Beschluss:
Der
Rat der Stadt Meerbusch bestellt mit Wirkung vom 01.05.2012 gem. § 5 Abs. 1,
Satz 2 und 3 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches für die Dauer
von 5 Jahren Herrn Leitenden Vermessungsdirektor a. D.Rudolf Kaiser als
Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken und Herrn
Stadtvermessungsdirektor Peter Stuhlträger als dessen Vertreter als Mitglieder
des Umlegungsausschusses.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig