Beschluss: zur Kenntnis genommen

Bürgermeister Spindler erklärt, dass die Jahre 2008 bis 2010 in Betracht kämen. Im Übrigen verweist er auf den aktuellen Erlass des Innenministers vom 9. März 2012, nach dem das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes nur auf den konkreten Fall anzuwenden sei und es somit ansonsten bei dem Erlass vom 25. Februar 2005 bliebe. Im Übrigen solle aber in den Gremien der Innenministerkonferenz eine bundeseinheitliche Regelung gefunden werden.