Bürgermeisterin Mielke-Westerlage verweist eingangs auf die im Haushaltsentwurf 2015 bereits eingeplante Erhöhung des Betreuungsentgeltes in beiden Qualifikationsstufen um 0,20 €/Std., weshalb der Ansatz aus 2014 nochmals um 160.000 € auf 1.6 Mio € aufgestockt werde. Das Gesetz gebe kein einheitliches Entgelt vor, so dass jede Kommune eigene Sätze festlegen müsse. Derzeit befänden sich 200 U3-Kinder in Betreuung von ca. 80 Tagespflegepersonen. Zur Sicherung der Gleichwertigkeit dieses Betreuungsangebotes mit der Kindertageseinrichtung habe der Gesetzgeber zum 01.08.2014 das - in Meerbusch bereits 2013 durch Satzung beschlossene - Zuzahlungsverbot festgeschrieben. Dies habe im Einzelfall eine Reduzierung des Betreuungsentgeltes zur Folge gehabt. Auf Basis einer Umfrage bei den in der Vorlage aufgeführten Kommunen sei nun eine Erhöhung wie dargestellt vorgesehen. Die entsprechende Satzungsänderung würde mit Rückwirkung zum 01.01.2015 vorgelegt. Zur teilweisen Kostendeckung sei vorgesehen, die Elternbeiträge zum 01.08.2015 um 5% zu erhöhen, was in 2015 Mehreinnahmen von ca. 10.000 € bedeute.

 

Sachkundiger Bürger Becker kritisiert zunächst, dass dem Ausschuss lediglich eine Informationsvorlage vorgelegt worden sei, so dass er beabsichtige, den Haushaltsentwurf 2015 abzulehnen. Er führt erläuternd aus, dass – ausgelöst durch das nun auch gesetzliche Zuzahlungsverbot – derzeit viele Jugendämter die Entgelte erhöhten, auch um den damit verbundenen effektiven Einkommensverlust auszugleichen. Die von der Stadt vorgeschlagene Erhöhung sei im direkten Vergleich mit angrenzenden und vergleichbaren Jugendämtern unzureichend und in der Argumentation nicht stichhaltig. Er trägt zur Begründung weiter vor, dass der vom Land finanzierte Belastungsausgleich auch die Tagespflege subventioniere; zudem stelle der Bund für den U3-Ausbau nochmals ca. 4 Mio € zur Verfügung. Seines Erachtens verfüge die Stadt somit über ausreichende Mittel, um eine stärkere Erhöhung der Betreuungsentgelte zu finanzieren.

 

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage weist die Kritik entschieden zurück und führt aus, dass die Stadt mit einer aktuellen bedarfsgerechten U3-Ausbauquote von 46% - zuzüglich der neuen Kita der Lebenshilfe e.V. ab Januar 2015 -  deutlich über der Vorgabe des Landes von 32 % liege bei einem Anstieg der Aufwendungen in der Kindertagespflege von 2012 nach 2015 um ca. 550.000 €. Zusätzlich sei im Bereich der Kindertageseinrichtungen das Defizit von 2012 auf 2015 um ca. 1,9 Mio € angestiegen. Die investiven Ausgaben seien darin noch nicht erfasst.

 

Fachbereichsleiter Annacker ergänzt, dass die erhaltenen Konnexitätsmittel in Höhe von 720.000 € insgesamt 190 U3-Betreuungsplätzen entsprächen. Meerbusch verfüge jedoch bereits über 600 U3-Plätze. Zudem habe sich die Verwaltung an dem vom Land als auskömmlich vorgegebenen Stundensatz von 3,90 € orientiert, in dem - bei einem Betreuungsumfang von 25 Wochenstunden - neben den Sozialversicherungsaufwendungen auch der Verwaltungsaufwand sowie die Fachberatung eingerechnet seien. Auf den Hinweis von sachkundigem Bürger Becker, dass dieser Betrag bereits aus dem Jahr 2009 stamme und somit veraltet sei, verweist Fachbereichsleiter Annacker darauf, dass dieser Stundensatz dennoch weiterhin Grundlage des Konnexitätsausgleiches sei.

 

Ratsherr Eimer sieht einen Mangel darin, dass es die rot/grüne Landesregierung bisher nicht geschafft habe, die Entgeltsätze bei Kindertagespflege sowie die Elternbeiträge landeseinheitlich zu regeln. Anhand der von der Verwaltung dargelegten Informationen sehe er die jetzt beabsichtigte Erhöhung auf 4,50 €/Std. als angemessen an.

 

Ratsherr Wartchow verweist zum Abschluss der Diskussion auf den zur Haushaltsberatung vorgelegten Antrag von CDU & Bündnis 90/Die Grünen, den Stundensatz ab 01.01.2015 auf 4,50 € in der Stufe 2 (Aufbauqualifikation) zu erhöhen. Er erkenne den Wunsch des gesamten Ausschusses, die Entgelte zu erhöhen und bedauere, dass noch keine kreisweite Lösung erreicht sei. Es seien regelmäßige, maßvolle Erhöhungen anzustreben wobei zum jetzigen Zeitpunkt ein Entgelt von 4,50 € als angemessen betrachtet werde.

 

Im Übrigen nimmt der Ausschuss die Informationsvorlage zur Kenntnis.