Beschluss:                   vertagt

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Bürgermeisterin Mielke-Westerlage führt die Grundsätze der Förderung aus. Der vorgelegte Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Meerbusch solle den Trägern auch in den Jahren 2015 bis 2020 Planungssicherheit bieten. Ziel der eingearbeiteten Änderungen sei es aber auch, veränderte Rahmenbedingungen und Förderbedarfe angemessen zu berücksichtigen. So sei am 13.12.2013 mit dem Jugendcafé ein zusätzliches Freizeitangebot geschaffen worden, das seitens der Stadt mit jährlich 172.000 € bezuschusst werde. Zudem besuchten ca. 60 % der Kinder – mit zunehmender Tendenz - die OGATA sowie die verlässliche Grundschule, was einen jährlichen Zuschussbedarf von 700.000 € bedeute. Auch die Sportvereine stellten bei 5.400 in Vereinen organisierten Kindern eine Säule für Jugendfreizeit dar; hier leiste die Stadt Zuschüsse in Höhe von jährlich ca. 82.000 €.

Mit den Trägern der offenen Kinder- und Jugendarbeit seien vorab Gespräche geführt worden, Stellungnahmen des Stadtjugendrings sowie der Kath. Kirchengemeinde St. Mauritius und Hlg. Geist lägen dem Ausschuss vor.

 

Fachbereichsleiter Annacker erläutert sodann kurz die in der Vorlage vorgeschlagenen Änderungen. Die Verwaltung habe bei der Förderung der Einrichtungen der offenen Jugendarbeit insbesondere die Betriebskosten sowie die Programmkosten einer kritischen Betrachtung unterzogen. Die Personalkostenförderung bleibe ausdrücklich von Änderungen ausgenommen. Durch Aufstockung im Bereich der Programmkosten sollten die Träger neben der allgemeinen Projektarbeit zur Durchführung besonderer Projekte motiviert werden. Die Bezuschussung der Jugendpflegefahrten solle künftig zielgenauer den bedürftigen Eltern/Kindern zugute kommen. Zudem sei eine Gleichstellung des Stadtjugendrings mit dem Stadtsportverband beabsichtigt, wobei zur Stärkung des Stadtjugendrings die Teilnahme der Jugendverbände am Stadtjugendring zur Bedingung gemacht werde. Auch die Stärkung des Mütterzentrums durch Erhöhung des Förderbetrages sei Bestandteil des neuen Kinder- und Jugendförderplanes.

 

Ratsherr Wartchow dankt für die umfangreichen Erläuterungen, trägt aber vor, dass zwar vieles an der geplanten Neuausrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit nachvollziehbar und unterstützenswert sei, aber zu einigen Punkte noch Beratungsbedarf bestehe. Er beantragt daher die Vertagung der Beschlussfassung.

 

Es folgt eine intensive inhaltliche Diskussion über den vorgelegten Entwurf auch unter Einbeziehung der zur Haushaltsberatung unter TOP 4 gestellten Anträge von CDU & Bündnis 90/Die Grünen sowie der SPD-Fraktion.

 

Letztlich wird dem Vertagungsantrag von CDU & Bündnis 90/Die Grünen einvernehmlich zugestimmt. Die Beratung wird – den Haushalt 2015 betreffend – unter TOP 4 fortgesetzt.