% liegt dieser unterschiedlichen Belastung keine faire Verteilung der Verantwortung zugrunde.

 


Ratsherr Damblon begründet den gemeinsamen Antrag der Ratsfraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen und verweist insbesondere auf die geringe Förderhöhe. Nach kurzer Diskussion wird der Textentwurf der Antragsteller dahingehend überarbeitet, als er in einen einleitenden Resolutionsteil und einen nachfolgenden Begründungsteil geändert wird.


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

22

 

1

SPD

10

 

 

FDP

6

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

6

 

 

UWG

2

 

 

Die Linke/Piratenpartei

 

2

 

fraktionslos

1

 

 

Bürgermeisterin

1

 

 

Gesamt

48

2

1