Beschluss:
Der Rat beschließt:
Gemäß § 46 Abs. 5 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen wird Schülern aus anderen Gemeinden, die in ihrer Wohnsitzgemeinde eine Gesamtschule besuchen können, die Aufnahme in eine städtische Gesamtschule verweigert, solange die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität übersteigt.
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, im berechtigten Einzelfall auf Antrag des Schulleiters Ausnahmen zuzulassen.
Ratsfrau Kox berichtet von den Beratungen im Ausschuss für Schule und Sport. Ratsherr Gabernig erklärt für die FDP-Fraktion, dass sie zustimmen werde, es insgesamt jedoch bedauerlich finde, dass ein solcher Beschluss gefasst werden müsse. Da die Nachbarkommunen jedoch gleichlautende Beschlüsse gefasst hätten, bliebe auch Meerbusch keine andere Wahl.
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Abstimmungsergebnis:
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Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
23 |
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SPD |
10 |
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FDP |
6 |
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|
Bündnis
90 / Die Grünen |
5 |
|
1 |
UWG |
2 |
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Die
Linke/Piratenpartei |
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2 |
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fraktionslos |
1 |
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Bürgermeisterin |
1 |
|
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Gesamt |
48 |
2 |
1 |