Beschluss: vertagt
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Bürgermeisterin Mielke-Westerlage führt die Grundsätze der
Förderung aus. Der vorgelegte Kinder-
und Jugendförderplan der Stadt Meerbusch solle den Trägern auch in den Jahren
2015 bis 2020 Planungssicherheit bieten. Ziel der eingearbeiteten Änderungen
sei es aber auch, veränderte Rahmenbedingungen und Förderbedarfe angemessen zu
berücksichtigen. So sei am 13.12.2013 mit dem Jugendcafé ein zusätzliches
Freizeitangebot geschaffen worden, das seitens der Stadt mit jährlich 172.000 €
bezuschusst werde. Zudem besuchten ca. 60 % der Kinder – mit zunehmender
Tendenz - die OGATA sowie die verlässliche Grundschule, was einen jährlichen
Zuschussbedarf von 700.000 € bedeute. Auch die Sportvereine stellten bei 5.400
in Vereinen organisierten Kindern eine Säule für Jugendfreizeit dar; hier
leiste die Stadt Zuschüsse in Höhe von jährlich ca. 82.000 €.
Mit den Trägern der
offenen Kinder- und Jugendarbeit seien vorab Gespräche geführt worden,
Stellungnahmen des Stadtjugendrings sowie der Kath. Kirchengemeinde St.
Mauritius und Hlg. Geist lägen dem Ausschuss vor.
Fachbereichsleiter
Annacker erläutert sodann kurz die in der Vorlage vorgeschlagenen Änderungen.
Die Verwaltung habe bei der Förderung der Einrichtungen der offenen
Jugendarbeit insbesondere die Betriebskosten sowie die Programmkosten einer
kritischen Betrachtung unterzogen. Die Personalkostenförderung bleibe
ausdrücklich von Änderungen ausgenommen. Durch Aufstockung im Bereich der
Programmkosten sollten die Träger neben der allgemeinen Projektarbeit zur
Durchführung besonderer Projekte motiviert werden. Die Bezuschussung der
Jugendpflegefahrten solle künftig zielgenauer den bedürftigen Eltern/Kindern
zugute kommen. Zudem sei eine Gleichstellung des Stadtjugendrings mit dem
Stadtsportverband beabsichtigt, wobei zur Stärkung des Stadtjugendrings die
Teilnahme der Jugendverbände am Stadtjugendring zur Bedingung gemacht werde.
Auch die Stärkung des Mütterzentrums durch Erhöhung des Förderbetrages sei
Bestandteil des neuen Kinder- und Jugendförderplanes.
Ratsherr Wartchow
dankt für die umfangreichen Erläuterungen, trägt aber vor, dass zwar vieles an
der geplanten Neuausrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit
nachvollziehbar und unterstützenswert sei, aber zu einigen Punkte noch
Beratungsbedarf bestehe. Er beantragt daher die Vertagung der Beschlussfassung.
Es folgt eine
intensive inhaltliche Diskussion über den vorgelegten Entwurf auch unter
Einbeziehung der zur Haushaltsberatung unter TOP 4 gestellten Anträge von CDU
& Bündnis 90/Die Grünen sowie der SPD-Fraktion.
Letztlich wird dem
Vertagungsantrag von CDU & Bündnis 90/Die Grünen einvernehmlich zugestimmt.
Die Beratung wird – den Haushalt 2015 betreffend – unter TOP 4 fortgesetzt.