Ratsherr Jörgens verweist auf den vorliegenden Antrag und macht dringenden Handlungsbedarf zur Anpassung der Aufnahmebedingungen für auswärtige Kinder in Meerbuscher Kindertageseinrichtungen und entsprechende Vereinbarungen mit umliegenden Kommunen geltend.

 

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage führt dazu aus, dass der Beschluss im September 2012 zur Sicherstellung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz in Meerbusch gefasst worden sei. Solange Betreuungsplätze noch von Meerbuscher Kinder benötigt würden, sei die Aufnahme auswärtiger Kinder nur mit Ausnahmegenehmigung des Ausschusses möglich. Die Regelung sei bewusst zunächst bis 31.07.2015 befristet worden. Eine Umfrage der Verwaltung habe ergeben, dass außer der Stadt Krefeld bisher keine Kommune das Thema erneut aufgegriffen habe. Sie schlage daher vor, die Aufnahmesituation nach Inbetriebnahme der neuen Kita in Lank abzuwarten, möglicherweise seien die Engpässe dann überwunden.

 

Der Antrag wird zunächst zurück gestellt.