Sitzung: 25.11.2014 Ausschuss für Schule und Sport
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1
Vorlage: FB3/0109/2014
Beschluss:
Der Ausschuss für Schule und Sport empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Gemäß § 46 Abs. 5 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen wird Schülern aus anderen Gemeinden, die in ihrer Wohnsitzgemeinde eine Gesamtschule besuchen können, die Aufnahme in eine städtische Gesamtschule verweigert, solange die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität übersteigt.
Die Bürgermeisterin wird
ermächtigt, im begründeten Einzelfall auf Antrag des Schulleiters Ausnahmen
zuzulassen.
Bürgermeisterin Mielke-Westerlage beschreibt die Neuregelung des § 46 Schulgesetz NRW, mit dem den Kommunen ein Instrument an die Hand gegeben worden sei, Schüler aus Nachbargemeinden die Aufnahme an Schulen mit Anmeldeüberhang zu verweigern, wenn eine solche Schulform in deren Wohnsitzgemeinde bestehe.
Ein Anmeldeüberhang bestünde seit Jahren an der städtischen Maria-Montessori-Gesamtschule, im Durchschnitt der letzten 3 Jahre seien dies 58 Meerbuscher Schüler gewesen, die abgelehnt worden seien. Die Verwaltung schlage diesen Beschluss vor, um den Anmeldeüberhang an der städtischen Maria-Montessori-Gesamtschule zu reduzieren.
Insbesondere vor dem Hintergrund, dass es Meerbuscher Eltern schwer zu vermitteln sei, dass deren Kinder an der städtischen Maria-Montessori-Gesamtschule abgelehnt würden und Kinder mit auswärtigem Wohnsitz einen Platz erhielten, erfordere einen Beschluss zur Einschränkung.
Auf die Frage der sachkundigen
Bürgerin Kohn, ob denn die Meerbuscher Kinder aufgefangen werden können, die in
Düsseldorf abgelehnt werden würden, antwortet Bürgermeisterin Mielke-Westerlage,
dass dies unproblematisch sei, da es sich hierbei überwiegend um Anmeldungen an
Gymnasien handeln würde. Die beiden
Meerbuscher Gymnasien hätten ausreichende Kapazitäten, um Meerbuscher Kinder
aufzunehmen. Auf Anregung von Ratsfrau Schoppe wird im Beschluss der
vorgeschlagene Wortlaut „berechtigtem Einzelfall“ in „begründeten Einzelfall“
geändert.
Abstimmungsergebnis:
16 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme von Die Linke und Piratenpartei.