Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Ausschuss für Schule und Sport empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beabsichtigt, ab dem 1. August 2016  einen Grundschulverbund bestehend aus der derzeitigen städtischen Barbara-Gerretz-Schule, katholische Grundschule und der städtischen Erwin-Heerich-Schule Bovert, Gemeinschaftsgrundschule in Meerbusch-Osterath zu errichten und diesen in der städtischen Liegenschaft Wienenweg 38 unterzubringen. Die städtische Eichendorff Gemeinschaftsgrundschule bleibt am bisherigen Standort Görresstraße 4.

 

2. Der Ausschuss für Schule und Sport empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zur Schulentwicklung gem. § 81 i.V.m. § 80  Schulgesetz NRW zu fassen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Mitte 2015 eine Vorlage in den Ausschuss für Schule und Sport und den Rat zur Errichtung eines Grundschulverbundes bestehend aus der derzeitigen städtischen Barbara-Gerretz-Schule, katholische Grundschule und der städtischen Erwin-Heerich-Schule Bovert, Gemeinschaftsgrundschule mit Bestimmung von Haupt- und Teilstandort sowie Festlegung der Zügigkeit einzubringen.

 


Bürgermeisterin Mielke-Westerlage erläutert unter Hinweis auf die aktuellen Anmeldezahlen an den Meerbuscher Grundschulen die Beratungsvorlage. Demnach seien sowohl die städtische Erwin-Heerich-Schule Bovert als auch die städtische Barbara-Gerretz-Schule in der Eingangsklasse erneut einzügig.

 

Sie habe den Beschlussvorschlag zweiteilig formuliert, um zunächst eine Grundsatzentscheidung zur Errichtung eines Grundschulverbundes und im zweiten Schritt nach erfolgtem Anmeldeverfahren im November 2015 eine rechnerische Entscheidungshilfe zur Bestimmung des Haupt- und Teilstandortes zu erhalten. Leider habe das gerade erfolgte Anmeldeverfahren keine deutlichen Unterschiede darstellen können. Beide Schulen seien mit 27 (Erwin-Heerich-Schule) bzw. 25 (Barbara-Gerretz-Schule) Anmeldungen einzügig in der Eingangsklasse.

 

Ratsherr Eimer unterstützt den Beschlussvorschlag, regt jedoch an, die Entscheidung vor dem Anmeldeverfahren zu treffen. Den Eltern müsse zum Zeitpunkt der Anmeldung klar sein, welche Schule der Haupt- oder Teilstandort ist. Aus diesem Grunde solle der Beschlussvorschlag Nr. 2 abgeändert werden. Er beantragt, „Anfang 2016“ durch „Mitte 2015“ zu ersetzen. Von einem weiteren Zuwarten erwarte er keine weitere Entscheidungsgrundlage mehr.

 

SchAD Mayer appelliert an den Ausschuss, entsprechend dem Vorschlag von Ratsherrn Eimer zu verfahren. Der Schulträger müsse vor dem Anmeldetermin über Bestimmung von Haupt- und Teilstandort und deren Zügigkeit entscheiden.

 

Den Vorschlag der sachkundigen Bürgerin Blättermann, erneut den Arbeitskreis zusammenkommen zu lassen, um eine Entscheidung vorzubereiten, wird durch den Ausschuss verneint. Die Vorsitzende Ratsfrau Kox erklärt, dass eine erneute Zusammenkunft sinnlos sei, da der Arbeitskreis trotz intensiver Bemühungen und durchdachter Vorschläge nicht zu einem Konsens finden konnte.

 

Anschließend lässt sie über den Beschlussvorschlag, der in Nr. 2 auf „Mitte 2015“ geändert wird, abstimmen.


Abstimmungsergebnis:

 

15 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung der UWG, 1 Nein-Stimme von Die Linke und Piratenparteii