Frau Maas erklärt erneut die Notwendigkeit der Änderung der Geschäftsordnung im Hinblick auf die Beschlussfähigkeit und stellt den mit der Einladung zugestellten Beschlussvorschlag zur Abstimmung. 

 

Beschluss:

 

Der Integrationsrat beschließt folgende Änderung der Geschäftsordnung zu § 8 (1):

 

Der Integrationsrat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gewählten sowie der vom Rat bestellten  Mitglieder, anwesend sind. Er gilt als beschlussfähig, solange seine Beschlussunfähigkeit nicht festgestellt ist.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig