Bürgermeister
Spindler erklärt, dass die Jahre 2008 bis 2010 in Betracht kämen. Im Übrigen
verweist er auf den aktuellen Erlass des Innenministers vom 9. März 2012, nach
dem das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes nur auf den konkreten Fall
anzuwenden sei und es somit ansonsten bei dem Erlass vom 25. Februar 2005
bliebe. Im Übrigen solle aber in den Gremien der Innenministerkonferenz eine
bundeseinheitliche Regelung gefunden werden.